Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04 |
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§ 15b BSHG; § 37 BSHG; § 38 Abs. 2 BSHG; § 1 Abs. 1 S. 2 RegelsatzVO; § 62 SGB V
Pflicht eines Hilfeempfängers zur Bestreitung von lediglich einem Zwölftel der von ihm monatlich zu tragenden Belastungsgrenze von seinem Regelsatz; Anspruch auf Übernahme der den Betrag von 1/12 der Belastungsgrenze übersteigenden Kosten gegen den Sozialträger bis zur ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Hilfeempfängers zur Bestreitung von lediglich einem Zwölftel der von ihm monatlich zu tragenden Belastungsgrenze von seinem Regelsatz; Anspruch auf Übernahme der den Betrag von 1/12 der Belastungsgrenze übersteigenden Kosten gegen den Sozialträger bis zur ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.02.2004 - 7 B 772/04
- OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2542
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 12 ME 64/04
Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Praxisgebühr und geleistete …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Für einen Anspruch auf eine (zusätzliche) einmalige Leistung zur Ergänzung oder Aufstockung der laufenden Leistungen für den Fall, dass diese für die Deckung des Regelbedarfs - hier: Kosten bei Krankheit, vorbeugende und sonstige Hilfe - nicht ausreichen, gibt es keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt (vgl. 12. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 09.03.2004 - 12 ME 64/04 -, BeckRS 2004, 21443 m.w.N.).Allerdings lässt sich dieser Anspruch - entgegen den Überlegungen des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 28.01.2004 - 7 B 432/04 -, BeckRS 2004, 20927) und des 12. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 09.03.2004 - a.a.O.) - nicht auf § 15 a BSHG stützen.
- OVG Niedersachsen, 10.11.1997 - 12 L 878/97
Sozialhilfe; pro-forma-Immatrikulation; Ablehnung von Beihilfen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Die Bedürftigkeit ist hier auch nur von kurzer Dauer, da der fragliche Bedarf im Monat der fälligen Zuzahlung anfällt und damit einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet (…vgl. zu dieser zeitlichen Grenze: Senat, Urt. v. 22.08.1990 - 4 OVG A 112/88 -, V.n.b.; 12. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 10.11.1997 - 12 L 878/97 -, FEVS 48, 469;… VGH Mannheim, Urt. v. 22.01.1992 - 6 S 3004/90 -, NVwZ-RR 1992, 634 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 6 S 3004/90
Darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Die Bedürftigkeit ist hier auch nur von kurzer Dauer, da der fragliche Bedarf im Monat der fälligen Zuzahlung anfällt und damit einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet (…vgl. zu dieser zeitlichen Grenze: Senat, Urt. v. 22.08.1990 - 4 OVG A 112/88 -, V.n.b.;… 12. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 10.11.1997 - 12 L 878/97 -, FEVS 48, 469; VGH Mannheim, Urt. v. 22.01.1992 - 6 S 3004/90 -, NVwZ-RR 1992, 634 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 6 S 339/90
Hilfegewährung zur Beseitigung einer Notlage - Entschuldung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Hierbei kann es nicht um irgendeine Notlage aus dem Lebensbereich des Hilfebedürftigen gehen, sondern nur um eine solche, die sich ihrem Inhalt und Wesen nach mit der Gefährdung der Unterkunft vergleichen lässt, mag sie sich auch nicht unmittelbar auf die Unterkunft selbst beziehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.1990 - 6 S 339/90 -, Juris). - VG Hannover, 28.01.2004 - 7 B 432/04
Befreiung; Belastungsgrenze; Darlehen; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Allerdings lässt sich dieser Anspruch - entgegen den Überlegungen des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 28.01.2004 - 7 B 432/04 -, BeckRS 2004, 20927) und des 12. Senats des erkennenden Gerichts (…Beschl. v. 09.03.2004 - a.a.O.) - nicht auf § 15 a BSHG stützen. - VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 6 S 1338/90
Zur Gewährung von Sozialhilfe als Darlehen zur Erstanschaffung von Möbeln und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Unter den Begriff "Sicherung der Unterkunft" fallen alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Hilfesuchenden vor Obdachlosigkeit zu bewahren, sei es durch Unterstützung bei der Erhaltung der derzeitigen, sei es durch Unterstützung bei der Anmietung und dem Bezug einer neuen Unterkunft (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 19.08.1992 - 6 S 1338/90 -, Juris m.w.N.; Birk in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 15a Rn 8 ff.). - OVG Berlin, 14.05.1987 - 6 B 34.86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04
