Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16809
OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 (https://dejure.org/2004,16809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 Satz 1 BSHG; § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG
    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit der Eingliederungshilfe in sozialer Einrichtung zur Deckung des Förderbedarfs; Eingliederungshilfe bei unverhältnismäßigen Mehrkosten; Möglichkeit der unterstützenden Verwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit der Eingliederungshilfe in sozialer Einrichtung zur Deckung des Förderbedarfs; Eingliederungshilfe bei unverhältnismäßigen Mehrkosten; Möglichkeit der unterstützenden Verwendung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03
    Sofern es hier unterschiedliche Verwaltungsübungen gibt, sind sie als Folge des dezentralen Gesetzesvollzugs im Bundesstaat hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 5 B 36.94 - FEVS 46, 8).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03
    Der Wunsch ist angemessen, wenn die gewünschte Hilfe geeignet ist, den individuellen Förderbedarf zu decken (Urteil des Senats vom 11.5.1990 - 4 OVG A 168/88 - FEVS 42, 22 und ständige Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei …

    Letztlich ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob überhaupt eine generelle Kostenobergrenze festgelegt werden kann - jedenfalls Mehrkosten von rund 75% sind vom BVerwG (BVerwGE 65, 52, 56) als "unvertretbar" angesehen worden - bzw. bis zu welcher Grenze noch eine Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten angenommen werden kann (vgl. etwa Nieders. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster…, Urteil vom 24. April 2006 a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - : Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33 % Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht;… Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig;… Dillmann, a.a.O., S. 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen …

    Mehrkosten in dieser Höhe und in diesem Umfang monatlich sind aber nicht nur erheblich und wesentlich, sondern "unverhältnismäßig" im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (vgl. OVG Lüneburg vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 - ).
  • SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für …

    Rn. 37 Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.
  • LSG Bayern, 21.12.2010 - L 8 SO 243/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege …

    In der Praxis werden Mehrkosten von 20% akzeptiert (vgl. Grube/ Wahrendorf, SGB XII Sozialhilfe, 3. Auflage 2010 Rn 35-36, Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rn. 30, vgl. auch Beschluss des Nieders. Oberverwaltungsgericht vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig).
  • SG Freiburg, 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10

    Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe - …

    Für den hier relevanten Bereich noch geringerer Mehrkosten kann zum einen ein Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.2.2004 (Az. 4 ME 400/03, ) als Richtschnur dienen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2012 - L 7 SO 5006/11
    Letztlich ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob überhaupt eine generelle Kostenobergrenze festgelegt werden kann - jedenfalls Mehrkosten von rund 75% sind vom BVerwG (BVerwGE 65, 52, 56) als "unvertretbar" angesehen worden - bzw. bis zu welcher Grenze noch eine Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten angenommen werden kann (vgl. etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 4 ME 400/03 - FEVS 55, 545: Mehrkosten von 21, 24% unverhältnismäßig; VG Münster…, Urteil vom 24. April 2006, a.a.O.: Überschreitung um 30% noch verhältnismäßig; Sozialgericht Oldenburg., Beschluss vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 22/07 ER - juris): Einzelfallprüfung ohne starre Kostengrenze, jedoch bei Mehrkosten von 33% Unverhältnismäßigkeit im konkreten Fall bejaht; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.4 Rdnr. 30: Mehrkosten bis zu 20% nicht unverhältnismäßig; Dillmann, ZfF 2010, 97, 102 f.: ein Drittel an Mehrkosten Richtschnur für die Annahme unverhältnismäßiger Kosten).
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten …

    Mehrkosten in dieser Höhe und in diesem Umfang monatlich sind aber nicht nur erheblich und wesentlich, sondern "unverhältnismäßig" im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (vgl. OVG Lüneburg vom 16.02.2004 - 4 ME 400/03 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht