Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,939
OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19 (https://dejure.org/2019,939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2019 - 4 ME 8/19 (https://dejure.org/2019,939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 4 ME 8/19 (https://dejure.org/2019,939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 373
  • FamRZ 2019, 1107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19
    Sobald der Auszubildende sich Gewissheit über die fehlende Neigung oder Eignung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muss er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194, 196 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81

    Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19
    Rn. 3 Geht man - wie das Verwaltungsgericht - von einem Fachrichtungswechsel aus, so ist der Anordnungsanspruch deshalb ausgeschlossen, weil ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG für den ersten Fachrichtungswechsel nicht gegeben war und es damit auf die Frage, ob für einen weiteren Fachrichtungswechsel ein wichtige Grund vorgelegen hat, nicht mehr ankommt, weil bei einem mehrfachen Wechsel für jeden Wechsel ein wichtiger Grund bestanden haben muss (BVerwG, Urt. v. 9.6.1983 - 5 C 122/81 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81

    Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Neigungsmangel - Neigungswandel - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19
    Rn. 4 Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984 - 5 C 119.81 -, FamRZ 1985, 647 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2025 - 2 LC 99/24

    Abbruch; BAföG; Fachrichtungswechsel; institutionelle Gleichwertigkeit; …

    Die Vermutung des § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG a.F. ist widerleglich, es handelt sich nicht um eine Fiktion (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 3).

    Diesem Ziel würde nicht entsprochen werden, wenn die Vermutungsregelung zur Annahme eines wichtigen Grundes für ungeeignete Fachrichtungswechsel wie den vorliegenden führen könnte (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 4).

    Die Vermutungsregel ist jedenfalls dann als widerlegt anzusehen, wenn ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts offen und klar zu Tage liegt, dass ein wichtiger Grund überhaupt nicht gegeben ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 3).

  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung …

    Rn. 114 Ausnahmsweise dann, wenn ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts offen und klar zu Tage liegt, dass ein wichtiger Grund überhaupt nicht gegeben ist, ist die Regelvermutung widerlegt und ist die andere Ausbildung nicht förderungsfähig (vgl. etwa: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 4 ME 8/19 - BeckRS 2019, 434 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2019 - 4 ME 202/19

    Fachrichtungswechsel; gleichwertige Ausbildung; Gleichwertigkeit; institutionelle …

    Für jeden Fachrichtungswechsel sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 BAföG gesondert zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983 - 5 C 122.81 - Senatsbeschl. v. 14.10.2019 - 4 ME 8/19 -), so dass bereits der erste Fachrichtungswechsel des Antragstellers förderungsrechtlich an § 7 Abs. 3 BAföG zu messen ist.
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20

    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (…st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984, 5 C 119.81, FamRZ 1985, 647 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2019, 4 ME 8/19, juris Rn. 4).
  • VG Göttingen, 27.08.2020 - 2 B 141/20

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Eignungsmangel; Fachrichtungswechsel; …

    Nach ständiger, von der Kammer geteilter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn eine Güter- und Interessenabwägung ergibt, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände und der beiderseitigen die Förderung berührenden Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. nur Urteile vom 22.06.1989 - 5 C 27/87 und 5 C 42.88 -, juris Rn. 13 bzw. 11 …sowie vom 23.09.1999 - 5 C 19/98 -, juris Rn. 11; ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 14.01.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 4;… Urteil der beschließenden Kammer vom 24.05.2012 - 2 A 122/11 -, juris Rn. 20;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 133;… Buter in Rothe/Blanke, a.a.O. Rn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht