Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24 OVG |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Haftung für Kurbeiträge; kalkulatorische Berücksichtigung von Leistungen an den ÖPNV
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 08.08.2024 - 3 B 1671/23
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24 OVG
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2024 - 4 K 756/21
Wirksamkeit der Kurabgabesatzung Ostseebad Heringsdorf; Kalkulation von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - stehe zudem fest, dass die Kurabgabesatzungen der Gemeinde keinen Abgabeanspruch gegenüber den Kurgästen begründeten.Das Oberverwaltungsgericht ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt (OVG Greifswald, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 38).
Das Oberverwaltungsgericht hat die Erwägung des Satzungsgebers, die Gemeindeeinwohner bei der Kalkulation wie Jahreskurkarteninhaber zu behandeln, für sachgerecht und vom Satzungsermessen der Gemeinde gedeckt angesehen (OVG Greifswald, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 48).
Die Haftung der Antragstellerin als Quartiergeber ist in dem Sinne akzessorisch, dass die fremde Abgabenschuld, für die gehaftet wird, auch bestehen muss (…OVG Greifswald, Urteile vom 30. November 2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 49 und vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 17).
Erst seitdem können Gemeinden und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, zur Deckung ihrer besonderen Kosten für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und anderer Angebote eine Kurabgabe erheben (OVG Greifswald, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 44, 62 f.).
Rn. 30 In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Pflicht zur Abführung eingezogener Kurabgaben die Wirksamkeit der abgabenrechtlichen Satzungsbestimmungen und das Bestehen einer Kurabgabepflicht nicht voraussetzt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 1 M 624/18 OVG - BA S. 3 f. und Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 71).
Rn. 33 Zwar verstoßen die Vorschriften in §§ 2 Abs. 1 Satz 5 bis 7, 7 Abs. 2 Satz 3, 8 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 5 Satz 1 der Satzung vom 15. März 2022 voraussichtlich gegen höherrangiges Recht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 30-33, 53, 55, 60).
Weigert sich der Kurgast gegenüber dem Quartiergeber, die Kurabgabe zu entrichten, besteht folglich kein Haftungsanspruch der Gemeinde (OVG Greifswald, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 72, 74).
- VG Greifswald, 26.06.2012 - 3 B 208/12
Erhebung einer Kurabgabe (hier vorläufiger Rechtsschutz)
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Diese Entscheidungen knüpfen an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Greifswald an, wonach die Unwirksamkeit der die Erhebung der Kurabgabe betreffenden Satzungsbestimmungen nicht zugleich zur Unwirksamkeit der Vorschriften über die Abführung bereits eingezogener Kurabgaben führt ( VG Greifswald, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 3 B 208/12 - juris Rn. 15 ).Das Verwaltungsgericht Greifswald hat deshalb in Fällen von tatsächlich eingezogenen Kurabgaben die Umdeutung eines Haftungsbescheides in einen Abführungsbescheid grundsätzlich für möglich gehalten ( VG Greifswald, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 3 B 208/12 - juris Rn. 12 ff.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16
Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Ortsfremde Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine medizinische Einrichtung im Erhebungsgebiet nicht verlassen können oder dürfen, halten sich auch nicht teilweise zu Erholungszwecken dort auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 K 147/16 - juris Rn. 54 ) und erfahren durch die Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde keinen Vorteil.
- BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Es genügt, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 8 C 83.81 - BayVBl 1982, 442). - BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Es genügt, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 8 C 83.81 - BayVBl 1982, 442). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00
Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Die Haftung der Antragstellerin als Quartiergeber ist in dem Sinne akzessorisch, dass die fremde Abgabenschuld, für die gehaftet wird, auch bestehen muss (OVG Greifswald, Urteile vom 30. November 2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 49 …und vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 17). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 278/18
Gültigkeit der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe des Ostseebades Zinnowitz vom …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Der Satzungsgeber hat ein weites Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Befreiung besteht nicht ( OVG Greifswald, Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 K 278/18 - juris Rn. 29 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2015 - 1 M 409/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerfestsetzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 326/24
Dabei müssen diese Gründe nicht in dem Sinne überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg ( OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 1 M 409/15 - juris Rn. 7 ;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Januar 2024, § 80 VwGO Rn. 282).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2025 - 4 LZ 409/21
Auslegung eines Leistungsbescheids über die Abführung einer Kurabgabe
Die Gemeinde kann die Pflicht des Quartiergebers zur Abführung der tatsächlich eingezogenen Kurabgaben durch einen Leistungsbescheid geltend machen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 6. Januar 2025 - 4 M 326/24 OVG - juris Rn. 29 f.; VG Greifswald…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 3 B 208/12 - juris Rn. 14 ).
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