Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.09.2009 - 4 M 09.1721 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenfestsetzung; Erinnerung; "auswärtiger" Rechtsanwalt; Reisekosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04
Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2009 - 4 M 09.1721
{ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Die Erinnerung, über die der Verwaltungsgerichtshof in Senatsbesetzung entscheidet (BVerwG vom 29.12.2004 NVwZ 2005, 466), ist zulässig und begründet. - VGH Bayern, 27.07.2006 - 2 N 04.2476
Kostenfestsetzung, Erinnerung, "auswärtiger" Rechtsanwalt, Reisekosten, …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2009 - 4 M 09.1721
Das trifft in der Regel auf einen Rechtsanwalt mit Kanzlei in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsorts der Partei oder des angerufenen Gerichts zu (BayVGH vom 27.7.2006 Az. 2 N 04.2476, juris m.w.N.).
- VG München, 21.05.2024 - M 3 M 20.50423
Kostenerinnerung, Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Es wird überwiegend als unzumutbar angesehen, nur zum Zwecke der Kostenersparnis einen Anwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Anwalt bereits seit längerem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2009 - 4 M 09.1721 - juris;… VG Augsburg, B.v. 6.7.2016 - Au 5 M 16.949 - juris Rn. 12). - VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222
Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten …
Unter anderem wird überwiegend als unzumutbar angesehen, nur zum Zwecke einer Kostenersparnis einen Rechtsanwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits seit längerem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. VG Dresden, B.v. 5.10.2017 - 13 O 43/17 - AGS 2017, 589 - juris; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - BayVBl 2016, 536 - juris.; B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63 - juris; BayVGH, B.v. 29.9.2009 - 4 M 09.1721 - juris m.w.N). - VG Augsburg, 06.07.2016 - Au 5 M 16.949
Erstattungsfähige Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Außerdem wird es überwiegend als unzumutbar angesehen, nur zum Zwecke der Kostenersparnis einen Anwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Anwalt bereits seit längerem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2009 - 4 M 09.1721 - juris). - VG München, 12.11.2013 - M 5 M 13.4826
Erinnerung; Kostenerstattung; Reisekosten; Rechtsanwalt; Kanzleisitz nicht am …
Mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts in der Regel nur erstattungsfähig, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des Gerichts des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (BayVGH, B.v. 29.09.2009 - 4 M 09.1721 - juris; VGH BW, B.v. 13.8.1992 - 14 S 1542/92 - NVwZ-RR 1993, 112; BayVGH, B.v. 29.2.1996 - 8 C 94.2697 - BayVBl 1996, 476). - VG München, 22.05.2013 - M 23 M 13.1132
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Antragsbefugnis; auswärtiger …
Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung ist bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts ohne nähere Prüfung nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2009 - 4 M 09.1721 m.w.N. - juris).
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