Hierbei nimmt der Senat in den Blick, dass es dem Sozialhilfeträger im Falle einer Darlehensgewährung nach § 15 b BSHG frei steht, die Verpflichtung zur Rückzahlung der laufenden Leistungen durch Verwaltungsakt zu begründen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.05.1987 - 6 B 34.86 -, FEVS 37, 195).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 20 SO 548/17
Kein Anspruch der Bewohnerin eines Altenwohnheims auf Auszahlung eines …
Rn. 47 Die Höhe der vorgenommenen Barbetragskürzung ergibt sich aus § 37 Abs. 4 S. 2 SGB XII. Danach erfolgt die Rückzahlung des Darlehens - ohne dass der Sozialhilfeträger insoweit einen Ermessensspielraum hat - in gleichen Teilbeträgen über das ganze (Kalender-)Jahr verteilt aus dem monatlichen Barbetrag (…vgl. hierzu und zur Zulässigkeit einer solchen Regelung schon unter Geltung des BSHG auch Becker in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 37 SGB XII Rn. 70, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 06. Mai 2004 - 4 ME 88/04). - OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04
Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe; …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 06.05.2004 - 4 ME 88/04 -, V. n. b.) folgt aus der Änderung der Regelsatzverordnung z. B. die Verpflichtung eines Sozialhilfeempfängers, Aufwendungen für die Praxisgebühren und die Zuzahlungen für Medikamente bis zur Höhe von 1/12 der für ihn nach § 62 SGB V geltenden Belastungsgrenze monatlich aus dem Regelsatz zu decken. - OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 4 PA 104/06
Übernahme der Kosten für Krankenfahrten und Medikamente im Grundsicherungsrecht; …
Denn der nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des für den hier entscheidungserheblichen Zeitraum vom 6. März 2004 (erste Antragstellung) bis zum 15. Juni 2004 (Erlass des Widerspruchsbescheides) maßgeblichen Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) zu zahlende Regelsatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Regelsatzverordnung in der seit dem 1. Januar 2004 maßgeblichen Fassung umfasst auch die Leistungen für Kosten bei Krankheit (vgl. hierzu im Einzelnen Nds. OVG, Beschlüsse v. 9.3.2004 - 12 ME 64/04 -, 6.5.2004 - 4 ME 88/04 - und 21.11.2006 - 4 LA 127/05 -).Damit ist die Grundlage für die Gewährung einmaliger Beihilfen für einen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht umfassten Bedarf entfallen (Nds. OVG, Beschlüsse v. 9.3.2004 - 12 ME 64/04 -, 6.5.2004 - 4 ME 88/04 - und 21.11.2006 - 4 LA 127/05 -).
- OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
Praxisgebühr; Zuzahlung; Existenzminimum
Hat der Hilfeempfänger allerdings Ansparungen noch nicht bilden können, weil z. B. mehrere Zuzahlungen in den ersten Monaten des Jahres zu leisten waren (hier bis Ende Februar 2004), können die Mehrkosten vom Sozialhilfeträger darlehensweise übernommen werden (vgl. auch die Begründung zu Art. 28 c des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung BT-Drs. 15/1525 S. 167 und OVG Lüneburg, B. v. 06.05.2004 - 4 ME 88/04). - VG Stuttgart, 20.12.2004 - 8 K 2717/04
Erhöhung des Barbetrages für Heimbewohner bei außergewöhnlich hohen Zuzahlungen …
- Eine solche Regelung, die nach der Rechtsprechung auch schon bisher als möglich angesehen worden ist (vgl. z.B. VG Hannover, Beschluss vom 28.01.2004, NdsRpfl 2004, 110 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 02.04.2004, - 8 A 69.04, JURIS Nr MWRE 104450400 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.05.2004, - 4 ME 88/04 ), hätte dem Kläger vorliegend keine Hilfe mehr bieten können, weil das Kalenderjahr bereits im Ablauf begriffen ist und eine auch darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in den ersten Monaten des Jahres inzwischen auch durch die Anrechnung der Rückzahlungsraten ausgeglichen wäre. - VG Hannover, 15.02.2006 - 9 A 118/05
Antrag auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel und Praxisgebühr im Rahmen …
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat diese Ansicht in seinem Beschluss vom 06.05.2004 - 4 ME 88/04 im Prinzip bestätigt.
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