Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation; fehlende Plausibilität der Bemessungsgrundlagen; kalkulatorische Zinsen; Äquivalenzprinzip; Einheitsgebühr; Äquivalenzziffernkalkulation Satzung der Gemeinde Hohenbrunn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03
Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
In der Kalkulation ist über eine Äquivalenzziffernberechnung die Zahl der jeweiligen Grabstellen (Belegungsmöglichkeiten) berücksichtigt und gewichtet worden (zur Gebührensatzermittlung mit Hilfe von Gewichtungsfaktoren vgl. OVG Lüneburg vom 8.12.2005 Az. 8 KN 123/03 Rn. 32; Gawel in NWVBl 2011, 336 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Grabnutzungsgebühr; Umbettung einer Leiche; "ehrliches Begräbnis"; mündliche …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit der Antragsgegnerin sind nämlich dort erreicht, wo ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. BayVGH vom 30.4.2008 Az. 4 B 05.3396 ). - VGH Hessen, 19.06.1991 - 5 UE 1570/87
Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle - Einheitsgebühr - Typengerechtigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
Bei einer Nichtaufspaltung darf nicht willkürlich ein erheblicher Aufwand für Leistungen, die voraussichtlich in vielen Fällen nicht erbracht werden müssen, in die Ermittlung des Gebührenbedarfs und die Festlegung des Gebührensatzes einfließen (so Hess. VGH vom 19.6.1991 Az. 5 UE 1570/87 NVwZ-RR 1992, 505 ff.). - VG München, 27.08.2009 - M 10 K 08.5323
Einheitsgebühr (Friedhof); Typengerechtigkeit (10%-Grenze); Kalkulation; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
Es fällt auch auf, dass die Satzung keinen gesonderten Gebührentatbestand für die Fälle enthält, in denen Leichen wegen des in § 39 der Benutzungssatzung für den Friedhof angeordneten Benutzungszwangs nur für wenige Stunden im Leichenhaus aufbewahrt werden (zu einem derartigen Fall vgl. VG München vom 27.8.2009 Az. M 10 K 08.5323 ). - VG Würzburg, 11.11.2009 - W 2 K 09.577
Friedhofsgebühr; Grabnutzungsgebühr; Bestattungsgebühr; Gebührenpflichtiger; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
Zudem bietet es sich angesichts der Verschiedenheit der damit angebotenen Leistungen an, für die einzelnen Benutzungsarten nach ihrer Intensität und Kostenzuordnung auch gesonderte Gebühren zu erheben, wobei der Kostenanteil für die Benutzung der Aussegnungshalle zu quantifizieren wäre (vgl. VG Würzburg vom 11.11.2009 Az. W 2 K 09.577 ).
- VG Augsburg, 01.08.2018 - Au 6 K 17.441
Höhe der kalkulatorischen Zinsen bei der Kalkulation von Wasser- und …
Eine Verpflichtung, sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und daher ständig den Zinssatz nachzujustieren, besteht demgegenüber nicht (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - KommunalPraxis Bayern 2011, 428 - juris Rn. 16; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil VI, Frage 4, 3.3 a.E.).Rn. 30 Ein Zinssatz von 4, 5% ist damit auch während der aktuell andauernden Niedrigzinsphase noch angemessen (…vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158 - juris Rn. 7: keine Absenkung auf 2, 88% erforderlich; BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - KommunalPraxis Bayern 2011, 428 - juris Rn. 16: 4,5% angemessen;… BayVGH, B.v. 5.5.2008 - 4 BV 07.614 - BayVBl. 2009, 247 - juris Rn. 10: 4,5% nicht rechtswidrig niedrig;… VG München, U.v. 10.11.2016 - M 10 K 15.4549 - juris Rn. 69 f.: 5% angemessen;… VG München, U.v. 25.7.2012 - M 10 K 11.984 - juris Rn. 72 ff.: 5,5% nicht in Frage gestellt;… VG München, U.v. 15.3.2012 - M 10 K 10.4493 - juris Rn. 83: 4,7% nicht zu beanstanden;… VG Leipzig, U.v. 3.7.2017 - 6 K 950/15, juris Rn. 14: 5% zulässig;… VG Düsseldorf, U.v. 3.5.2017 - 5 K 7991/16 - juris Rn. 85 ff.: 6,59% rechtmäßig;… VG Wiesbaden, U.v. 23.6.2016 - 1 K 1214/13.WI - juris Rn. 138, 95 ff: 4,85% angemessen;… VG Aachen, U.v. 11.12.2015 - 7 K 243/15 - AbfallR 2016, 114 - juris Rn. 28 ff.: 6,5% nicht in rechtswidriger Weise zu hoch;… VG Düsseldorf, U.v. 28.5.2014 - 5 K 828/14 - juris Rn. 114 ff.: 6,7% nicht überhöht).
- OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12
Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht
Dies kann etwa wegen unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten, unterschiedlicher Auslastung oder unterschiedlichen Alters und damit Abschreibungsgrads des Anlagevermögens zu erheblichen Unterschieden bei den Gebührenhöhen führen.(BayVGH, Urteil vom 22.9.2011 - 4 N 10.315 -, juris, Rdnr. 14).Denn den Träger einer öffentlichen Einrichtung, der unterschiedliche Leistungen anbietet, die von den Benutzern der Einrichtung hinsichtlich Art und Umfang in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch genommen werden, trifft die Pflicht, die Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung den verschiedenen von ihm angebotenen Leistungen und damit den unterschiedlichen in der Satzung festgelegten Gebührentatbeständen verursachungsgerecht zuzuordnen.(VG Mainz…, Beschluss vom 8.8.2011 - 6 L 721/11.Mz -, juris, Rdnr. 16 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.3.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1998, 775 ff. zur Kostenzuordnung im Abfallgebührenrecht) Für das saarländische Gebührenrecht ergibt sich dies aus § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG, der vorgibt, die Gebühr nach Art und Umfang der Benutzung zu bemessen.(zur vergleichbaren Vorschrift des § 8 Abs. 4 BayKAG: BayVGH, Urteil vom 22.9.2011, a.a.O., Rdnr. 22) Daher sind alle Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die eindeutig bei der Verwirklichung eines bestimmten Gebührentatbestands anfallen, in die diesbezügliche Gebührenkalkulation einzubeziehen.
- VG München, 18.04.2019 - M 12 K 16.821
Gebührenkalkulation für Urnengrab
Der BayVGH habe zur Frage des Zinssatzes entschieden (U.v. 22.9.2011 Az.: 4 N 10.315) und führe aus, "dass die Kalkulation für den Friedhof vor allem durch langlebige Anlagegüter bestimmt sei, so dass ein Abstellen auf das langjährige Mittel von Geld- und Kapitalmarkrenditen wohl sachlich begründet werden könne.Der Zinssatz von 4, 5% als langjähriges Mittel hält der BayVGH für vertretbar (U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - juris).
- VGH Bayern, 23.10.2018 - 20 N 17.621
Benutzungsgebühren - Abgelehnter Antrag
Eine Verpflichtung, sich im Sinne der genannten ersten Variante nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und daher ständig den Zinssatz nachzujustieren, besteht demgegenüber nicht (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - KommunalPraxis Bayern 2011, 428, zitiert nach juris Rn. 16; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil VI, Frage 4, 3.3 a.E.). - VGH Bayern, 24.06.2019 - 20 ZB 18.1884
Angemessene Verzinsung des Anlagekapitals
Damit würde eine Pflicht zur ständigen Nachjustierung des Zinssatzes ausgelöst und das nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bestehende Wahlrecht (…BayVGH, B.v. 23.10.2018 - 20 N 17.621 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - KommunalPraxis Bayern 2011, 428) gerade beseitigt. - VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz; …
Dieses landesgesetzliche Äquivalenzprinzip schreibt also vor, dass die Gebühr nach einem Maßstab zu bemessen ist, der im Wesentlichen an der von der Einrichtung erbrachten Leistung ausgerichtet sein muss (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, juris, Rn 27, m.w.N.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 22.09.2011 - 4 N 10.315 -, juris, Rn 22). - VG München, 10.11.2016 - M 10 K 15.4549
Erfolglose Klage gegen von kommunalem Zweckverband erlassenen …
Gerade bei langlebigen Anlagegütern ist das Abstellen auf das langjährige Mittel von Geld- oder Kapitalmarktrenditen sachlich begründet, jedenfalls ist die Beklagte nicht verpflichtet, sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Gebührensprünge ständig nachzusteuern (BayVGH, U.v. 22.09.2011 - 4 N 10.315 - juris Rn. 16). - VG München, 01.08.2019 - M 12 K 18.6314
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Urnengrab
Den Zinssatz von 4, 5% als langjähriges Mittel hält der BayVGH für vertretbar (U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - juris). - VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.282
Pflicht zur Abgabe von Wassergebühren
Gerade bei langlebigen Anlagegütern ist das Abstellen auf das langjährige Mittel von Geld- oder Kapitalmarktrenditen sachlich begründet, jedenfalls ist die Beklagte nicht verpflichtet, sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Gebührensprünge ständig nachzusteuern (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - juris Rn. 16). - VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.511
Verpflichtung zur Zahlung von Abwassergebühren
Gerade bei langlebigen Anlagegütern ist das Abstellen auf das langjährige Mittel von Geld- oder Kapitalmarktrenditen sachlich begründet, jedenfalls ist die Beklagte nicht verpflichtet, sich nur an aktuellen Zinsverhältnissen zu orientieren und dabei gegebenenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Gebührensprünge ständig nachzusteuern (BayVGH, U.v. 22.9.2011 - 4 N 10.315 - juris Rn. 16).
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