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| OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Schleswig - 4 B 86/00
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96
Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01
Zunächst ist insoweit festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (siehe dazu den Antrag vom 07. September 2000, Blatt 1 des Verwaltungsvorgangs) hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Minderjährigkeit in § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtlich auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, zu dem die Antragstellerin (noch) minderjährig war (vgl. dazu die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1998 - 1 C 12.96 -, NVwZ-RR 1998, 677, 678). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01
Die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ergeht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats seit seinem Beschluss vom 06. August 1991 (Verfahren 4 M 109/91) auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung, in deren Rahmen Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit und die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung (nur) dann erlangen können, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung Erfolg oder Misserfolg des Rechtsbehelfs offensichtlich erscheinen. - OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99
Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01
Auch der Hinweis des Antragsgegners auf den besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG wegen der Einreise der Antragstellerin mit einem Besuchervisum - und der daran anknüpfenden Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG - rechtfertigt deswegen nicht den Schluss auf eine etwa offenkundige Rechtmäßigkeit der angefochtenen Ablehnungsentscheidung, weil jedenfalls in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsauffassung vertreten wird, dass ein gerichtlich überprüfbarer Ermessensfehler im Rahmen der Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG jedenfalls dann vorliegen kann, wenn auf die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich ein Rechtsanspruch besteht, die Ausländerbehörde ihre Ablehnung allein auf den Visumsverstoß stützt und die nachträgliche Einholung des ordnungsgemäßen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung als unzumutbar erscheint (vgl. dazu OVG Lüneburg - 13 M 460/96 -, NVwZ-RR 1997, 68, 69; OVG des Saarlandes - 1 W 1/99 -). - OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96
Aufenthaltserlaubnis; Versagung; Ermessen; Ermessensfehler; Visumverstoß
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2001 - 4 M 3/01
Auch der Hinweis des Antragsgegners auf den besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG wegen der Einreise der Antragstellerin mit einem Besuchervisum - und der daran anknüpfenden Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG - rechtfertigt deswegen nicht den Schluss auf eine etwa offenkundige Rechtmäßigkeit der angefochtenen Ablehnungsentscheidung, weil jedenfalls in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsauffassung vertreten wird, dass ein gerichtlich überprüfbarer Ermessensfehler im Rahmen der Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG jedenfalls dann vorliegen kann, wenn auf die Erteilung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich ein Rechtsanspruch besteht, die Ausländerbehörde ihre Ablehnung allein auf den Visumsverstoß stützt und die nachträgliche Einholung des ordnungsgemäßen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung als unzumutbar erscheint (vgl. dazu OVG Lüneburg - 13 M 460/96 -, NVwZ-RR 1997, 68, 69; OVG des Saarlandes - 1 W 1/99 -).
- VG Schleswig, 17.07.2001 - 14 A 291/99
Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eigenständige Aufenthaltserlaubnis, …
1997, 439 und OVG Schleswig - Beschluss vom 15.01.2001 - 4 M 3/01 - offensichtlich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung z. B. im Beschluss vom 28.03.1996 - 4 M 12/96 -).
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