Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.1995 - 4 M 7/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 614
Wird zitiert von ... (8)
- VG Berlin, 14.04.2023 - 1 L 40.23
Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein
Ein Verwaltungsakt mit vollstreckbarem Inhalt muss zudem so bestimmt sein, dass er Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG NVwZ 1990, 866 u. NVwZ 2005, 933; OVG Magdeburg NVwZ 1995, 614). - VGH Hessen, 28.01.2014 - 6 A 1875/13
Überschreitung der Höchstgrenze bei Zwangsgeldfestsetzung
Rn. 11 Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 10.01.1995 - 4 M 7/94 -, GewArch 1995, 165) stützt die Gegenansicht ebenfalls nicht.Die Verfügung der Beklagten zur Androhung des Zwangsgelds vom 6. Dezember 2011 ist indes bestimmt genug und bezieht sich entgegen der im Verfahren 4 M 7/94 streitgegenständlichen nicht auf ein Unterlassen, sondern ein gefordertes aktives Tun der Klägerin.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 18 A 2230/21
Voraussetzungen für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997- 1 A 10.95 -, juris, Rn. 34 ff. zu § 13 VwVG Bund und m. w. N. zu landesrechtlichen Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzen; siehe zum Streitstand auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10 -, juris, Rn. 5 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 4 M 7/94 -, juris, Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 22 CS 86.01950 -, NVwZ 1987, 512.
- VG Cottbus, 10.07.2020 - 3 L 133/20 Auch muss der Verwaltungsakt mit vollstreckbarem Inhalt so bestimmt sein, dass er Grundlage von Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18/03; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 4 M 7/94; Beschluss der Kammer vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - jeweils zitiert nach juris).
- VG Düsseldorf, 05.12.2018 - 15 L 2225/18 Rn. 20 OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 7 B 351/15 -, juris, Rdnr. 13, und Beschluss vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris, Rdnr. 9 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 4 M 7/94 -, juris, Rdnr. 7; Heuser, Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 1. Aufl. 2018, Rdnr. 1.
- VG Halle, 05.05.2025 - 7 B 306/24
Stattgabe Eilantrag gegen Zwangsgeldfestsetzung wg. Payment-Blocking - …
Diese Androhung ist wegen Unbestimmtheit rechtsfehlerhaft, weil die Antragsgegnerin mit diesem Wortlaut nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, ob das angedrohte Zwangsgeld schon festgesetzt werden soll, wenn die Antragstellerin gegen eine geforderte Unterlassung in Gestalt des Zahlungsmitwirkungsverbots eines der aufgeführten Glücksspielangebote verstößt, oder es nur dann in Betracht kommen soll, wenn die Antragstellerin gegen alle geforderten Unterlassungen in Form sämtlicher genannter Zahlungsmitwirkungsverbote verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1980 - IV OE 29/79; OVG LSA, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 4 M 7/94; BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 10 CS 09.3202; jeweils juris). - VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 1 S 13.599
Glücksspielrecht
Dies wird auch dem Charakter des Zwangsgeldes als Beugemittel nicht mehr gerecht, sondern hat eher unzulässigen Sühnecharakter (in diesem Sinne OVG LSA, B.v. 10.1.1995 - 4 M 7/94 - NVwZ 1995, 614 - juris Rn. 7). - VG Halle, 05.05.2025 - 7 B 344/24
Zwangsgeldfestsetzung
Damit ist diese Androhung wegen Unbestimmtheit rechtsfehlerhaft (…stetige Rechtsprechung vgl. nur HessVGH, Urt. v. 4. Juli 1980 - IV OE 29/79 -, BRS, Band 36, Nr. 219; OVG LSA, Beschl. v. 10. Januar 1995 - 4 M 7/94 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 10 CS 09.3202 -, juris).
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1994 - 4 M 7/94 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 12 B 90/93
- OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1994 - 4 M 7/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91
Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1994 - 4 M 7/94
Da die hier im Streit befindlichen Maßnahmen der Antragsgegnerin - nämlich die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie die Androhung der Abschiebung - kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, genügt die offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides für eine Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, Schl.-Holst. Anz. 1991/220, sowie vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 -, Schl.-Holst. Anz. 1992/14, 15). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1994 - 4 M 7/94
Da die hier im Streit befindlichen Maßnahmen der Antragsgegnerin - nämlich die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie die Androhung der Abschiebung - kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, genügt die offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides für eine Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, Schl.-Holst. Anz. 1991/220, sowie vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 -, Schl.-Holst. Anz. 1992/14, 15).
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