Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 Abs. 1 S. 1 Nr 3 BSHG ; § 12 Nr 1 EingliederungshilfeVO
Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind; Übernahme des durch Leistungen der Krankenkasse nicht gedeckten Teils der Kosten für eine Therapie im Wege der Eingliederungshilfe - Judicialis
BSHG § 40 I 1 Nr 3; ; EingliederungshilfeVO § 12 Nr 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind; Übernahme des durch Leistungen der Krankenkasse nicht gedeckten Teils der Kosten für eine Therapie im Wege der Eingliederungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind als Leistung der Eingliederungshilfe
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 17.06.1999 - 4 A 104/97
- OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 4857/99
- BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01
- OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01
Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02
Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 2002 - BVerwG 5 C 36.01 - das Urteil des Senats aufgehoben, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen und dabei ausgeführt: Die Gewährung heilpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG i.V.m. § 12 Nr. 1 EingliederungshilfeVO F 1975) setze nicht voraus, dass nach allgemeiner ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis zu erwarten sei, dass hierdurch eine drohende Behinderung im Sinne des § 39 Abs. 1 des Gesetzes verhütet werden könne oder die Folgen einer solchen Behinderung beseitigt oder gemildert werden könnten.Die Beurteilung der Eignung heilpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist nicht an den Maßstab der allgemeinen ärztlichen oder sonstigen fachlichen Erkenntnis gebunden (Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, NDV-RD 2002, 79 = ZfSH/ SGB 2002, 602 = FEVS 53, 499 = DVBl. 2002, 148, an dessen rechtliche Beurteilung der Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - L 9 SO 271/19
Petö-Therapie als SGB XII-Leistung übernahmefähig
Sie leidet unter einer deutlichen geistigen Behinderung, die neben den körperlichen Defiziten einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, ist aber andererseits in der Lage, durchaus mit Gewinn am Schulunterricht teilzunehmen (vgl. zB das Zeugnis der K Schule über das Schuljahr 2017/2018) und mit der Konduktorin zusammenzuarbeiten (zu diesem Aspekt OVG Lüneburg Urteil vom 22.01.2003 - 4 LB 316/02).Die Eignung der Therapie zur Erreichung eines Eingliederungserfolges (bei dieser Feststellung handelt es sich nicht um eine medizinische Frage, dazu BVerwG Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 36/01; OVG Lüneburg Urteil vom 22.01.2003 - 4 LB 316/02) wird insbesondere durch den Bericht der K Schule vom 27.04.2017 dokumentiert, in dem die "Verbesserungen durch die Petö-Therapie" im Sinne einer größeren Selbständigkeit und Eigenmotivation der Klägerin beschreiben werden.
- OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
Autismus; Eingliederungshilfe; erweiterte Hilfe; Gemeinschaft; Schulbildung; …
Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).Weiterhin muss auch der Gesichtspunkt einer etwaigen Überforderung des behinderten Kindes oder Jugendlichen durch mehrere Therapieformen Berücksichtigung finden (vgl. dazu: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
- VG Sigmaringen, 18.02.2004 - 1 K 2293/02
Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 93 Abs 2 …
Die Kammer hat nach dem Urteil des OVG Lüneburg (Urteil vom 22.01.2003 - 4 LB 316/02 -) sowie aufgrund der Studie von Blank und Voss, die der Beklagte dem Gericht vorgelegt hat, keine Zweifel daran, dass sich Fälle, in denen die Petö-Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe geeignet und erforderlich ist, nach Einzelfallprüfung feststellen lassen.Rn. 23 Der Beklagte kann den Abschluss der Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG nicht mit der Begründung ablehnen, dass es sich bei den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 30.05.2002 a.a.O.) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 22.01.2003 a.a.O.) um eine Einzelfallentscheidung handele und es ausreiche, dass dann im Einzelfall nach § 93 Abs. 3 BSHG vorgegangen werden könne.
- VG Düsseldorf, 08.07.2003 - 22 K 8992/02
Anspruch auf Übernahme der Kosten einer durchgeführten Konduktiven Therapie nach …
Rn. 36 so ausdrücklich Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 12. Juni 2002 - 2 A 2077/00 - vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 11. Oktober 2000 - 4 L 4857/99 - und vom 22. Januar 2003 - 4 LB 316/02 -, SAR- aktuell 2003, S. 64; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 36.01 -, FEVS 53, S. 499.
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