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Rechtsprechung
   BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22468
BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17 (EP) (https://dejure.org/2019,22468)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 4 Ni 60/17 (EP) (https://dejure.org/2019,22468)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP) (https://dejure.org/2019,22468)
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Endoluminale Laserablationsvorrichtung" - auf Verwendung eines Erzeugnisses gerichteter Anspruch - im Einzelfall Zuordnung der Sach- oder Verfahrenskategorie - ein zur medizinischen Verwendung bereitgestelltes Erzeugnis (hier: ein ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Endoluminale Laserablationsvorrichtung

    Art 53 Buchst c S 2 EuPatÜbk, Art 54 Abs 4 EuPatÜbk, Art 54 Abs 5 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Endoluminale Laserablationsvorrichtung" - auf Verwendung eines Erzeugnisses gerichteter Anspruch - im Einzelfall Zuordnung der Sach- oder Verfahrenskategorie - ein zur medizinischen Verwendung bereitgestelltes Erzeugnis (hier: ein ...

  • Bundespatentgericht PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Rn. 162 Da auch das Streitpatent, bzw. die Anmeldung (siehe Senat Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 Ni 48/17 (EP) - Verschleißschutzschicht), wie oben ausgeführt, keine besonderen Vorteile oder Wirkungen bezüglich des beanspruchten Bereichs von 30° bis 40° nennt und solche für den Fachmann auch unter Berücksichtigung seines Fachwissens nicht zu erkennen sind, wird der Fachmann den beanspruchten Bereich lediglich als eine innerhalb der durch die jeweiligen Randbedingen gesetzten Grenzen getroffene Auswahl sehen, welche die konkrete Bereichsangabe als von einem bestimmten Zweck oder Ergebnis losgelöst, und letztlich eine nach Belieben getroffene Auswahl einer möglichen Bandbreite von Bereichen darstellt, die für sich grundsätzlich nicht geeignet sind, eine erfinderische Leistung zu begründen.

    Allein deshalb ist es der Beklagten patentrechtlich verwehrt, sich auf derartige, nicht ursprünglich offenbarte Vorteile oder Wirkungen zur Begründung eines eigenständigen erfinderischen Gehalts zu berufen (siehe Senat Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 Ni 48/17 (EP) - Verschleißschutzschicht).

    2012, 119 - Notablaufvorrichtung; Urt. v. 12. Oktober 2010, X ZR 91/08; GRUR 1988, 287, 288 - Abschlussblende; GRUR 1998, 1003, 1005, 1006 - Leuchtstoff; BGHZ 110, 82 = GRUR 1990, 508 - Spreizdübel) und nunmehr eine präzisierte Ausgestaltung des chirurgischen Verfahrens beansprucht wird, wenn auch nach Ansicht des Senats nicht auf die Patentschrift, sondern auf den maßgeblichen Offenbarungsgehalt der Anmeldung des Patents abzustellen ist (siehe Senat Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 Ni 48/17 (EP) - Verschleißschutzschicht;… Rspr. der Beschwerdekammern, 8. Aufl. 2016, S. 528 zu T241/02).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Rn. 181 1.2 Insoweit kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits Art. 53 c Satz 2 EPÜ in Abgrenzung zum Patentierungsverbot für medizinische Verfahren nach Art. 53 c Satz 1 EPÜ ausdrücklich einen Schutz für Erzeugnisse zur Anwendung in diesen Verfahren zulässt, mithin einen Verwendungsschutz für medizinische Geräte, so dass eine Notwendigkeit einer derartigen auf Verwendungsherstellung gerichteten Anspruchsformulierung nach der geltenden Gesetzeslage nicht besteht, zumal vom Verwendungsschutz auch der vorgelagerte Bereich der Herrichtung der Vorrichtung (vgl. BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung, unter Hinweis auf BGHZ 116, 122, 128 - Heliumeinspeisung) oder die Bereitstellung des Stoffes (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548; 549 - Sitosterylglykoside; zum Gebrauchsmuster BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster) umfasst ist (…abweichend zur Vermeidung des Konflikts mit dem Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 (= Art. 53c Satz 1 EPÜ 2000) EPA G 0001/83 - Zweite medizinische Indikation, Urt. v. 5. Dezember 1984).

    Rn. 185 2. Das Ergebnis ist in der Sache aber auch kein anderes, wenn man zugunsten der Patentinhaberin unterstellt, der angesprochene Fachmann würde die vorliegende Formulierung als einen auf die Vorrichtung bzw. das System bezogenen medizinischen Verwendungsanspruch für ein bestimmtes chirurgisches Verfahren verstehen, den Verwendungsanspruch also zugleich auch der Sachkategorie zuordnen, obwohl insoweit anzumerken ist, dass die anspruchsgemäße Lehre gerade nicht nur auf einen abstrakten Handlungserfolg der Verwendung einer Sache abzielt, sondern mit der Anweisung, die Vene während einer Rückzugsbewegung der Vorrichtung zu verschließen (by applying radiation to the vein wall for occluding the vein during a pull-back-motion of the device), den Verfahrenscharakter deutlich in den Vordergrund stellt und sich deshalb weniger an den Geräteentwickler als an einen Arzt richtet, was gegen die Annahme einer Sachkategorie des Anspruchs spricht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster; zum zweckgebundenen Stoffschutz und der Vergleichbarkeit auch BGH GRUR 2014, 464 - Kollagenase II).

