Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LSA-GO § 6 II 2; ; LSA-KAG § 2 II; ; LSA-KAG § 6 I 1; ; LSA-KAG § 6a III
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückwirkung eines Erschließungsbeitrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen mit Bündelungsfunktion in unterschiedlicher Himmelsrichtung; Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG); Voraussetzungen für einen funktionalen Zusammenhang im ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 08.10.2004 - 2 B 258/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1365 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2000 - B 2 S 481/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
§ 6c Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA, wonach "übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen sind", soll nach dem unmissverständlichen Wortlaut des Gesetzes nicht bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes, sondern nur bei der Veranlagung oder Heranziehung der einzelnen Grundstücke berücksichtigt werden; denn mit den Begriffen "Veranlagen" oder "Heranziehen" hat der Gesetzgeber zweifelsfrei bestimmt, dass die Begrenzung und die durch sie angestrebte beitragsmäßige Begünstigung der übergroßen Wohngrundstücke nicht bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes berücksichtigt werden darf (OVG LSA, Beschl. v. 03.05.2000 - B 2 S 481/99 -).Eine Berücksichtigung der übergroßen Grundstücke schon im Rahmen der Verteilung - wie es die Antragstellerin offensichtlich begehrt - entspricht gerade nicht der gesetzlichen Regelung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.05.2000 - B 2 S 481/99 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 2 K 36/03
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Zum Vorliegen eines derartigen funktionalen Zusammenhangs vertritt der Senat (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4/2 K 36/03 -) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (…OVG RP, Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 -, NVwZ-RR 2003, 591) folgende Auffassung: .Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4/2 K 36/03 -) setzt ein räumlicher Zusammenhang eine von der Lage der Verkehrsanlagen her gegebene verkehrsmäßige Verbindung voraus.
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Bekanntmachung des Bebauungsplans
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Dieses verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291];… BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02
Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Zum Vorliegen eines derartigen funktionalen Zusammenhangs vertritt der Senat (…vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4/2 K 36/03 -) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG RP, Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 -, NVwZ-RR 2003, 591) folgende Auffassung: . - BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73
Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Dieses verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]; BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00
Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
v. 13.12.1996 (LSA-GVBl., S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2003 (LSA-GVBl., S. 370), kann die Rückwirkung nur bis zu dem Zeitpunkt ausgedehnt werden, zu dem die zu ersetzende Satzung in Kraft getreten war oder in Kraft treten sollte (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 31.03.2000 - 1 K 12/00 -, SGSA 2000, 88). - BVerwG, 11.02.1972 - VII C 37.69
Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Aushangs von Gemeindesatzungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Dieses verlangt, dass sich der Bürger vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verlässlich und ohne unzumutbare Schwierigkeiten zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa: BVerfG, Beschl v 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 [291]; BVerwG, Urt. v. 11.02.1972 - BVerwG VII C 37.69 -, DÖV 1972, 349 [349/350], Urt. v. 18.04.1975 - BVerwG VII C 41.73 -, Buchholz 401.84 [Benutzungsgebühren] Nr. 25 [S. 4]). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
"Ein funktionaler Zusammenhang im Sinne des § 13 Abs. 2 KAG 1986, jetzt 10 Abs. 2 Satz 2 KAG liegt nach dem o.g. Urteil vom 8. Oktober 1993 (- 10 C 10237/93 -, AS 24, 261) nur bei einem System von Verkehrsanlagen vor, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln. - OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - 2 M 68/02
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Die so gekennzeichneten Grenzen müssen aus der Satzung und/oder dem Plan der Abrechnungseinheit für die Beitragspflichtigen hinreichend sicher und ohne besondere Schwierigkeiten erkennbar sein (OVG LSA, Urt. v. 26.06.2002 - 2 K 275/01 - Beschl. v. 03.07.2002 - 2 M 68/02 - Beschl. v. 02.04.2004 - 2 M 884/03 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - 2 K 275/01
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04
Die so gekennzeichneten Grenzen müssen aus der Satzung und/oder dem Plan der Abrechnungseinheit für die Beitragspflichtigen hinreichend sicher und ohne besondere Schwierigkeiten erkennbar sein (OVG LSA, Urt. v. 26.06.2002 - 2 K 275/01 - Beschl. v. 03.07.2002 - 2 M 68/02 - Beschl. v. 02.04.2004 - 2 M 884/03 -).
- VG Halle, 23.03.2010 - 2 A 214/08
Straßenausbaubeitrag: Ermittlung des Beitragssatzes für wiederkehrende Beiträge
Deshalb ist es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht, welches ausschließlich bauliche und gewerbliche sowie dem gleichwertige Grundstücksnutzungen in beplanten Gebieten und im unbeplanten Innenbereich erfasst - jede rechtmäßige Grundstücksnutzung in den Vorteilsausgleich einzubeziehen (OVG LSA, Beschluss vom 05. Juni 2003, 2 L 28/03, KSNA Nr. 666; Beschluss vom 11. Februar 2005, 4 M 638/04, juris).Insoweit ist der Vorteilsbegriff der Inanspruchnahmemöglichkeit des Verkehrsnetzes mit dem des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA vergleichbar, der lediglich auf die Inanspruchnahmemöglichkeit der einzelnen Verkehrsanlage statt eines Verkehrsnetzes abstellt (OVG LSA, Urteil vom 11. Februar 2005, 4 M 638/04, a.a.O.).
Im Übrigen wäre es auch nicht nachvollziehbar, wenn Grundstücke, die bei der Wahl einmaliger Beiträge durch die Beklagte bei Ausbaumaßnahmen an der sie erschließenden Anlage beitragspflichtig wären, auf Grund der Wahl wiederkehrender Beiträge durch die Beklagte keine Beiträge zahlen müssten, obwohl die Verkehrsanlagen auch ihnen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil vermitteln(OVG LSA, Urteil vom 11. Februar 2005, 4 M 638/04, a.a.O.).
- VG Dessau, 21.04.2005 - 2 A 31/04 Deshalb ist im Ausbaubeitragsrecht - anders als im Erschließungsbeitragsrecht, welches ausschließlich bauliche und gewerbliche sowie dem gleichwertige Grundstücksnutzungen in beplanten Gebieten und im unbeplanten Innenbereich erfasst - jede rechtmäßige Grundstücksnutzung in den Vorteilsausgleich einzubeziehen (OVG LSA, Beschl. v. 5. Juni 2003 - 2 L 28/03 -, KNSA Nr. 666; Beschl. v. 11. Februar 2005 - 4 M 638/04 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage 2004, § 35 Rn 10 m.w.N).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".