Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei bloß vorläufiger Vergütungsvereinbarung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 2 BSHG; § 39 BSHG; § 40 BSHG; § 93 Abs. 2 BSHG; § 93b Abs. 2 Satz 4 BSHG; § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG; § 2 Abs. 2 S. 1 SGB V
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; Gewährung der erforderlichen Hilfe seitens des Sozialhilfeträgers durch Kostenübernahme für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in von gemeinnützigen oder freien Trägern betriebenen ... - Judicialis
BSHG § 3 II; ; BSHG § 93 II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Klagen auf Übernahme von Heimentgelten in voller Höhe aus Sozialhilfemitteln abgewiesen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Übernahme der gesamten Heimkosten durch den Sozialhilfeträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; Gewährung der erforderlichen Hilfe seitens des Sozialhilfeträgers durch Kostenübernahme für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in von gemeinnützigen oder freien Trägern betriebenen ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.06.2002 - 6 A 89/01
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
- BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 102.06
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91
Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Der Kläger legte gegen den Bescheid des Beklagten vom 14. Juli 1999 Widerspruch ein, den er damit begründete, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. Oktober 1994 (5 C 28/91) das volle vertraglich vereinbarte Heimentgelt zu übernehmen sei, wenn der Sozialhilfeträger keine zumutbare günstigere Unterbringung anbieten könne.Nur unter diesen Voraussetzungen "ist eine der in Absatz 2 genannten Vereinbarungen " - endgültig - "nicht abgeschlossen" im Sinne des § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1999 (…vgl. hierzu auch Schellhorn, a.a.O., § 93 Rdnr. 38), besteht keine Grundlage für eine (vorläufige) Beschränkung der dem Hilfeempfänger gegenüber bestehenden Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auf die von diesem an den Einrichtungsträger gezahlten Abschlagspflegesätze bis zum Inkrafttreten einer endgültigen und bestandskräftigen Regelung und ist überhaupt eine Notlage des Hilfeempfängers gegeben (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1994 - 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53), die nach dem Bedarfsdeckungsprinzip des Sozialhilferechts unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Vorgaben nach § 93 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BSHG Fassung 1999 zu beseitigen ist.
Denn nur in dem Fall, in dem weder endgültige Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG Fassung 1999 noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) vorläufige Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist, ist eine Notlage des Hilfeempfängers gegeben, die nach dem Bedarfsdeckungsprinzip des Sozialhilferechts (unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Vorgaben nach § 93 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BSHG) zu beseitigen ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1994 - 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53).
Der vom Senat vorgenommenen Auslegung des § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1994 (- 5 C 28/91 -, BVerwGE 97, 53) nicht entgegen.
- OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99
Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Für die oben dargestellte Auslegung des § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 sprechen weiterhin das mit der Gesetzesfassung 1994 eingeführte prospektive Entgeltsystem und die damit einhergehende Notwendigkeit eines externen Vergleichs (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 - und das Urteil des erkennenden Senats vom 24.8.2005 - 4 L 811/99 -).Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig.
- BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97
Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Für die oben dargestellte Auslegung des § 93 Absätze 2 und 3 BSHG Fassung 1999 sprechen weiterhin das mit der Gesetzesfassung 1994 eingeführte prospektive Entgeltsystem und die damit einhergehende Notwendigkeit eines externen Vergleichs (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 - und das Urteil des erkennenden Senats vom 24.8.2005 - 4 L 811/99 -).Der hiernach vorgeschriebene Vergleich mit den Leistungen anderer Einrichtungen und den dafür zu entrichtenden Entgelten ist aber in den Fällen, in denen Verhandlungen über die nach § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 zu treffenden Vereinbarungen und/oder diesbezügliche Schiedsstellen- bzw. Gerichtsverfahren laufen, nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 -) gerade Gegenstand dieser Verhandlungen/Verfahren.
- VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende) …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).Ein solcher "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05
Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Zwar hat der erkennende Senat diese Schiedsstellenentscheidung mit Urteil vom 24. August 2005 (4 L 811/99) aufgehoben, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist jedoch zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht (5 B 109.05) anhängig. - OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Dem braucht jedoch hinsichtlich der Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 nicht weiter nachgegangen zu werden, da diese Schiedsstellenentscheidungen vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben sind, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat. - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Die diese Entscheidungen der Schiedsstelle betreffenden Klagen sind vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen worden; die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover sind zur Zeit beim erkennenden Senat anhängig (4 LA 107/06, 4 LA 115/06, 4 LA 123/06, 4 LA 125/06, 4 LA 128/06). - VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (…BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (…BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (…so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
- OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06
Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …
Denn die grundlegenden Fragen sind bereits durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -) und den Senat (Urteile vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 -) geklärt.Sie entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).
Denn die Vereinbarungen zwischen Einrichtungsträger und Landesamt bzw. die vereinbarungsgestaltenden Schiedsstellenentscheidungen binden auch die Beklagte, weil nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG, § 2 Nds. AG BSHG, § 1 Abs. 2 Nr. 5 Heranziehungsverordnung - AG BSHG / § 2 Abs. 1 Nr. 1 HeranziehungsVO - SozH das durch das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben und seit dem 1. Januar 2005 durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vertretene Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für den Abschluss dieser Vereinbarungen zuständig ist (siehe hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 12.7.2006 - 4 LC 309/02 -).
Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 156/06
Gewährung höherer Leistungen der Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für …
Der in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Vergütung ist (ebenso wie früher in § 93 Abs. 2 BSHG) als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren und nicht als Sachleistungsanspruch (Anschluss an Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 -).Er vertritt, wie auch bereits im Widerspruchs- und Klageverfahren, unter Hinweis u.a. auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 - die Auffassung, dass es sich bei der Gewährung von Hilfe in Einrichtungen nicht um eine Sachleistung handele.
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu u.a. in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 204/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
Sie vertritt, wie auch bereits im Widerspruchs- und Klageverfahren, unter Hinweis u. a. auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 - die Auffassung, dass es sich bei der Gewährung von Hilfe in Einrichtungen nicht um eine Sachleistung handele.Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - …
Er vertritt, wie auch bereits im Widerspruchs- und Klageverfahren, unter Hinweis u. a. auf verschiedene Urteile diverser Verwaltungsgerichte und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 - die Auffassung, dass es sich bei der Gewährung von Hilfe in Einrichtungen nicht um eine Sachleistung handele.Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.
- BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07
Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines …
Das Berufungsgericht hat die Beteiligten zu der beabsichtigten Entscheidung durch Beschluss angehört und das Ergebnis des beabsichtigten Beschlusses durch die Hinweise auf seine - dem Prozessbevollmächtigten des beschwerdeführenden Beteiligten bekannten - Urteile vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05 sowie das Urteil des Senats vom 4. August 2006 - BVerwG 5 C 13.05 - klar angekündigt. - OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten …
Zwar ist in den Fällen, in denen - wie hier - weder endgültige noch vorläufige Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 oder (diese nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BSHG Fassung 1999 ersetzende) Schiedsstellenfestsetzungen bestehen und auch keine Abschlagspflegesätze an den Einrichtungsträger gezahlt worden sind, ein Fall des § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1999 gegeben (siehe hierzu im Einzelnen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in dem Verfahren 4 LC 309/02).Zwar sind auch für diese Einrichtung noch keine endgültigen Vereinbarungen im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 geschlossen worden, doch sind die für diese Einrichtung zwischen dem Klinikum D. und dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben geschlossenen vorläufigen Vereinbarungen und (diese ersetzenden) vorläufigen Schiedsstellenfestsetzungen, auf deren Grundlage Abschlagspflegesätze an das Klinikum D. gezahlt worden sind, endgültigen Vereinbarungen im Sinne dieser Vorschrift gleichzusetzen (siehe hierzu im Einzelnen die Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 134/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfeleistung - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem …
Er vertritt, wie auch bereits im Widerspruchs- und Klageverfahren, unter Hinweis u. a. auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 - die Auffassung, dass es sich bei der Gewährung von Hilfe in Einrichtungen nicht um eine Sachleistung handele.Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 12 A 3686/05 Rn. 13 OVG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 -, juris.
Rn. 23 Vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 -, a.a.O.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06 Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:. - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 148/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".