Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 25b Abs 1 AufenthG 2004
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung im Rahmen des Ermessens bei Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Rücknahme der Niederlassungserlaubnis mit Wirkung auf die Vergangenheit; Erlangen einer Niederlassungserlaubnis mithilfe flascher Angaben und unter Vorlage falscher Dokumente
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Asyl und Aufenthaltserlaubnis mit falschen Papieren erschlichen: OVG in Schleswig-Holstein stoppt die Abschiebung eines armenischen Ehepaars - Ausländerrechtliches Eilverfahren erfolgreich
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2022 - 4 MB 5/22
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Allerdings gilt dies nur für Voraufenthaltszeiten, die von einem aufenthaltsregelnden Verwaltungsakt gedeckt sind oder in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unzulässig ist (BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 41;… Göbel-Zimmermann/Hupke in: Huber/Mantel, AufenthG, 3. Aufl. 2021, § 25b Rn. 3).Ob weitergehend auch Zeiten angerechnet werden könnten, in denen der Antragsteller in fingierter Weise zwar keine Niederlassungserlaubnis besessen hat, er aber einen Rechtsanspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel gehabt hätte, die den Zeiten des Titelbesitzes gleichstünden (…so etwa BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 -, BVerwGE 135, 225 ff., juris Rn. 15) oder in denen er zumindest einen Anspruch auf eine Duldung gehabt hätte (dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 24), bedarf hier keiner Entscheidung.
Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob eine nachhaltige Integration i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bei einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls auch ohne Erfüllung aller in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG konkreten Voraussetzungen angenommen werden kann, weil der Antragsteller besondere Integrationsleistungen von vergleichbarem Gewicht erbracht hat oder einzelne benannte Integrationsvoraussetzungen "übererfüllt" und dadurch ein nicht vollständig erfülltes "Regel-Merkmal" kompensiert (dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 32;… OVG Münster Beschl. v. 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris Rn. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06
Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (…BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.;… VGH München, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 -, juris Rn. 33; OVG Münster, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 155;… Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 48 Rn. 79, 88).Es wäre davon auszugehen, dass diese weder erteilt noch verlängert worden ist und dass ein rechtmäßiger, von einer solchen Erlaubnis abgedeckter Voraufenthalt (de jure) nicht gegeben war (OVG Münster, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 172 ff.;… Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, August 2021, § 48 VwVfG Rn. 342).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 4 MB 21/20
Anordnung nach § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Der Rechtsprechung des Senats folgend verlangt es, dass die Begründung einen bestimmten Mindestinhalt und eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses aufweisen muss des Inhalts, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit notwendig ist und dass das Interesse des Betroffenen, zunächst nicht von den Wirkungen des angegriffenen Verwaltungsaktes betroffen zu werden, dahinter zurückzutreten hat (vgl. nur Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.).Zu ergänzen bleibt, dass die Behörde jedenfalls erkannt haben muss, dass es sich bei der Entscheidung, eine Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu treffen, auch bei Vorliegen eines überwiegenden Sofortvollziehungsinteresses um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der sämtliche wesentlichen Umstände des Falles zu überprüfen und im Wege einer konkreten, alle bedeutsamen Gesichtspunkte umfassenden Abwägung der für und gegen die Anordnung sprechenden Gründe einzubeziehen sind (Beschl. des Senats v. 18.06.2020 - 4 MB 21/20 -, juris Rn. 5 und v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
- BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.;… VGH München, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 -, juris Rn. 33;… OVG Münster, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 155;… Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 48 Rn. 79, 88). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14
Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob eine nachhaltige Integration i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bei einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls auch ohne Erfüllung aller in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG konkreten Voraussetzungen angenommen werden kann, weil der Antragsteller besondere Integrationsleistungen von vergleichbarem Gewicht erbracht hat oder einzelne benannte Integrationsvoraussetzungen "übererfüllt" und dadurch ein nicht vollständig erfülltes "Regel-Merkmal" kompensiert (…dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 32; OVG Münster Beschl. v. 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Ob weitergehend auch Zeiten angerechnet werden könnten, in denen der Antragsteller in fingierter Weise zwar keine Niederlassungserlaubnis besessen hat, er aber einen Rechtsanspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel gehabt hätte, die den Zeiten des Titelbesitzes gleichstünden (so etwa BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 -, BVerwGE 135, 225 ff., juris Rn. 15) oder in denen er zumindest einen Anspruch auf eine Duldung gehabt hätte (…dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 24), bedarf hier keiner Entscheidung. - VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis); …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (…BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 11.06.2013 - 10 B 12.1493 -, juris Rn. 33;… OVG Münster, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 155;… Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 48 Rn. 79, 88). - VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689
Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Rechtmäßige Aufenthaltszeiten können infolge einer in die Vergangenheit wirkenden Rücknahme der Erlaubnis deshalb nicht zurückgelegt worden sein (VG München, Urt. v. 07.09.2017 - M 12 K 16.5689 -, juris Rn. 82). - BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich ergangenen Widerspruchsbescheides vom 14. März 2022, dessen Inhalt vom Senat entsprechend der Regelung des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, zumal für die Bewertung der Sach- und Rechtslage bei der Rücknahme oder dem Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10.09 -, juris Rn. 11; Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris Rn. 13) auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier der Beschwerdeentscheidung - abzustellen ist. - BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich ergangenen Widerspruchsbescheides vom 14. März 2022, dessen Inhalt vom Senat entsprechend der Regelung des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, zumal für die Bewertung der Sach- und Rechtslage bei der Rücknahme oder dem Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10.09 -, juris Rn. 11;… Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris Rn. 13) auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - hier der Beschwerdeentscheidung - abzustellen ist. - BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …
- OVG Saarland, 25.06.2012 - 1 B 128/12
Pferdehaltungsverbot; Erlass des Widerspruchsbescheides während eines Verfahrens …
- VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14
Überwachung der Schulpflicht
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
- VG Schleswig, 15.11.2018 - 1 A 40/15
Rücknahme der Niederlassungserlaubnis
- VG Schleswig, 05.06.2023 - 1 A 91/22
Aufenthaltsrecht: Rücknahme der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus …
Dies schließt zwar ein Berufen auf Vertrauensschutz aus, ändert aber nichts an dem Erfordernis einer derartigen Abwägung (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 23, juris).Zudem muss zu erkennen sein, dass sie die Alternativen einer Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit gesehen und abgewogen hat (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 16, juris; vgl. schon A-Stadt-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 15. November 2018 - 1 A 40/15 -, Rn. 36 m.w.N., juris).
Ein zweckwidriger Ermessensgebrauch (Ermessensfehlgebrauch) liegt vor, wenn die Wahl einer der Möglichkeiten, die innerhalb des Ermessensraums liegen, angreifbar ist, weil die behördliche Entscheidungsfindung auf nicht tragfähigen (unzureichenden oder sachwidrigen) Erwägungen beruht (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 21, m.w.N., juris).
Dies folgt aus dem Gebot, das öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände gegen das Bleibeinteresse des Klägers nach über acht Jahren Aufenthalts im Bundesgebiet und entsprechender Integration gegeneinander abzuwägen; diese Abwägung bezieht auch die Auswahl und Abwägung zwischen den Alternativen einer Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit mit ein (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 19 ff., juris).
Allerdings gilt dies nur für Voraufenthaltszeiten, die von einem aufenthaltsregelnden Verwaltungsakt gedeckt sind oder in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unzulässig ist (BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211 ff., Rn. 41, juris; A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 25 m.w.N., juris).
Es wäre davon auszugehen, dass diese weder erteilt noch verlängert worden ist und dass ein rechtmäßiger, von einer solchen Erlaubnis abgedeckter Voraufenthalt - de jure - nicht gegeben war (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 25 m.w.N., juris).
Rechtmäßige Aufenthaltszeiten können infolge einer in die Vergangenheit wirkenden Rücknahme der Erlaubnis deshalb nicht zurückgelegt worden sein (A-Stadt-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, Rn. 25, juris mit Verweis auf Verwaltungsgericht München…, Urteil vom 7. September 2017- M 12 K 16.5689 -, Rn. 82, juris).
- VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22
Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über …
Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Januar 2006 - 13 S 2345/05 -, juris, Rn. 36 ff.; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 18 A 1787/06 -, juris, Rn. 155 f.; BayVGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris, Rn. 23 f.Rn. 99 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Januar 2006 - 13 S 2345/05 -, juris, Rn. 37; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris, Rn. 24; § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG auf den Fall der rückwirkenden Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis, auf deren Bestand schutzwürdiges Vertrauen nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ausgeschlossen ist, für nicht unmittelbar anwendbar haltend: BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, juris, Rn. 21.
Rn. 101 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Januar 2006 - 13 S 2345/05 -, juris, Rn. 37 f.; ähnlich: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris, Rn. 24.
