Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.1996 - 4 M 10/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb …
Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung liegt vor, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten im Anschluss an die Untersagung und gegebenenfalls auch während eines sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens fortsetzen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.; Beschluss vom 4. September 1986 - 6 S 2022/86 -, GewArch 1986, 372; s. a. OVG LSA, Beschluss vom 4. März 1996 - 4 M 10/95 -).
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