Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.12.1997 - 4 N 96.1903 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO Art. 33 Abs. 1 S. 2
Berücksichtigung des Stimmenverhältnisses der Parteien bei der Besetzung der Ausschüsse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Stimmenverhältnisses der Parteien bei der Besetzung der Ausschüsse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 06.10.1987 - 4 CE 87.02294
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.1997 - 4 N 96.1903
Sie haben weder ein Recht auf verhältnismäßige Vertretung ihrer Fraktion oder Gruppe in den Ausschüssen noch darauf, in die Ausschüsse zu kommen (BayVGH VGH n.F. 8, 5/6 f.; 8, 97/99; vom 6.10.1987 BayVBl 1988, 83 ; Hölzl/Hien, GO RdNr. 7 zu Art. 33 ). - BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79
Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.1997 - 4 N 96.1903
Als Nachteil wurde die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Individualinteressen angesehen (BVerwGE 64, 77/80;… Kopp, VwGO 10. Aufl. 1994, RdNr. 25 zu § 47).
- OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01
Verpflichtung zur Besetzung von studentischen Ausschüssen anhand des "Proporz"; …
Die Gemeindeordnung in Bayern nennt ausdrücklich Parteien und Wählergruppen (vgl. Bay.Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Juli 1992 - 4 B 91.3106 -, NVwZ-RR 1993, 503, und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 4 B 91.2372 -, NVwZ-RR 1993, 267; Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 4 N 96.1903 -, zitiert nach Juris; Urteil vom 1. März 2000 - 4 B 99.1172 -, NVwZ-RR 2000, 810); die in Rheinland-Pfalz nennt die im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Februar 1995 - 7 B 13079/94 -, NVwZ-RR 1996, 460, und Urteil vom 28. November 1995 - 7 A 11069/95 -, NVwZ-RR 1996, 591 [betreffend eine Wahlanfechtung eines Ratsmitglieds]); § 9 Abs. 2 BezVG spricht den Fraktionen Rechte zu (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 -). - VG München, 19.06.2020 - M 7 E 20.2403
Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen eines Stadtrates
Diese haben weder ein Recht auf verhältnismäßige Vertretung ihrer Fraktion oder Gruppe in den Ausschüssen noch darauf, in die Ausschüsse zu kommen (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.1997 - 4 N 96.1903 - juris Rn. 37).
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