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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18903
OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05 (https://dejure.org/2006,18903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2006 - 4 LB 312/05 (https://dejure.org/2006,18903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 4 LB 312/05 (https://dejure.org/2006,18903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Sozialhilfeträger; Leistungen nach §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Sachleistungen; Vorläufige Vergütungsvereinbarung bzw. ...

  • Judicialis

    BSHG § 93 II; ; BSHG § 93 III; ; BSHG § 93 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen auf Übernahme von Heimentgelten in voller Höhe aus Sozialhilfemitteln abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Sozialhilfeträger; Leistungen nach §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Sachleistungen; Vorläufige Vergütungsvereinbarung bzw. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Der Kläger legte am 2. September 1997 gegen den Bescheid vom 12. August 1997 Widerspruch ein, den er damit begründete, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. Oktober 1994 (5 C 28/91) das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu übernehmen sei, wenn der Sozialhilfeträger keine zumutbare günstigere Unterbringung anbieten könne.

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist die nach § 93 Abs. 2 Satz 1, 1. Hs. BSHG Fassung 1994 zu schließende Vereinbarung - endgültig - nicht abgeschlossen, liegt ein "anderer Fall" im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs. BSHG Fassung 1994 vor (…vgl. hierzu auch Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnr. 38), besteht keine Grundlage für eine (vorläufige) Beschränkung der dem Hilfeempfänger gegenüber bestehenden Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auf die von diesem an den Einrichtungsträger gezahlten Abschlagspflegesätze bis zum Inkrafttreten einer endgültigen und bestandskräftigen Regelung und ist überhaupt eine Notlage des Hilfeempfängers gegeben (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1994 - 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53), die nach dem Bedarfsdeckungsprinzip des Sozialhilferechts zu beseitigen ist.

    Denn nur in dem Fall, in dem weder endgültige Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG Fassung 1999 noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) vorläufige Festsetzungen der Schiedsstelle und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist, ist eine Notlage des Hilfeempfängers gegeben, die nach dem Bedarfsdeckungsprinzip des Sozialhilferechts zu beseitigen ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1994 - 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53).

    Der vom Senat vorgenommenen Auslegung des § 93 Abs. 2 BSHG Fassung 1994 steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1994 (- 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53) nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Dieses Entgeltsystem und die damit einhergehende Notwendigkeit eines externen Vergleichs (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 - und das Urteil des erkennenden Senats vom 24.8.2005 - 4 L 811/99 -) sprechen vielmehr für die oben dargestellte Auslegung des § 93 Absatz 2 BSHG Fassung 1994.

    Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 sind vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

    Dem braucht jedoch hinsichtlich der Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1997 nicht weiter nachgegangen zu werden, da die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben sind, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende) …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler / Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).

    Ein solcher "anderer Fall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).

  • BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05

    Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Dieses Entgeltsystem und die damit einhergehende Notwendigkeit eines externen Vergleichs (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 - und das Urteil des erkennenden Senats vom 24.8.2005 - 4 L 811/99 -) sprechen vielmehr für die oben dargestellte Auslegung des § 93 Absatz 2 BSHG Fassung 1994.
  • VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03

    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (…BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) als Sachleistungen erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1996 - 4 M 880/95

    Vorläufiger Rechtsschutz für d. Einrichtungsträger; Einrichtungsträger; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
    Auf Grund des Beschlusses des erkennenden Senats vom 29. März 1996 (4 M 880/95) in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die Schiedsstelle die Vergütung ab dem 1. März 1996 vorläufig in Höhe von täglich 190, 90 DM festgesetzt.
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines …

    Das Berufungsgericht hat die Beteiligten zu der beabsichtigten Entscheidung durch Beschluss angehört und das Ergebnis des beabsichtigten Beschlusses durch die Hinweise auf seine - dem Prozessbevollmächtigten des beschwerdeführenden Beteiligten bekannten - Urteile vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 sowie das Urteil des Senats vom 4. August 2006 - BVerwG 5 C 13.05 - klar angekündigt.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …

    Denn die grundlegenden Fragen sind bereits durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -) und den Senat (Urteile vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 -) geklärt.

    Sie entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03

    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten …

    Zwar sind auch für diese Einrichtung noch keine endgültigen Vereinbarungen im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 geschlossen worden, doch sind die für diese Einrichtung zwischen dem Klinikum D. und dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben geschlossenen vorläufigen Vereinbarungen und (diese ersetzenden) vorläufigen Schiedsstellenfestsetzungen, auf deren Grundlage Abschlagspflegesätze an das Klinikum D. gezahlt worden sind, endgültigen Vereinbarungen im Sinne dieser Vorschrift gleichzusetzen (siehe hierzu im Einzelnen die Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).
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