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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17774
OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01 (https://dejure.org/2002,17774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2002 - 4 LB 629/01 (https://dejure.org/2002,17774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2002 - 4 LB 629/01 (https://dejure.org/2002,17774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfeträger; Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 Abs 2 S 2 BSHG; § 111 Abs 2 S 2 BSHG; § 111 Abs 1 S 2 BSHG
    Bagatellgrenze; Begrenzung; Erstattung; Kosten; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Leistungszeitraum; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01
    § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG F. 1996, wonach die Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen Trägern der Sozialhilfe auf 5.000 DM (2.560 Euro) für alle Mitglieder eines Haushalts i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG zusammen gilt, ist auf Leistungszeiträume vor dem 01.08.1996 anzuwenden, wenn unter der Geltung des alten Rechts der Zweijahreszeitraum des § 107 Abs. 2 Satz 2 BSHG noch nicht abgeschlossen gewesen und die Hilfe über den 01.08.1996 hinaus fortgesetzt worden ist (wie OVG NRW, FEVS 53, 273).

    § 111 Abs. 1 Satz 2 BSHG auf vor dem 1. August 1996 noch nicht abgeschlossene Leistungszeiträume insgesamt anzuwenden (Urt. v. 29. Mai 2001 - 16 A 455/01 -, ZfSH/SGB 2002, 20 = FEVS 53, 273).

  • BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 30.99

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01
    Ist das der Fall, ist der gesamte Kostenbetrag zu erstatten; die nachfolgenden Kosten müssen die Bagatellgrenze nicht erneut erreichen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2000 - 5 C 30.99 - BVerwGE 112, 294 = FEVS 52, 221).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 13.99

    Kostenerstattung bei Umzug nach Aufenthaltswechsel; Umzug, Kostenerstattung bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01
    Der auch vom Senat für richtig gehaltenen Auslegung und Anwendung des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG steht schließlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 (5 C 13.99 - NVwZ-RR 2000, 794 = FEVS 51, 443 = NDV-RD 2000, 83 = DVBl. 2000, 1687) nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 5085/98

    Kostenerstattung; Umzugskosten; Aufenthaltswechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 629/01
    28. April 1999 (4 L 5085/98 - FEVS 51, 331) - entschieden, ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG in seiner vom 1. Januar 1994 an geltenden Fassung setze.
  • OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03

    Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG; …

    Eine Anwendung auf vor In-Kaft-Treten abgeschlossene Leistungszeiträume sei damit eine echte Rückwirkung und grundsätzlich unzulässig (vgl. Schiedsspruch der Zentralen Schiedsstelle vom 13. Februar 1997 - B 26/96 - ZfF 1997, 84 zum In-Kraft-Treten der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 BSHG zum 1. Januar 1994; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 8. März 2001 - 16 A 1909/00 - FEVS 53, 185 und vom 29. Mai 2001 - 16 A 455/01 - FEVS 53, 273 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 629/01 - NDV-RD 2003, 12).

    Aus dem Hinweis im Wortlaut der Gesetzesbegründung, dass in Zukunft eine komplizierte Berechnung nicht mehr erforderlich werde, kann mithin nicht geschlossen werden, dass eine Anwendung der Vorschrift auf bereits entstandene Ansprüche nicht gewollt gewesen ist (…so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 8. März 2001 - 16 A 1909/00 - a. a. O. …und vom 29. Mai 2001 - 16 A 455/01 - a. a. O. und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 629/01 - a. a. O.).

  • VG Meiningen, 09.10.2003 - 8 K 680/99

    Sozialhilferecht; Bagatellgrenze

    Abgeschlossen in diesem Sinne sind die Erstattungsverhältnisse, in denen vor dem 01.08.1996 die Leistungserbringung an die Sozialhilfeempfänger beendet bzw. der Zwei-Jahres-Zeitraum des § 107 Abs. 2 Satz 2 BSHG bereits abgelaufen war (OVG Münster, U. v. 29.05.2001, FEVS 53, 273; OVG Lüneburg, U. v. 14.08.2002 Az. 4 LB 629/01, zitiert nach juris).
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