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23
Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer …
Die durchgehende oder einheitliche aufschiebende Wirkung des Widerspruchs als erstem Rechtsbehelf, der aufschiebende Wirkung entfaltet, dient der Vermeidung von Rechtsschutzlücken und reicht bis zur Unanfechtbarkeit, solange nichts Abweichendes bestimmt wird (OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Hessen, 06.03.2026 - 8 B 1146/25
Rückforderung vergüteter Leistungen nach § 7a Abs. 5 Satz 2 Corona-Testverordnung …
Ungeachtet dessen, dass die Antragsgegnerin nach den obigen Ausführungen in ihrem Bescheid zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass die Antragstellerin für die Monate März und Mai 2021 Leistungen zur Abrechnung gebracht hat, die sie nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht und dokumentiert hat und damit der Ausschlusstatbestand nach § 48 Abs. 2 Satz 3 HVwVfG nicht besteht, entbindet selbst das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 48 Abs. 2 Satz 3 HVwVfG die Behörde nicht zugleich von der nach Absatz 1 erforderlichen Ermessensausübung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 23). - VG Schleswig, 27.02.2026 - 11 B 240/25
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis nach Täuschung über das Fortbestehen der …
Dies schließt zwar ein Berufen auf Vertrauensschutz aus, ändert aber nichts an dem Erfordernis einer derartigen Abwägung (VG Schleswig, Beschl. v. 21.08.2024 - 1 B 16/24 -, juris Rn. 18 m.V.a. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 23 ).Denn es handelt sich nicht um einen Fall eines intendierten Ermessens nach § 116 Abs. 2 Satz 4 LVwG SH, der nur Anwendung findet, sofern ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder dafür Voraussetzung ist, zurückgenommen werden soll ( OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (…BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 23 ;… OVG Schleswig, Beschl. v. 29.01.2025 - 6 MB 20/24 -, juris Rn. 22 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2025 - 6 MB 20/24
Bestimmung des gerichtlichen Prüfungsumfangs im Beschwerdeverfahren; Rücknahme …
Zudem muss zu erkennen sein, dass sie die Alternativen einer Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit gesehen und abgewogen hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 16 ).Ebenso wenig sieht das Gesetz für einen Fall der vorliegenden Art eine "klare Rechtsfolge" in Form einer "Regelrücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit als vollständige Beseitigung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes" vor ( OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 24 ).
Ermessenslenkende Vorgaben, die für den hier gegebenen Fall der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis auf ein sogenanntes intendiertes Ermessen hinweisen, bestehen nicht (…BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 23 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 4 MB 8/25
Hausrechtliche Anordnung zur Verhinderung unzulässiger Bildberichterstattung in …
Dies gilt auch mit Blick auf den zwischenzeitlich ergangenen Widerspruchsbescheid (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 17 ). - OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2026 - 6 MB 1/26
Erneuter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach Ablehnung der Erteilung einer …
In einem laufenden Verfahren würde sich daraus weder eine Antragsänderung ergeben noch eine Erledigung eintreten (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.02.2025 - 6 MB 2/25 -, juris Rn. 17 ff., Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 8 ).Denn potentiell durchgehender Träger des Suspensiveffektes ist und bleibt der Widerspruch als erster statthafter Rechtsbehelf bis zur Unanfechtbarkeit des streitgegenständlichen Bescheides ( OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 7 ;… OVG B-Stadt, Beschl. v. 23.09.2016 - 1 Bs 100/16 -, juris Rn. 16, 19;… Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 9. Aufl. 12/2025, § 80 Rn. 21), hier bezogen auf die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2025 - 6 MB 3/25
Ausweisung eines Ausländers; langjährige Verschleierung der Identität durch die …
Die Einbeziehung dient der Anpassung an den neuen Verfahrensstand, ohne dass sich der Klagegrund geändert hätte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 8 ). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 2/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; …
Die Einbeziehung dient der Anpassung an den neuen Verfahrensstand, ohne dass sich der Klagegrund geändert hätte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.05.2022 - 4 MB 5/22 -, juris Rn. 8 ). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
- VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132
Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung …
- VG Schleswig, 11.08.2023 - 1 B 13/23
- VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357
Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels
- VG Schleswig, 06.11.2024 - 8 A 183/21
Bauordnungsverfügung zwecks Vorlage prüffähiger Bauvorlagen
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| OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2022 - 4 MB 5/22 |
Kurzfassungen/Presse
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Abschiebestopp für armenisches Ehepaar - Abschiebestopp für armenisches Ehepaar
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2022 - 4 MB 5/22
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2022 - 4 MB 5/22
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