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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.03.2000 - 4 N 99.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22723
VGH Bayern, 02.03.2000 - 4 N 99.68 (https://dejure.org/2000,22723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2000 - 4 N 99.68 (https://dejure.org/2000,22723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2000 - 4 N 99.68 (https://dejure.org/2000,22723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 120
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Das Kostenüberdeckungsverbot ist eine Veranschlagungsmaxime (stRspr; vgl. nur BayVGH, U.v. 20.10.1997 - 4 N 95.3631 - BayVBl 1998, 148; U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.86 - VGH n.F. 53, 71/76 f. = NVwZ-RR 2001, 120).

    Ein bewusster Verstoß im Sinn dieser Rechtsprechung liegt vor, wenn sich der Vorsatz des Satzungsgebers (zumindest auch) auf das Berechnungsergebnis in Gestalt der Erzielung eines Überschusses zu Lasten des Gebührenzahlers bezieht (vgl. BayVGH, U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - VGH n.F. 53, 71/76 f. = NVwZ-RR 2001, 120).

    Diese können betragsmäßig von den nach finanzwirtschaftlichen Methoden ermittelten kameralen Ausgaben des Verwaltungshaushalts abweichen, die möglicherweise auch betriebsfremde Aufwendungen enthalten und zeitlich anders abgegrenzt werden (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 - VGH n.F. 46, 70/72 f. = NVwZ-RR 1994, 290; U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - VGH n.F. 53, 71/72 f. = NVwZ-RR 2001, 120 m.w.N.).

    Angesichts der Normqualität der Gebührensatzung sind für die Beurteilung die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Satzungserlasses maßgeblich (BayVGH, U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - VGH n.F. 53, 71/76 = NVwZ-RR 2001, 120; U.v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281/282).

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …

    Dabei kann es sich nur um solche Kosten handeln, die unmittelbar durch die Leistungserstellung verursacht oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die zwar nicht unmittelbar und direkt bei der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung anfallen, aber mit dieser in einem ausreichenden Sachzusammenhang stehen (vgl. dazu allgemein BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 - 4 N 99.68 - NVwZ-RR 2001, 120; VGH BW, Urteil vom 13. Mai 1997 - 2 S 3246/94 - ZKF 1998, 135; Ecker BayVBl. 1993, 257, 259 ff.; von Mutius VerwArch 1975, 75, 78; Dahmen KStZ 1992, 121, 123;… Schulte in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 6 Rdnr. 132 ff.).

    Lediglich soweit bestimmte personelle oder sachliche Mittel beiden oder noch weiteren Einrichtungen dienen, sind die hierdurch anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Kostenverursachung über sachgerecht festzulegende Umlageschlüssel auf die verschiedenen Einrichtungen aufzuteilen (vgl. dazu allgemein OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 -KStZ 2000, 97; BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 a. a. O.).

  • VG Augsburg, 01.08.2018 - Au 6 K 17.441

    Höhe der kalkulatorischen Zinsen bei der Kalkulation von Wasser- und …

    Anstelle der konkreten Darlehenszinsen kann daher eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals gebührenerhöhend in Ansatz gebracht werden (BayVGH, U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - BayVBl 2000, 591 - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung; …

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  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des …

    Eine solche liegt auch dann vor, wenn betriebsfremde Kosten in den Gebührenbedarf eingerechnet werden (BayVGH, Beschluss vom 11.7.1991 - 23 N 88.306, GK 1992/5; Urteil vom 2.3.2000 - 4 N 99.68).
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 20 B 18.2042

    Gebührenkalkulation

    Betriebsbedingte ansatzfähige Kosten sind nur solche, die für die von der öffentlichen Einrichtung der Kommune, hier der Wasserversorgung, erbrachten Leistungen anfallen (zur Abfallbeseitigung vgl. BayVGH, U.v. 2.3.2000 - 4 N 99.68 - NVwZ-RR 2001, 120).
  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 20 ZB 17.436

    Ansatz kalkulatorischer Zinsen bei Schmutzwassergebühr

    Dem von der Klägerin angeführten Urteil des BayVGH vom 2. März 2000 (4 N 99.68 - NVwZ-RR 2001, 120, 121) kann zwar der Rechtssatz entnommen werden, dass die unmittelbaren Ausgaben für die Herstellung und Anschaffung von Anlagen der öffentlichen Einrichtung, wie Darlehenszinsen, nach der Regelung in Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG grundsätzlich erst über die Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Zinsen) zu ansetzbaren Kosten würden.
  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 787/21

