Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - 4 LB 26/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
IFG SH § 11; ; IFG SH § 13; ; IFG SH § 4; ; IFG SH § 5; ; IFG SH § 9
- lda.brandenburg.de
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Entwürfe oder Vorarbeiten
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) - Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern - Entwürfe oder Vorarbeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Entwürfe oder Vorarbeiten, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsichtnahme in die sog. REFA-Studie; Bedeutung der rechtlichen Verfügungsbefugnis bei der Frage des Vorhandenseins von Informationen innerhalb einer Behörde; Berufung einer Behörde auf die Wahrung von Betriebsgeheimnissen und ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.07.2004 - 9 A 440/03
- OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - 4 LB 26/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- VG Schleswig, 28.07.2004 - 9 A 440/03
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - 4 LB 26/04
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 28. Juli 2004 (Az.: 9 A 440/03) wird zurückgewiesen.das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 28.07.2004 (Az.: 9 A 440/03) aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung der Bescheide vom 15.12.2003 und vom 25.02.2004 zu verpflichten, ihm Zugang zu dem REFA-Gutachten zu gewähren, .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - 21 B 1375/03
Verfahrensrecht - Akteneinsichtsrecht im UIG-Verfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - 4 LB 26/04
Soweit dennoch vereinzelt auf eine rechtliche Verfügungsgewalt über die bei der Behörde vorliegenden Informationen abgestellt wird, erfolgt dies lediglich zur Begründung, dass mit einem vorübergehenden Verlust der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch kurzzeitige Abgabe der Information an eine andere Behörde nicht zugleich auch ein Verlust der rechtlichen Verfügungsbefugnis einhergeht (vgl. Friedersen/Lindemann, IFG SH, § 4 Erl. 4; Stollmann, NWVBl. 2002, 216, 217; OVG NW, 15. August 2003, Az: 21 B 1375/03, NVwZ-RR 2004, 169). - OLG Zweibrücken, 19.12.2000 - 1 Ws 605/00
Feststellung der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit eines Haftraums
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - 4 LB 26/04
Dies sei u.a. im Verfahren vor dem OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: 1 Ws 605/00 (Vollz), ZfStrVO 2001, 308 erfolgt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 9.07
Informationsrecht - Wiederbeschaffungspflicht von Akten durch die Behörde
Entsprechend dem Gesetzeszweck, an dem Informationsbestand der Verwaltung zu partizipieren bzw. deren Verhalten zu kontrollieren, erstreckt sich der Einsichtsanspruch grundsätzlich lediglich auf solche amtlichen Informationen, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind (…vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - im Folgenden IFG -: Rossi, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 2 Rn. 11, 13;… Scheel, in: Berger/Roth/Scheel, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 2 Rn. 24; BFH, Beschluss vom 16. Mai 2000, NVwZ 2000, 1334; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. März 2005, NordÖR 2005, 208).Zwar besteht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz keine generelle Verpflichtung der Behörden, nicht vorhandene Akten zu beschaffen (…vgl. zum IFG Scheel, § 2 Rn. 24), mit der Folge, dass grundsätzlich auch kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Akten oder Daten besteht, über die die Behörde aus irgendwelchen Gründen, z.B. Aussonderung, Rückgabe von Beweismittelunterlagen an den Berechtigten, Diebstahl usw., nicht mehr verfügt (…vgl. Rossi, a.a.O., § 2 Rn. 19; BFH…, Beschluss vom 16. Mai 2000, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. März 2005, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19
Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten …
des OVG Schleswig, Urteile vom 23. Juli 2020 - 4 LB 45/17 -, juris Rn. 30 , vom 25. Januar 2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 30 , sowie Beschluss vom 30. März 2005 - 4 LB 26/04 -, juris Rn. 38).Informationen sind nur dann vorhanden, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen und Bestandteil der Verwaltungsunterlagen geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 LB 26/04 -, juris Rn. 43 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 12.07
Nach Akteneinsichtsantrag weggegebene Akten; Wiederbeschaffungspflicht zur …
Entsprechend dem Gesetzeszweck, an dem Informationsbestand der Verwaltung zu partizipieren bzw. deren Verhalten zu kontrollieren, erstreckt sich der Einsichtsanspruch grundsätzlich lediglich auf solche amtlichen Informationen, die tatsächlich bei der Behörde vorhanden sind (…vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - im Folgenden IFG -: Rossi, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 2 Rn. 11, 13;… Scheel, in: Berger/Roth/Scheel, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 2 Rn. 24; BFH, Beschluss vom 16. Mai 2000, NVwZ 2000, 1334; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. März 2005, NordÖR 2005, 208).Zwar besteht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz keine generelle Verpflichtung der Behörden, nicht vorhandene Akten zu beschaffen (…vgl. zum IFG Scheel, § 2 Rn. 24), mit der Folge, dass grundsätzlich auch kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Akten oder Daten besteht, über die die Behörde aus irgendwelchen Gründen, z.B. Aussonderung, Rückgabe von Beweismittelunterlagen an den Berechtigten, Diebstahl usw., nicht mehr verfügt (…vgl. Rossi, a.a.O., § 2 Rn. 19; BFH…, Beschluss vom 16. Mai 2000, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. März 2005, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 12 B 41.08
Einsichtsanspruch und Wiederbeschaffungspflicht bei Rückgabe von …
Im Gegensatz zu der Ansicht des Klägers kommt es im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 IFG sowie den insoweit maßgeblichen Willen der entsprechenden Behörde nicht darauf an, ob diese in rechtlicher Hinsicht noch über die Aktenbestandteile verfügen, d.h. sie trotz der aus ihrer Sicht endgültigen Weggabe wiederbeschaffen könnte (ebenso zum IFG des Landes Schleswig Holstein OVG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2005, NordÖR 2005, 208).Da dies jedoch zum endgültigen Verbleib geschehen ist, sind die Unterlagen kein Aktenbestandteil mehr und werden nicht mehr bei dem Beklagten geführt (vgl. dazu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2005, NordÖR 2005, 208).
- VG Düsseldorf, 05.05.2026 - 29 K 5394/23
BMF-Schreiben, Cum-Cum-Geschäft, Steuervollzug, Vertraulichkeit, …
Rn. 72 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 LB 26/04 -, juris Rn. 52; Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 2007, § 6 Rn. 715. - VG Schleswig, 15.04.2024 - 10 A 53/22
Keine Verpflichtung von informationspflichtigen Stellen zur …
Informationen sind nur dann vorhanden, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen und Bestandteil der Verwaltungsunterlagen geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 LB 26/04 -, juris Rn. 43 ff.). - VG Hamburg, 24.11.2008 - 15 K 4014/07
- VG Schleswig, 16.08.2024 - 10 A 113/24
Informationszugangsrecht zu vorhandenen Informationen; Informationsbeschaffung
Informationen sind nur dann vorhanden, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen und Bestandteil der Verwaltungsunterlagen geworden sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2005 - 4 LB 26/04 -, juris Rn. 43 ff.).
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