Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Rott vom 30.11.2004 i.d.F. der Änderungssatzung vom 31.1.2006, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 8.8.2008 Zweitwohnungsteuer; örtliche Aufwandsteuer; Aufwand und tatsächliche Nutzung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG Art. 3; GG Art. 105 Abs. 2a
Anforderungen an die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (ZwStS); Grundsatz der Steuergerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (ZwStS); Grundsatz der Steuergerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.3040
Nutzung als Hauptwohnung und Zweitwohnung
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Rn. 13 Anlass für die Satzungsänderung seien Hinweise des Verwaltungsgerichts München in seinem Urteil vom 3.7.2008 (M 10 K 07.3040) gewesen.Auch das Verwaltungsgericht, das mit seinen Hinweisen in der Entscheidung vom 3.7.2008 (Az. M 10 K 07.3040) den Anlass für die Satzungsänderung gegeben hat, ist nicht von einem Fehler der Satzung, sondern von einer Regelungslücke in der Satzung ausgegangen.
- VGH Bayern, 16.04.2008 - 4 ZB 07.1657
Antrag auf Zulassung der Berufung; Jahresrohmiete; untervermietetes Zimmer; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Dass für größere und abgeschlossene Wohneinheiten aber höhere Mietpreise pro Quadratmeter erzielbar sind als für einzelne untervermietete Zimmer, die noch dazu auf die Mitbenutzung von Sanitäreinrichtungen und Küche angewiesen sind, liegt auf der Hand (vgl. dazu BayVGH vom 16.4.2008, Az. 4 ZB 07.1657 in juris).Wegen des klar abgrenzbaren Aufwands desjenigen, der ein untervermietetes Zimmer innehat, bestehen keine Zweifel an der Zweitwohnungsteuerpflicht, nur weil der Vermieter des Zimmers in der dortigen Wohnung gegebenenfalls auch seinen Hauptwohnsitz hat (vgl. BayVGH vom 16.4.2008, Az. 4 ZB 07.1657 in juris).
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 4 ZB 08.2317
Zweitwohnungsteuer; (echte) Rückwirkung der Steuersatzung; Erhöhung des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Sie dürfen nicht berechtigt darauf vertrauen, wegen der vom Verwaltungsgericht festgestellten Nichtigkeit dieser Satzungen künftig von der Zweitwohnungsteuer verschont zu werden (vgl. BayVGH vom 30.4.2009, Az. 4 ZB 08.2317, in juris, mit Hinweis auf BayVerfGH vom 12.1.2005 a.a.O.).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Die Zweitwohnungsteuerpflicht ist damit strikt aufwandsbezogen (BVerwG vom 13.5.2009, Az. 9 C 7/08, NVwZ 2009, 1437). - BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Es erschließt sich dem Senat nicht, wieso in derartigen Fällen von einem unteilbaren Aufwand ausgegangen werden müsste (vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 1.8.2001, Az. II R 71/99, in juris, zur Zweitwohnungsteuer nach dem hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetz bei Untervermietung von großen Teilen einer Wohnung). - VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Rn. 25 Der neue Absatz 4 des § 4 der Zweitwohnungsteuersatzung der Antragsgegnerin stellt dem Wortlaut nach zudem auf die gemeinschaftliche tatsächliche Nutzung von Wohnflächen ab, obwohl es bei der Zweitwohnungsteuer gerade nur auf die Nutzungsmöglichkeit durch den Wohnungsinhaber ankommt (vgl. BayVGH vom 18.11.2009, Az. 4 B 08.1652 in juris m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92
Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Der Senat folgt dabei nicht den auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 14.12.1992 (Az. 2 L 17/92 in juris) gestützten Einwänden des Antragstellers, wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit angesehen werden müsste.
- VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer
Der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vom 14.12.1992 Az. 2 L 17/92 ), wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit anzusehen sei, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 23.2.2010 Az. 4 N 09.1960 ) zu Recht nicht gefolgt. - VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511
Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer
Der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vom 14.12.1992 Az. 2 L 17/92 ), wonach der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern immer als eine unteilbare Einheit anzusehen sei, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 23.2.2010 Az. 4 N 09.1960 ) zu Recht nicht gefolgt. - VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2017
Zweitwohnungssteuer; Aufteilung des Aufwands bei gemeinschaftlicher …
So besteht etwa bei Untervermietung von Zimmern einer Wohnung ein klar abgrenzbarer Aufwand (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.2.2010, Az. 4 N 09.1960).Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, wie der Wert der anteiligen Berechtigung subjektiv einzuschätzen ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.2.2010, Az. 4 N 09.1960 RdNr. 24), sondern um die Frage, ob die Besteuerung noch dem tatsächlich getätigten Aufwand entspricht.
- VG München, 20.05.2010 - M 10 K 09.2241
Bemessung des Aufwands bei Nutzung durch gemeinschaftlich verfügungsberechtigte …
Teilweise, etwa bei der Untervermietung von Zimmern einer Wohnung, ist der Aufwand des Zweitwohnungsinhabers auch klar abgrenzbar (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.2.2010, Az.: 4 N 09.1960).Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, wie der Wert der anteiligen Berechtigung subjektiv einzuschätzen ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.2.2010, Az. 4 N 09.1960 RdNr. 24), sondern um die Frage, ob die Besteuerung noch dem tatsächlich getätigten Aufwand entspricht.
- VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.3744
Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer
Sie dürfen nicht berechtigt darauf vertrauen, wegen der vom Verwaltungsgericht festgestellten Nichtigkeit dieser Satzungen künftig von der Zweitwohnungsteuer verschont zu werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris, BayVGH, U.v. 30.4.2009 - 4 ZB 08.2317 - juris m.w.N.).Voraussetzung hierfür ist, dass die Satzungsänderung gerade einen Fehler im bisher geregelten Steuermaßstab repariert (BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris Rn. 21).
- VG Schwerin, 18.06.2026 - 6 A 3526/25
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung des Steuermaßstabes zum Zweck der …
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Mangel der Ausgangssatzung in einem Fehler des Maßstabs besteht und das Entstehen einer höheren Abgabenpflicht eine unmittelbare Konsequenz der rückwirkenden Beseitigung gerade dieses Fehlers ist (…vgl. VerfGH München, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - Vf. 3-VII-03 -, juris Rn. 219; VGH München, Urteil vom 23. Februar 2010 - 4 N 09.1960 -, juris Rn. 20; Aussprung/Siemers/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand Mai 2025, § 3 Erl. 3.4.3; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. Mai 2014 - OVG 9 A 4.11 -, juris Rn. 29). - VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557
Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz; …
Sie dürfen nicht berechtigt darauf vertrauen, wegen der vom Verwaltungsgericht festgestellten Nichtigkeit dieser Satzungen künftig von der Zweitwohnungsteuer verschont zu werden (vgl. BayVGH vom 23.2.2010 Az. 4 N 09.1960, vom 30.4.2009 Az. 4 ZB 08.2317 mit Hinweis auf BayVerfGH vom 12.1.2005 VerfGH 58, 1/26 f.). - VG München, 12.12.2019 - M 10 K 18.5034
Verfahren wegen Aufhebung von Zweitwohnungsteuerbescheiden
Sie dürfen nicht berechtigt darauf vertrauen, wegen der vom Verwaltungsgericht festgestellten Nichtigkeit dieser Satzung künftig von der Zweitwohnungsteuer verschont zu werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 4 ZB 08.2317 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
Sie dürfen nicht berechtigt darauf vertrauen, wegen der vom Verwaltungsgericht festgestellten Nichtigkeit dieser Satzung künftig von der Zweitwohnungsteuer verschont zu werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 4 ZB 08.2317 - juris Rn. 9 f. m.w.N.). - VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
In einem solchen Fall steht der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen der echten Rückwirkung grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2010 - 4 N 09.1960 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter
- VGH Bayern, 10.02.2010 - 4 BV 08.2320
Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Zweitwohnung; rechtliche Verfügungsbefugnis …
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Köln, 21.01.2011 - 27 K 3319/09
Rechtmäßige Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer für eine im Melderegister …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 4 CS 12.598
Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Wohnung; weiterer Mitinhaber steuerbefreit
- VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23
- VG Köln, 21.01.2011 - 27 K 6789/09
Einschränkende Auslegung von in einer Zweitwohnungssteuersatzung verankerten …
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