Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Judicialis
NPflegeG § 13; ; SBG XI § 82 III; ; SGB XI § 82 IV; ; SGB XI § 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesonderte Berechnung von betriebsnotwendigen Investitionsfolgekosten; Heimbewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Objekt-/subjektbezogene öffentliche Förderung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.02.2002 - 6 A 114/99
- OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
- BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.09.2001 - 5 B 54.01
Aufgabe des Beschwerdeverfahrens - Klärungsbedürftigkeit einer Frage im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
Entscheidend ist mit Blick auf § 82 Abs. 3 SGB XI aber nicht die Möglichkeit, nach Landesrecht gefördert zu werden, sondern allein die Frage, ob tatsächlich gefördert wird (BVerwG, Beschluss vom 20.09.2001 - 5 B 54/01 - zitiert bei juris). - OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 4/02
Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss; grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe frei zu halten (Begründung zum NPflegeG, LT-Drks. 13/1705, S.20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (…Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a.a.O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile des Senats vom 11.12.2002 - 4 LB 131/02 und 4 LB 130/02 - s. a. Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger). - OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 131/02
Aufwendungszuschuss; Heim; Heimbewohner; Heimvertrag; Pflegebedürftigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe frei zu halten (Begründung zum NPflegeG, LT-Drks. 13/1705, S.20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (…Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a.a.O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile des Senats vom 11.12.2002 - 4 LB 131/02 und 4 LB 130/02 - s. a. Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
- OVG Niedersachsen, 07.03.2006 - 11 ME 217/05
Für jeden tatsächlich in Anspruch genommenen Kurzzeitpflegeplatz unabhängig vom …
Es reichte vielmehr eine bloße Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI aus; allerdings ist der Sozialhilfeträger gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII (§ 93 Abs. 7 BSHG) zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI bei bedürftigen Heimbewohnern nur verpflichtet, wenn hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist (zur Einstufung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses als eine bloße subjektbezogene und damit nicht öffentliche Förderung vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2002 - 6 A 114/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -, BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - 3 B 41.03 -, das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des erkennenden Gerichts vom 22. Januar 2003 deswegen zurückgewiesen, weil für die Frage, ob von einem Heim geltend gemachte gesonderte Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI der Zustimmung bedürfen, der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei;… vgl. auch BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182 ff.).Zudem habe das OVG Lüneburg (4. Senat) in seinen Entscheidungen vom 22. Januar 2003 (4 LB 172/02 und 4 LC 146/02) den institutionellen Förderungscharakter der §§ 10 - 12 Nds. PflG bejaht.
Die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Urt. v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -) zu dem in den früheren Fassungen des Nds. Pflegegesetzes enthaltenen sog. "bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss" kann nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen werden.
Der Sache nach hatte es sich dabei um eine von der Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung an den Heimbewohner gehandelt, die lediglich unmittelbar an das Heim ausgezahlt wurde (vgl. hierzu VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2002 - 6 A 114/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 - BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - 3 B 41.03 - unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Sozialgerichte;… ebenso BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 -, BSGE 91, 182).
Entscheidend ist - zumindest nach dem in diesem Verfahren vorliegenden Erkenntnisstand -, dass die Förderung pro tatsächlich belegtem Kurzzeitpflegeplatz erfolgt und Einkommen und Vermögen des betreffenden Heimbewohners keine Berücksichtigung finden (ebenso Urt. d. erk. Gerichts v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -, in dem die §§ 10-12 des Nds. PflG 1996 als öffentliche institutionelle Förderung qualifiziert wurden, obgleich auch die Förderung schon nach dem Nds. PflG 1996 nur pro belegtem Platz erfolgte - vgl. § 8 Abs. 3 Nds. PflG 1996 -).
- BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …
Der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Instanzrechtsprechung an, die zwar irrig, aber bindend bei gleich gelagertem Streitgegenstand den Verwaltungsrechtsweg bejaht hat (vgl dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - 3 B 41.03); in der Sache hat sie aber zu Recht entschieden, dass Zuschüsse an Träger von Einrichtungen der vollstationären Pflege für Anspruchsberechtigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter Zugrundelegung eines um 30 % erhöhten Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG nicht übersteigt (so genanntes Pflegewohngeld), nicht zu den öffentlichen Förderungsmaßnahmen zählen, die § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI meint (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02; VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 A 114/99). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 39/06 Nachdem der Kläger anfangs neben der Aufhebung der angefochtenen Bescheide auch die Festsetzung höherer Förderbeträge bzw. eines höherer Tagesbetrags für die gesondert berechenbaren Aufwendungen begehrt hatte, hat er die Klage nach einem Hinweis des SG auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182) und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 22. Januar 2003 (4 LC 146/02) in eine Anfechtungs- und Feststellungsklage geändert (Feststellung, dass der Kläger berechtigt ist, den Heimbewohnern ihre tatsächlichen Kosten unter Anrechnung eines etwaigen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses gesondert zu berechnen).