    Erforderlichkeit von Kosten, erhebliche und gröbliche Kostenüberschreitung, …

    Dabei werden nicht nur solche Überschreitungen erfasst, die bewusst auf Überschüsse/Gewinne abzielen, also bereits bei subjektiver Betrachtung nicht erforderlich bzw. willkürlich sind, weil sich der Vorsatz des Satzungsgebers (zumindest auch) auf das Berechnungsergebnis in Gestalt der Erzielung eines Überschusses zu Lasten des Gebührenzahlers bezieht, sodass sich der Ansatz als missbräuchlich erweist (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 - 4 N 99.68 -, NVwZ-RR 2001 S. 120; Urteil vom 17. August 2017 - 4 N 15.1685 -, BayVBl. 2018 S. 343, 344), sondern - wegen der Nähe zum Missbrauch - auch solche Überschreitungen, die nach objektiver Betrachtung willkürlich sind, d. h. deren Ansatz nach dem Gesetz, insbesondere nach betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung gemäß § 6 Abs. 2 KAG, schlechthin sachlich nicht (mehr) vertretbar ist, weil sie nicht nur auf einem einfachen, sondern auf einem schweren und offenkundigen Rechtsverstoß beruhen und die deshalb schlechterdings nicht mehr hingenommen werden können, sodass es gerechtfertigt ist, einen dem Missbrauch gleichzustellenden schweren und offenkundigen Rechtsverstoß anzunehmen.
  • VG Halle, 05.03.2015 - 4 A 210/13

    Abfallgebührensatzung - Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung

    Dem entspricht gerade die kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Fremdkapitals, während die tatsächliche Zinsaufwendungen keine Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne darstellen (…Lichtenfeld, a.a.O., § 6 Rn. 735 b; VGH München, Urteil vom 02. März 2000 - 4 N 99.68 - Juris Rn. 47).
  • VG Cottbus, 11.09.2024 - 6 K 1009/22

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

    Dabei werden nicht nur solche Überschreitungen erfasst, die bewusst auf Überschüsse/Gewinne abzielen, also bereits bei subjektiver Betrachtung nicht erforderlich bzw. willkürlich sind, weil sich der Vorsatz des Satzungsgebers (zumindest auch) auf das Berechnungsergebnis in Gestalt der Erzielung eines Überschusses zu Lasten des Gebührenzahlers bezieht, sodass sich der Ansatz als missbräuchlich erweist (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 - 4 N 99.68 -, NVwZ-RR 2001 S. 120; Urteil vom 17. August 2017 - 4 N 15.1685 -, BayVBl. 2018 S. 343, 344), sondern - wegen der Nähe zum Missbrauch - auch solche Überschreitungen, die nach objektiver Betrachtung willkürlich sind, d. h. deren Ansatz nach dem Gesetz, insbesondere nach betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung gemäß § 6 Abs. 2 KAG, schlechthin sachlich nicht (mehr) vertretbar ist, weil sie nicht nur auf einem einfachen, sondern auf einem schweren und offenkundigen Rechtsverstoß beruhen und die deshalb schlechterdings nicht mehr hingenommen werden können, sodass es gerechtfertigt ist, einen dem Missbrauch gleichzustellenden schweren und offenkundigen Rechtsverstoß anzunehmen.
  • VG Cottbus, 11.09.2024 - 6 K 1050/23

    Erhebungszeitraum 2019, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 1006/22

    Im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - 6 K 787/21, KMS, Trink- …

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 184/24

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 788/21

    Erhebungszeitraum 2020, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 02.09.2024 - 6 K 1048/23

    Erhebungszeitraum 2019, Erhebungszeitraum 2019, im Anschluss an das Urteil d. …

  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 58/23

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 02.09.2024 - 6 K 1047/23

    Erhebungszeitraum 2018, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 1046/23

    Erhebungszeitraum 2018, im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 15. August 2024 …

  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1223

    Festsetzung einer Schmutzwassergebühr

  • VG Ansbach, 25.07.2006 - AN 1 K 04.02965

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Gebührenerhebung für die Nutzung der …

  • VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1228

    Kalkulation der Schmutzwassergebühr

  • VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171

    Verstoß einer Gebührenkalkulation gegen des Kostenüberdeckungsverbot und die …

  • VG Würzburg, 07.07.2010 - W 2 K 08.754

    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ramsthal …

  • VG Bayreuth, 10.12.2008 - B 4 K 07.423
  • VG Bayreuth, 10.12.2008 - B 4 K 07.405
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