Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Leistungen nach dem AsylbLG - Unmöglichkeit (freiwilliger) Ausreise
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs 1 AsylbLG
Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise; freiwillige Ausreise; Freiwilligkeit; Sozialhilfe; Sozialleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 18.10.2000 - 6 B 49/00
- OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00
Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Beschl. v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87) zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache lässt sich deshalb unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens auf die Regelung des entsprechenden Zulassungsgrundes übertragen. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00
Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Beschl. v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90; Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87) zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache lässt sich deshalb unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens auf die Regelung des entsprechenden Zulassungsgrundes übertragen. - OVG Niedersachsen, 03.12.1999 - 4 M 4155/99
Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss;; Aufwendungszuschuß, bewohnerbezogener; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache danach nur dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit geklärt werden muss (Senat, Beschl. v. 26.11.1998 - 4 L 4220/98 - Beschl. v. 3.12.1999 - 4 M 4155/99 -).
- VG Düsseldorf, 21.05.2003 - 20 K 8807/00
Voraussetzungen der Leistungsgewährung an geduldete Asylbewerber durch …
Rn. 24 Ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 -, FEVS 52, 282, und 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, NVwZ-Beil.Rn. 45 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 -, FEVS 52, 282.
- OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ausländer; …
Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -). - OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; …
Dies setzt aber voraus, dass sich dem Wortlaut der Vorschrift folgend die am Ende des § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten entgegenstehenden Gründe nicht nur darauf beziehen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, sondern auch darauf, dass die Ausreise nicht erfolgen kann (Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 -).
- OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 4 LB 2665/01
Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG für die entsprechende Anwendbarkeit des …
"Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -). - OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02
Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre …
Im Hinblick auf den Wortlaut der Vorschrift sei dabei Voraussetzung, dass aus den in der Vorschrift gerannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen könne als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden könnten (NdsOVG, Beschl. v. 16.11.2000 - 4 M 3921/00 - und Beschl. v.17.1.2001 - 4 M 4422/00 -). - OVG Niedersachsen, 29.03.2001 - 4 LB 443/01
Leistungen nach dem AsylbLG für jüdische Emigranten aus der ehemaligen …
Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschlüsse des Senats v. 16. Nov. 2000 - 4 M 3921/00 - sowie v. 8. Febr. 2001 - 4 M 3889/00 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01
Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
Beschlüsse vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 --.
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