Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.11.2009 - 4 LB 181/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8a Nds. AG VwGO; § 58 Abs. 1 VwGO
Beginn einer Rechtsmittelfrist nach Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung für Niedersachsen; Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu Rundfunkgebühren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nds. AG VwGO § 8a; VwGO § 58 Abs. 1
Beginn einer Rechtsmittelfrist nach Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung für Niedersachsen; Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu Rundfunkgebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 27.08.2008 - 2 A 355/05
- OVG Niedersachsen, 03.11.2009 - 4 LB 181/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2009 - 4 LB 181/09
Denn das Beschlussverfahren nach § 130a VwGO findet allenfalls dann keine Anwendung, wenn einer Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde, dieser Prozesserfolg dem Kläger in der Berufungsinstanz aber wieder genommen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2002 - 1 C 15/01 -, NVwZ 2002, 993, 994). - OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 4 M 1987/97
Berufung; Antrag; Ordnungsgemäßer Antrag; Vertretungszwang; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2009 - 4 LB 181/09
Es reicht vielmehr, dass die Unrichtigkeit abstrakt geeignet ist, den Irrtum hervorzurufen, gegen den Gebührenbescheid könne ein Widerspruch erhoben werden (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.1997 - 4 M 1987/97 -).
- OVG Niedersachsen, 14.05.2010 - 11 LA 547/09
Umfang und Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in …
Das Widerspruchsverfahren ist damit in Niedersachsen mit Inkrafttreten des o. a. Gesetzes vom 5. November 2004 zum 1. Januar 2005 außerhalb der in § 8a Abs. 3 Nds. AG VwGO a. F. ausdrücklich und spezialgesetzlich (Beamten- und Sozialrecht)aufgeführten Rechtsgebiete und der unmittelbar aus höherrangigem Recht folgenden Fallgruppen insgesamt abgeschafft und damit unzulässig geworden, ohne den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruch und Klage zu eröffnen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 - juris, Rn. 30 f.; Steinbeiß-Winkelmann, NVwZ 2009, 686). - OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
Darstellen eines der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernisses i.R.e. …
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (…BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63;… Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.;… Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
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