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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3104
OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09 (https://dejure.org/2012,3104)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2012 - 4 LB 290/09 (https://dejure.org/2012,3104)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2012 - 4 LB 290/09 (https://dejure.org/2012,3104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts in einem Kraftfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV; § 5 Abs. 2 S. 1 RGebStV
    Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgerätes im Fahrzeug bei untergeordneter Nutzung eines Pkw zu anderen als privaten Zwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgerätes im Fahrzeug bei untergeordneter Nutzung eines Pkw zu anderen als privaten Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Privatauto für Praxis genutzt? Radiogebühr fällig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autoradio auch bei nur wenigen Geschäftsfahrten gebührenpflichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgerätes im Fahrzeug bei untergeordneter Nutzung eines Pkw zu anderen als privaten Zwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09
    Mithin führt auch eine untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken zum Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgeräts nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (vgl. Senatsbeschl. v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 - mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - ferner Bay. VGH, Beschl. v. 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 -), es sei denn, dass diese ausnahmsweise nach Art und Umfang praktisch zu vernachlässigen ist und bei lebensnaher Betrachtung eine Nutzung des Pkw zu ausschließlich privaten Zwecken nicht in Frage stellt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 4 LA 73/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09
    Mithin führt auch eine untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken zum Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgeräts nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (vgl. Senatsbeschl. v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 - mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - ferner Bay. VGH, Beschl. v. 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 -), es sei denn, dass diese ausnahmsweise nach Art und Umfang praktisch zu vernachlässigen ist und bei lebensnaher Betrachtung eine Nutzung des Pkw zu ausschließlich privaten Zwecken nicht in Frage stellt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 4 LA 73/07 -).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09
    Mithin führt auch eine untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken zum Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgeräts nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (vgl. Senatsbeschl. v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 - mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - ferner Bay. VGH, Beschl. v. 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 -), es sei denn, dass diese ausnahmsweise nach Art und Umfang praktisch zu vernachlässigen ist und bei lebensnaher Betrachtung eine Nutzung des Pkw zu ausschließlich privaten Zwecken nicht in Frage stellt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 4 LA 73/07 -).
  • VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

    Mit der - hier einschlägigen - Neuregelung des § 5 Abs. 2 RGebStV zum 1. April 2005 war auch insoweit keine inhaltliche Änderung beabsichtigt, wie sich aus § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ergibt; auf den Umfang der nicht privaten Nutzung kommt es danach für die Gebührenpflicht nicht an (…vgl. VGH Bad.-Württ., a.a.O., juris, Rn. 28; BayVGH…, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris, Rn. 10 f.; Nds.OVG, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 LB 290/09 -, juris, Rn. 25;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07 -, juris, Rn. 16).
  • VG Göttingen, 13.06.2013 - 2 A 588/12

    Atypischer Ausnahmefall; Autoradio; Ferienwohnung; beiläufige Miterledigung; …

    Allein der Umstand, dass eine Nutzung zu anderen als privaten Zwecken nur in sehr untergeordnetem Maße erfolgt, ist insoweit nicht ausreichend (Urteil vom 6. März 2012 - 4 LB 290/09 -, ZUM-RD 2012, S. 567 ff., zit. nach juris LS und Rn. 25).
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