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 6/13

    Kollagenase II - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Rn. 185 2. Das Ergebnis ist in der Sache aber auch kein anderes, wenn man zugunsten der Patentinhaberin unterstellt, der angesprochene Fachmann würde die vorliegende Formulierung als einen auf die Vorrichtung bzw. das System bezogenen medizinischen Verwendungsanspruch für ein bestimmtes chirurgisches Verfahren verstehen, den Verwendungsanspruch also zugleich auch der Sachkategorie zuordnen, obwohl insoweit anzumerken ist, dass die anspruchsgemäße Lehre gerade nicht nur auf einen abstrakten Handlungserfolg der Verwendung einer Sache abzielt, sondern mit der Anweisung, die Vene während einer Rückzugsbewegung der Vorrichtung zu verschließen (by applying radiation to the vein wall for occluding the vein during a pull-back-motion of the device), den Verfahrenscharakter deutlich in den Vordergrund stellt und sich deshalb weniger an den Geräteentwickler als an einen Arzt richtet, was gegen die Annahme einer Sachkategorie des Anspruchs spricht (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 10 - Arzneimittelgebrauchsmuster; zum zweckgebundenen Stoffschutz und der Vergleichbarkeit auch BGH GRUR 2014, 464 - Kollagenase II).

    Denn hiermit haben sich in Bezug auf die eindeutigen Bestimmungen von Art. 53 c Satz 1 und 54 Abs. 5 EPÜ sowie der Intention des Gesetzgebers, auch solche therapiebezogene Anweisungen bei der Prüfung der Patentfähigkeit als beachtlich anzusehen, welche aus der dem Stoff innewohnende Eigenschaft resultieren, keine Veränderungen ergeben (vgl. BGHZ 211, 1 - Pemetrexed; BGH GRUR 2014, 464 Rn. 27-29 - Kollagenase II;… zum vergleichbaren Schutz vgl. Lindner in Singer/ Stauder EPÜ 3. Aufl. Art. 54 Rn. 151;… Keukenschrijver/Busse PatG, 8. Aufl., § 2a Rn. 61;… § 3 Rn. 172;… Schulte/Moufang PatG, 10. Aufl., § 3 Rn. 148 und Rn. 153).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Denn hiermit haben sich in Bezug auf die eindeutigen Bestimmungen von Art. 53 c Satz 1 und 54 Abs. 5 EPÜ sowie der Intention des Gesetzgebers, auch solche therapiebezogene Anweisungen bei der Prüfung der Patentfähigkeit als beachtlich anzusehen, welche aus der dem Stoff innewohnende Eigenschaft resultieren, keine Veränderungen ergeben (vgl. BGHZ 211, 1 - Pemetrexed;… BGH GRUR 2014, 464 Rn. 27-29 - Kollagenase II;… zum vergleichbaren Schutz vgl. Lindner in Singer/ Stauder EPÜ 3. Aufl. Art. 54 Rn. 151;… Keukenschrijver/Busse PatG, 8. Aufl., § 2a Rn. 61;… § 3 Rn. 172;… Schulte/Moufang PatG, 10. Aufl., § 3 Rn. 148 und Rn. 153).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Insoweit kommt es notwendigerweise schon auf Grund der Beliebigkeit der Maßnahme nicht darauf an, ob der Fachmann Anlass hatte, diese vorzunehmen (BGH, Urt. v. 24. September 2003, X ZR 7/00; GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I).
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Gurtstraffer - Patentanspruch: Sachanspruch mit Zweck- oder Funktionsangaben für …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Die weitere, durch das chirurgische Verfahren charakterisierte Bestimmungsangabe stellt sich bei einem derartigen Verständnis nicht als Verwendungsangabe, sondern als funktionelle Umschreibung des bereit gestellten Systems dar und bildet damit ein bloßes Geeignetheitskriterium für das System, ohne dieses auf eine derartige tatsächliche Verwendung zu beschränken und gegenüber dem Stand der Technik abgrenzen zu können (BGH GRUR 2018, 1128 - Gurtstraffer;… GRUR 2012, 475 Rn. 17 m.w.N. - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Die weitere, durch das chirurgische Verfahren charakterisierte Bestimmungsangabe stellt sich bei einem derartigen Verständnis nicht als Verwendungsangabe, sondern als funktionelle Umschreibung des bereit gestellten Systems dar und bildet damit ein bloßes Geeignetheitskriterium für das System, ohne dieses auf eine derartige tatsächliche Verwendung zu beschränken und gegenüber dem Stand der Technik abgrenzen zu können (BGH GRUR 2018, 1128 - Gurtstraffer; GRUR 2012, 475 Rn. 17 m.w.N. - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Wie der Senat bereits im qualifizierten Hinweis vom 31. Oktober 2018 mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2016, 1143 - Photokatalytische Titandioxidschicht; GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; GRUR 2017, 57 - Datengerator) dargelegt hat, bedürfen diese daher keiner gesonderten Prüfung.
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Rn. 181 1.2 Insoweit kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits Art. 53 c Satz 2 EPÜ in Abgrenzung zum Patentierungsverbot für medizinische Verfahren nach Art. 53 c Satz 1 EPÜ ausdrücklich einen Schutz für Erzeugnisse zur Anwendung in diesen Verfahren zulässt, mithin einen Verwendungsschutz für medizinische Geräte, so dass eine Notwendigkeit einer derartigen auf Verwendungsherstellung gerichteten Anspruchsformulierung nach der geltenden Gesetzeslage nicht besteht, zumal vom Verwendungsschutz auch der vorgelagerte Bereich der Herrichtung der Vorrichtung (vgl. BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung, unter Hinweis auf BGHZ 116, 122, 128 - Heliumeinspeisung) oder die Bereitstellung des Stoffes (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548; 549 - Sitosterylglykoside; zum Gebrauchsmuster BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster) umfasst ist (…abweichend zur Vermeidung des Konflikts mit dem Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 (= Art. 53c Satz 1 EPÜ 2000) EPA G 0001/83 - Zweite medizinische Indikation, Urt. v. 5. Dezember 1984).
  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 81/14

