Rechtsprechung
| BPatG, 24.09.2003 - 4 Ni 35/02 (EU) |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundespatentgericht
Verfahrensgang
- BPatG, 24.09.2003 - 4 Ni 35/02 (EU)
- BGH, 04.10.2007 - X ZR 182/03
Wird zitiert von ...
- BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09
Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei …
Rn. 11 Das Streitpatent war bereits Gegenstand einer früheren Nichtigkeitsklage gegen Patentanspruch 1, die in beiden Instanzen zurückgewiesen wurde (BPatG Az. 4 Ni 35/02, BGH Az. X ZR 182/03).Rn. 42 TBK 1 Klageschriftsatz frühere Nichtigkeitsklage 4 Ni 35/02.
Rn. 43 TBK 2 Urteil zur früheren Nichtigkeitsklage BPatG 4 Ni 35/02.
Rn. 44 TBK 3 BGH Urteil X ZR 182/03 zur Berufung gegen das BPatG Urteil 4 Ni 35/02.
Rn. 78 1. Die Beklagte macht die Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage vom 19. Februar 2009 wegen entgegenstehender Rechtskraft des BGH-Urteils des Bundesgerichtshofes vom 4. Oktober 2007 (Az: X ZR 182/03) in Verbindung mit dem Urteil des Bundespatentgerichts vom 24. September 2003 (Az: 4 Ni 35/02 (EU)) geltend (Anlagen TBK 2 und 3 ), da die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der damaligen Nichtigkeitsklägerin ("PHD") anzusehen sei, welche zum damaligen Zeitpunkt "die für Deutschland zuständige Vertriebsgesellschaft" (entsprechend dem Urteil des Landsgerichts Düsseldorf 4 O 100/02 vom 16. Januar 2003 - TBK 5 ) gewesen sei und derzeit laut Jahresbericht 2008 der Pelikan International ( TBK 4 , S. 10, sowie Blatt 63 Gerichtsakten) als I… GmbH und "D2…" bezeichnet werde ( TBK 8 = Handelsregisterauszug HRB / Beleg für Umbenennung und Änderung des Unternehmensgegenstandes).
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