Letztere stellen keine öffentliche Förderung der Einrichtung dar, sondern eine dem jeweiligen Pflegebedürftigen zukommende Sozialleistung sui generis (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R, BSGE 91, 182, Rn 18 m.w.N.; vgl. auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02, Rn 39 - zitiert nach Juris;… Phillipp in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 1. Auflage 2009, § 9 SGB XI Rn 6;… vgl. auch: Plantholz/Schmäing in: LPK-SGB XI, § 82 Rn 16 sowie Reimer in: Hauck/Noftz, SGB XI, § 82 Rn 28).
Erforderlich war vielmehr lediglich eine Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI (vgl. im Einzelnen: OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 40/06 Nachdem der Kläger anfangs neben der Aufhebung der angefochtenen Bescheide auch die Festsetzung konkreter Förderbeträge bzw. eines bestimmten Tagesbetrags für die gesondert berechenbaren Aufwendungen begehrt hatte, hat er die Klage nach einem Hinweis des SG auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R, BSGE 91, 182) und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 22. Januar 2003 (4 LC 146/02) in eine Anfechtungs- und Feststellungsklage geändert (Feststellung, dass der Kläger berechtigt ist, den Heimbewohnern ihre tatsächlichen Kosten unter Anrechnung eines etwaigen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses gesondert zu berechnen).
Letztere stellen keine öffentliche Förderung der Einrichtung dar, sondern eine dem jeweiligen Pflegebedürftigen zukommende Sozialleistung sui generis (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R, BSGE 91, 182, Rn 18 m.w.N.; vgl. auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02, Rn 39 - zitiert nach Juris;… Phillipp in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 1. Auflage 2009, § 9 SGB XI Rn 6;… vgl. auch: Plantholz/Schmäing in: LPK-SGB XI, § 82 Rn 16 sowie Reimer in: Hauck/Noftz, SGB XI, § 82 Rn 28).
Erforderlich war vielmehr lediglich eine Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI (vgl. im Einzelnen: OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 33/06
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
Das von dem SG angeführte BSG-Urteil, das in wesentlichen Zügen einer Entscheidung des OVG Lüneburg (Urteil vom 22. Januar 2003, Az. 4 LC 146/02) entspreche, beziehe sich ausdrücklich nur auf die Förderung von vollstationären Einrichtungen.Bewohner- bzw. subjektbezogene Zuschüsse stellen keine öffentliche Förderung der Einrichtung, sondern eine dem jeweiligen Pflegebedürftigen zugute kommende Sozialleistung sui generis dar (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R, BSGE 91/182; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02, zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04
Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen; …
Auch der 4. Senat des beschließenden Gerichts vertrete, wie sich aus dessen Urteilen vom 22. Januar 2003 (- 4 LC 146/02 -, PflR 2005, 182 ff.) und vom 6. April 2004 (- 4 LC 179/03 -) ergebe, diese Rechtsauffassung.Nach mittlerweile einhellig anerkannter, auch von dem Kläger als zutreffend erachteter Auffassung handelt es sich bei dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss nach §§ 13 ff. NPflegeG nicht um eine Objektförderung der jeweiligen Pflegeeinrichtung und damit nicht um eine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI, sondern um eine subjektbezogene Sozialleistung sui generis gegenüber den bedürftigen Heimbewohnern, die dadurch von den Kosten - bzw. von einem Teil der Kosten - entlastet werden, die ihnen der Einrichtungsträger unter den Voraussetzungen des § 82 Abs. 4 SGB XI in Rechnung stellen kann (BSG, Urteil vom 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R -, BSGE 91, 182 ff; 4. Senat des beschließenden Gerichts, Urteile vom 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -, PflR 2005, 182 ff. und - 4 LB 172/02 - , S. 9 f BA und vom 6.4.2004 - 4 LC 179/03 -, S. 10 ff BA sowie Beschluss vom 7.8.2003 - 4 ME 484/02 -, FEVS 55, 27 ff.; abweichend zunächst noch: VG Hannover, Urteil vom 25.2.2003 - 3 A 3989/02 -).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über die gesonderte …
Sofern die Klägerin meint, demgegenüber sei für einen - von ihr noch nicht gestellten, jedoch beabsichtigten - Feststellungsantrag in der Konstellation des § 82 Abs. 4 SGB XI i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 1 2. HS NPflegeG von der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges auszugehen und sich zur Stützung dieser Ansicht auf das Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 22. Januar 2003 ( - 4 LB 172/02 - , vgl. auch das weitere Urteil vom selben Tage: - 4 LC 146/02 - ) beruft, kann auch dies - unabhängig von der Frage, ob sich die Entscheidung des 4. Senats des erkennenden Gerichts in dem Sinne, den ihr die Klägerin beilegt, verstehen lässt, - nicht überzeugen.Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil zurückweisenden Beschluss vom 27. Mai 2003 ( - BVerwG 3 B 40.03 - ; vgl. ebenso zu dem Urteil in der Sache - 4 LC 146/02 - : BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 41.03 - ) ausgeführt, dass auch die Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI im Zusammenhang mit einem gestellten Feststellungsantrag in die Zuständigkeit der Sozialgerichte falle.
- VG Hannover, 04.03.2008 - 6 A 3192/07
Arbeit; Arbeitsumfang; Ausländer; Basissprachkurs; Bildungsmaßnahme; …
Das mit dem Teilnehmerzuschuss des Bundesamtes nicht die Bildungsmaßnahme selbst gefördert, sondern nur der jeweilige Teilnehmer von der ihm obliegenden Zuzahlungspflicht befreit werde, folge auch aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02 - zur Anwendung des § 82 Abs. 4 SGB XI. Danach handele es sich bei dem in § 13 Niedersächsisches Pflegegesetz (NPflegeG) geregelten bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten um keine Förderung im Sinne des § 82 Abs. 4 SGB XI, weil dieser bewohnerbezogen, also subjektbezogen, geleistet werde.Der Kläger kann seine hiervon abweichende Rechtsauffassung nicht auf das von ihm zitierte Urteil des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02 - (http://www.dbovg.niedersachsen.de) stützen, denn diese Entscheidung betrifft keine vergleichbare Förderungslage.
- VG Hannover, 01.07.2003 - 3 A 2063/03
Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Förderung; …
Die Klägerin stützt sich dabei auf Entscheidungen des VG Osnabrück (Urteil vom 20.02.2002 - 6 A 114/99) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 22.01.2003 - 4 LC 146/02), der sich die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom Urteil vom 25.03.2003 (3 A 3989/02, Entscheidungsabdruck Seite 8 f.) indes nicht angeschlossen hat:."Der Auffassung des Nds. Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22.01.2003 - 4 LC 146/02 -, wonach der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss nach § 13 NPflegeG keine öffentliche Förderung nach § 9 SGB XI darstellt, was zur Folge hätte, dass die Einrichtungen der Klägerin unter § 82 Abs. 4 SGB XI fielen und § 93 Abs. 7 S. 4 BSHG zur Anwendung käme, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
Soziale Pflegeversicherung - Finanzierung der Pflegeeinrichtungen - Förderung …
Die in § 82 Abs. 3 SGB XI statuierte Zustimmungsbedürftigkeit verlöre damit jegliche Kontrollfunktion, da mit der bloßen Mitteilungspflicht gemäß Abs. 4 der Norm keine Kontrollmöglichkeit der zuständigen Behörde einhergeht, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02. - OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
Rechtsweg bei Streitigkeiten um Investitionsaufwendungen nach§ 82 SGB 11
- OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02
Abschlag; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Instandhaltung; Modernisierung; …
- OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03
Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; …
- SG Dortmund, 25.08.2003 - S 12 P 237/00
Pflegeversicherung
- VG Düsseldorf, 30.10.2006 - 13 K 822/06
Grundvoraussetzungen der Gewährung von Beihilfe; Ermittlung der angemessen …
- SG Dortmund, 02.12.2003 - S 12 P 87/02
Pflegeversicherung
- VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 13 K 5851/06
Anspruch der Witwe eines verstorbenen Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfe zu …
- VG Düsseldorf, 27.02.2008 - 13 K 861/06
Beihilfe Pflegewohngeld
- VG Düsseldorf, 31.08.2007 - 13 K 1673/05
- VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02
Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Feststellungsklage; Investitionskosten; …
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