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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.03.2003 - 4 ME 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19999
OVG Niedersachsen, 07.03.2003 - 4 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,19999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2003 - 4 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,19999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2003 - 4 ME 60/03 (https://dejure.org/2003,19999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterkunftsbedarf; unentgeltliches Wohnen des Stiefkindes beim Stiefvater

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 BSHG; § 15a BSHG; § 16 BSHG
    Bedarf; Eigenbedarf; Einkommen; Familienangehöriger; Hilfe zum Lebensunterhalt; Hilfebedürftigkeit; Sozialhilfe; Sozialhilfeniveau; Stiefkind; Stiefvater; Unterkunft; Wohnen; Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2003 - 4 ME 60/03
    Die Aufwendungen für die Unterkunft (und Heizung) sind grundsätzlich auf die Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft nach ihrer Zahl (nach "Kopfteilen") aufzuteilen (BVerwG, Urt. v. 21.01.1988 - BVerwG 5 C 68.85 - BVerwGE 79, 18).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 L 7378/94

    Hilfe zum Lebensunterhalt für Stiefkinder; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kindergeld, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2003 - 4 ME 60/03
    Diese Betrachtung liegt auch dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 28. Februar 1996 (4 L 7378/94, OVGE 46, 358) zugrunde, wenn er dort ausgeführt hat, der Stiefvater, dessen Einkommen die Eigenbedarfsgrenze nicht erreiche, könne in der Regel nur erwarten, dass sich die Stiefkinder in Höhe ihrer Anteile an angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft beteiligten.
  • SG Schleswig, 02.05.2005 - S 3 AS 133/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft - …

    Sofern der Gesetzgeber mithin in Abkehr der bisher im BSHG geltenden Regelungen (BVerwG Urteil vom 26.11.1998, 5 C 37.97, BVerwGE 108, 36-40; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.10.1988, 4 A 107/85; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.1996, Bs IV 13/96; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.07.2000, 3 Q 273/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2003, 4 ME 60/03; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2003, 4 B 334/03) die unterhaltsrechtlich nicht verpflichteten Stiefelternteile bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit heranziehen will, bedarf es nach Auffassung der Kammer einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.

    Die Funktion einer solchen Unterstützungsgemeinschaft zur Sicherung des Lebensunterhalts hat Vorrang vor den von der Allgemeinheit zu tragenden diesbezüglichen Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vgl. Rechtsprechung zu § 16 BSHG: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14.08.1979, 10 A 93/78; OVG Lüneburg, urteil vom 12.10.1988, 4 A 107/85; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.1996, Bs IV 13/96; BVerwG, Urteil vom 29.02.1996, 5 C 2/95; BVerwG, Urteil vom 01.10.1998, 5 C 32/97; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.07.2000, 3 Q 273/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2003, 4 ME 60/03; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2003, 4 B 334/03; a.A. BVerwG Urteil vom 26.11.1998, 5 C 37/97 (keine Einsatzgemeinschaft zwischen in Haushaltsgemeinschaft lebenden sozialhilfebedürftigen Stiefkindern und ihren Stiefeltern) zit nach JURIS).

  • LSG Thüringen, 23.10.2007 - L 3 AL 1021/07

    Fälle eines angemessenen Nachholbedarfs als Ausnahme von der Ausrichtung des …

    Der Senat hat keinen Anhaltspunkt, von dieser Regel eine Ausnahme zu machen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 7. März 2003 - 4 ME 60/03 -, info also 2003, S. 128;… vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig u.a., Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2005, § 86b Rz. 27 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 12 ME 536/03

    Anordnungsgrund; Einstellung der Hilfe; notwendiger Lebensunterhalt; vorläufiger …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung beider mit dem Sozialhilferecht befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. aus neuerer Zeit etwa: 4. Senat, Beschl. v. 7.3.2003 - 4 ME 60/03 - Beschlüsse des erk. Senats v. 17.10.2003 - 12 ME 308/03 u. v. 5.12.2003 - 12 ME 515/03 -) ist die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung stets dann zu bejahen, wenn - wie hier - um den notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 BSHG gestritten wird, der zur Behebung aktueller und existenzieller Notlagen des Hilfesuchenden bestimmt ist.
  • LSG Thüringen, 07.08.2003 - L 3 AL 1040/02

    Annordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht der Hauptsache; …

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