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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3135
OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 4 M 3681/00 (https://dejure.org/2000,3135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übernahme für Kosten der Lagerung des Mobiliars und Hausrats während Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15a
    Sozialhilferecht: Sicherungs der Unterkunft durch Übernahme von Kosten der Lagerung von Mobiliar und Hausrat für die Zeit der Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 15a Abs. 1 S. 1 BSHG; § 72 BSHG; § 72 Abs. 1 StVollzG; § 83 Abs. 2 StVollzG
    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe für die Dauer einer Inhaftierung durch den Sozialhilfeträger; Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und sonstiger Habe eines Häftlings als Bestandteil der Sicherung der Unterkunft nach § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe für die Dauer einer Inhaftierung durch den Sozialhilfeträger; Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und sonstiger Habe eines Häftlings als Bestandteil der Sicherung der Unterkunft nach § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1155
  • NVwZ 2001, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00
    Grundsätzlich wertet auch das Bundesverwaltungsgericht Kosten für die zeitweise Einlagerung von Möbeln und anderem Besitz des Hilfeempfängers als Kosten der Unterkunft (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1995 - BVerwG 5 C 28.93 -, BVerwGE 100, 136 = DVBl 1996, 316 = NJW 1996, 1838 = FEVS Bd. 46 S. 311).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2021 - L 8 SO 50/18

    Übernahme von Kosten der Unterkunft für die Zeit einer Inhaftierung; Besondere …

    Dagegen hat der Beklagte den Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten mit der bloß formelhaften Begründung, die Haftdauer überschreite einen Zeitraum von sechs Monaten (vgl. zu dieser zeitlichen Grenze noch OVG Lüneburg, Urteil vom 4.12.2000 - 4 M 3681/00 - juris Rn. 13), abgelehnt und den vom Betreuer hilfsweise gestellten Antrag auf Übernahme von Kosten für eine Räumung der Wohnung und Möbeleinlagerung gar nicht beschieden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 12 SO 174/20
    Die Übernahme der Kosten für die Einlagerung von Hausrat während einer Inhaftierung mag zwar grundsätzlich ebenfalls als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Betracht kommen (…vgl. LSG NRW Urteil vom 12.05.2011, L 9 SO 105/10, juris Rn. 38;… Wehrhahn a.a.O. § 68 Rn. 34; s. auch Niedersächsisches OVG Beschluss vom 04.12.2000, 4 M 3681/00, juris Rn. 11, wonach allerdings die Hilfe zum Lebensunterhalt einschlägig sei).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - L 9 SO 105/10

    Sozialhilfe

    Rn. 15 In der Rechtsprechung werde teilweise die Auffassung vertreten, dass eine enge zeitliche Begrenzung nur angenommen werden könne, wenn die Haft nicht länger als sechs Monate andauere (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2005, L 8 AS 196/05 ER; OVG Niedersachen, Beschluss vom 04.12.2000, 4 M 3681/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08
    Die Zeiträume gehen von sechs bis hin zu 18 Monaten (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 4.12.2000 - 4 M 3681/00 Rn. 13 [nur bis sechs Monate]; Bätz, "Taschengeld" und Wohnungskosten für Untersuchungshäftlinge, VR 2006, 160 ff. [164] - bis 18 Monate;… Blüggel a.a.O. [etwa 1 Jahr]; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19.5.2005 - L 9 B 9/05 SO ER Rn. 18 …und Urteil vom 12.5.2011 - L 9 SO 105/10 Rn. 38 [nur kurzfristige Haftstrafen, maximal nur ein Jahr bis zur Entlassung];… Bieback a.a.O. [Übernahme für mehr als ein Jahr nicht gerechtfertigt]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 36/06

    Sozialhilfe

    Der Senat weist zunächst darauf hin, dass über einen etwaigen Anspruch gegen die Strafvollzugsbehörde gemäß §§ 71f., 83 Strafvollzugsgesetz und die Geltung des Nachranggrundsatzes vorliegend nicht zu entscheiden ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.12.2000, 4 M 3681/00 = FEVS 52, 274; aber auch VG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1986, 2 G 533/86 zum Verhältnis der Hilfe nach dem BSHG und nach dem Strafvollzugsgesetz).

    So kommt neben § 34 Abs. 1 SGB XII (zur Parallelfrage nach dem BSHG: Vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.12.2000, a.a.O.;… Berlit, NDV 2006, S. 27) auch ein unmittelbarer Rückgriff auf §§ 29 SGB XII, 22 SGB II in Betracht, sofern man die Einlagerung von Haushaltsgegenständen unmittelbar den Unterkunftskosten zuordnet (so BayVGH, Beschluss vom 14.05.2005, 12 C 04.296 = FEVS 55, 509).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - L 20 B 2/05

    Sozialhilfe

    Ob hier nur ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten angemessen ist (vgl. dazu z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000, Az.: 4 M 3681/00 Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1155), musste vom Senat nicht entschieden werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2005 - L 8 AS 196/05

    Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung während der Dauer der Verbüßung …

    Auch unter dem Geltungsbereich des BSHG wurde bei vergleichbaren Fällen Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Unterkunft für die Dauer von bis zu sechs Monaten erbracht (vgl hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 4 M 3681/00 - NJW 2001, 1155).
  • OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05

    Antragsteller; Anwaltszwang; Behörde; Erstattungsanspruch; Formerfordernis; …

    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 7 S 2670/01

    Auszahlung von Sozialhilfe - Mietzahlungen direkt an Vermieter

    Zwar mag es bei diesem Personenkreis nahe liegen, Maßnahmen nach § 15a BSHG zu ergreifen (vgl. hierzu z.B. OVG Lüneburg, NJW 2001, 1155; OVG Hamburg, NJW 2000, 1587; Sächsisches OVG FEVS 49, 77).
  • VG Göttingen, 25.02.2004 - 2 A 2318/02

    Hausrat; Möbel; Umzug; Unterstellkosten

    Das Nds. OVG hat in seinem Beschluss vom 04.12.2000 (4 M 3681/00, NJW 2001, 1155f), dessen Begründung sich die Kammer anschließt, den Anspruch konkretisiert und ausgeführt, dass die Kosten der Lagerung von Mobiliar und Hausrat den Kosten der Unterkunft zuzurechnen seien, was ihre Übernahme aus Mitteln der Sozialhilfe deshalb nach § 15 a BSHG grundsätzlich ermögliche.
  • SG Düsseldorf, 15.12.2006 - S 28 AS 336/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VG Braunschweig, 05.12.2003 - 4 A 336/02

    Haft; Sicherung; Unterkunft

  • VG Frankfurt/Main, 31.08.2004 - 3 G 3605/04

    Einlagerung; Hausrat; Räumungsgut; Sozialhilfe

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