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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17622
OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21 (https://dejure.org/2021,17622)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2021 - 4 N 10.21 (https://dejure.org/2021,17622)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 4 N 10.21 (https://dejure.org/2021,17622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.2011 - 2 C 73.10

    Erschwerniszulagen; Wechselschichtzulage; Wechselschichten; Schichtplan; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21
    Diese stünden wegen dauerhafter Belastungen der Dienstausübung zu, welche durch regelmäßig kurzzeitige Unterbrechungen weder beseitigt noch spürbar vermindert würden (- 2 C 73.10 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21
    Der Kläger führt dagegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 - und vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - an, die in der Tat eine Fortzahlung der dort behandelten Zulagen bei "Krankheit" verlangen, ohne deren Dauer zu thematisieren (…siehe juris Rn. 15 im ersten Fall, Rn. 11 im zweiten).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15

    Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21
    Das Verwaltungsgericht beruft sich nicht anders als das Bundesverwaltungsgericht auf die amtliche Begründung des Gesetzes, der zufolge eine Zulage nicht gewährt werden könne, "wenn für das Ausscheiden aus der bisherigen Verwendung ausschließlich oder überwiegend persönliche Gründe maßgebend waren und dem Beamten die neue Verwendung aus diesen Gründen übertragen wird" (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19

    Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21
    Der Kläger führt dagegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 - und vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - an, die in der Tat eine Fortzahlung der dort behandelten Zulagen bei "Krankheit" verlangen, ohne deren Dauer zu thematisieren (…siehe juris Rn. 15 im ersten Fall, Rn. 11 im zweiten).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25

    Gewährung der Polizeizulage; krankheitsbedingte Unterbrechung; Dienstunfall; …

    Rn. 20 a) § 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG BE setzt neben der Übertragung einer herausgehobenen Funktion zusätzlich auch die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung voraus (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3 und vom 24. August 2020 - OVG 4 N 4.18 - vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg…, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 22, 25).

    Der angestellte Vergleich einer "üblichen" Krankheitsdauer mit dem Erholungsurlaub (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3), der als Jahresurlaub, gegebenenfalls sogar mit verbliebenem Vorjahresurlaub, zusammenhängend genommen werden kann, lässt eine Unterbrechung von zwei bis drei Monaten als wohl noch üblich erscheinen (vgl. zu sechs Wochen OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 5 L 1489/92 - juris; vgl. zu zwei Monaten BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris und VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2014 - 12 A 203/13 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 1.25

    Polizeizulage; Stellenzulage; Übertragung einer herausgehobenen Funktion; …

    Rn. 21 a) § 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG BE setzt neben der Übertragung einer herausgehobenen Funktion zusätzlich auch die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung voraus (so bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3 und vom 24. August 2020 - OVG 4 N 4.18 - vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg…, Urteil vom 4. September 2025 - 1 L 30/25 - juris Rn. 22, 25).

    Der angestellte Vergleich einer "üblichen" Krankheitsdauer mit dem Erholungsurlaub (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3), der als Jahresurlaub, gegebenenfalls sogar mit verbliebenem Vorjahresurlaub, zusammenhängend genommen werden kann, lässt eine Unterbrechung von zwei bis drei Monaten als wohl noch üblich erscheinen (vgl. zu sechs Wochen OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 5 L 1489/92 - juris; vgl. zu zwei Monaten BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris und VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2014 - 12 A 203/13 - juris).

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