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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16011
OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99 (https://dejure.org/1999,16011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.1999 - 4 M 2290/99 (https://dejure.org/1999,16011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 4 M 2290/99 (https://dejure.org/1999,16011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 13 B 734/99
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 02.03.1998 - 4 M 4114/97

    Sozialhilfe; Kindergeldzahlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99
    Eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) von dem Beschluss des Senats vom 2. März 1998 - 4 M 4114/97 - ist weder dargelegt noch ersichtlich.

    Diese Beurteilung liegt auch dem Senatsbeschluss vom 2. März 1998 - 4 M 4114/97 - zugrunde, der sich im übrigen zu der (Sonder-)Frage äußert, ob Kindergeldzahlungen im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung seit der Änderung der Regelungen des "Familienleistungsausgleichs" nicht mehr als Einkommen im Sinne der §§ 76, 77 BSHG angerechnet werden können (und diese verneint).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 1242/96

    Einkommen; Kindergeld und -zuschlag; Einkommen; Kindergeld; Regelunterhalt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 29.4.1998 - 4 L 1242/96 -) das für die Antragsteller zu 3) und 4) gezahlte Kindergeld als Einkommen der Antragsteller zu 1) und 2) angesehen.
  • VG Braunschweig, 19.05.2004 - 4 A 324/03

    Einkommen; Kindergeld; Kindergeldberechtigter

    Der Verbrauch des Kindergeldes durch den Kindergeldberechtigten für seinen eigenen Bedarf ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteile vom 21.6.01, - 5 C 7/00 - vom 25.11.93, - 5 C 8/90 -, BVerwGE 114, 339 f.; vom , - - , BVerwGE 94, 326 f.), des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteile vom 7.3.2000, - 4 L 327/99 -, NDV-RD 2000, 56 f.; vom 23.6.99, - 4 M 2290/99 - vom 19.4.99, - 4 M 5628/96 - Beschluss vom 7.8.2003, - 12 ME 283/03 -) und des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 2.6.03, - 4 B 139/03 - Urteil vom 3.4.03, - 3 A 262/02 -) zulässig.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 4 M 3318/99

    Einsatz von Einkommen des Lebensgefährten; Kindergeld als Einkommen; Wirtschaften …

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Kindergeld jedenfalls bis zur Deckung des eigenen sozialhilferechtlichen Bedarfs dem Kindergeldberechtigten zusteht, an den es tatsächlich gezahlt wird (Beschl. v. 23. Juni 1999 - 4 M 2290/99 - ;… Beschl. v. 19 April 1999 - 4 M 5628/96 - Urt. v. 29.4.1998 - 4 L 1242/96, sämtl. V.n.b.; Beschl. v. 2.3.1998 - 4 M 4114/97 -, FEVS 48, 527).
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