Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.05.2002 - 4 N 48.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten …
Danach besteht der Anspruch auf ein eigenständiges verwaltungsinternes prüfungsrechtliches Kontrollverfahren prinzipiell nicht fort, wenn der Prüfling ihn nicht durch substantiierte Einwendungen im vorgegebenen und sachgerecht betriebenen Verfahren nutzt (Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Rh-Pf…, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29; ähnlich VG Frankfurt (Main)…, Urteil vom 4. August 2004 - 12 E 5183/02 -, juris Rn. 63 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16
Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung
Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (…vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29).". - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11
Zweite Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; endgültiges Nichtbestehen; …
Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (…vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29). - VG Schwerin, 03.07.2012 - 3 A 492/07
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen: Anfechtung der Ergebnisse des Ersten …
Rn. 31 c) Sinnvollerweise sind derartige Einwände gegen Bewertungen - schon wegen des Kontextes mit der Bewertung anderer Klausuren in der betreffenden Prüfungskampagne - im dafür vorgesehenen Überdenkungsverfahren, also im Widerspruchsverfahren, vorzubringen; eine Präklusion in dem Sinne jedoch, dass mit Abschluss des Widerspruchsverfahrens ein Rügeverlust eintritt, wie der Beklagte unter Bezug auf die Entscheidung des OVG Berlin (Beschl. vom 17.05.2002 - 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474) anscheinend meint, sieht die Kammer nicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 10 N 58.08
Zulassung der Berufung auf Antrag des Beklagten; Verfahrensmangel; Verletzung …
Auch wenn das sogenannte Überdenkungsverfahren selbst mit Durchführung des Widerspruchsverfahrens erledigt ist und der Prüfling keinen Anspruch auf eine erneute Durchführung hat, sind auch nachträglich erhobene Rügen vom Gericht zu berücksichtigen und innerhalb des gerichtlichen Prüfungsrahmens zu bewerten (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -).
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