    Patentnichtigkeitssache: Neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit nach …

    Auszug aus BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
    Wie der Senat bereits im qualifizierten Hinweis vom 31. Oktober 2018 mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2016, 1143 - Photokatalytische Titandioxidschicht; GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; GRUR 2017, 57 - Datengerator) dargelegt hat, bedürfen diese daher keiner gesonderten Prüfung.
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise …

  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der …

  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen …

  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für …

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 11/17

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …

  • BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75

    Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens

  • BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des …

  • BGH, 12.10.2010 - X ZR 91/08

    Patent bezüglich einer Lösung und eines Verfahrens zur In-Vitro-Konservierung von …

  • BPatG, 13.03.2018 - 3 Ni 24/16

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 13/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen 2

  • BPatG, 13.12.2024 - 6 Ni 42/22
    Außerdem könne durch Einstellen der Abstrahlcharakteristik die Länge des behandelten ringförmigen Gefäßbereiches sowie die Verteilung der Leistungsdichte entlang dieser Länge variiert werden (vgl. Abs. [0043], Z. 57 bis Z. 12; vgl. hierzu BPatG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP), S. 42, zweiter Absatz, veröffentlicht in juris).

    Rn. 273 dd) Da mithin weder die Beklagte noch die Streitpatentschrift besondere, mit dem beanspruchten Bereich von 30° bis 40° nachvollziehbar verbundene Vorteile oder Wirkungen nennen und solche für den Fachmann auch unter Berücksichtigung seines Fachwissens nicht zu erkennen sind, wird der Fachmann den beanspruchten Bereich lediglich als eine innerhalb der durch die jeweiligen Randbedingungen gesetzten Grenzen getroffene Auswahl sehen, welche die konkrete Bereichsangabe als von einem bestimmten Zweck oder Ergebnis losgelöst, und eine nach Belieben getroffene Auswahl einer möglichen Bandbreite von Bereichen darstellt, die für sich grundsätzlich nicht geeignet sind, eine erfinderische Leistung zu begründen (vgl. hierzu BPatG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP), S. 44, letzter Absatz).

    Rn. 274 Weil es sich mithin um eine beliebige Maßnahme handelt, kommt es nicht darauf an, ob der Fachmann Anlass hatte, diese vorzunehmen (…BGH, Urt. v. 24. September 2003, X ZR 7/00; GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I), vgl. hierzu ergänzend BPatG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP), S. 44/45 und BGH, Urteil vom 7. September 2021 - X ZR 77/19).

    Rn. 281 Angesichts dessen kann dahinstehen, ob der Fachmann der N31 (vgl. Fig. 8 - 32) entnahm, dass durch das Verschmelzen von Wellenleiter und Kappe eine noch bessere Abdichtung als durch Verkleben erzielt werden kann (vgl. hierzu auch BPatG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP) S. 39 Nr. 4), weshalb ihm ein Verschmelzen vorzugswürdig erschien, oder ob es sich ob um zwei verschiedene, gleich wirksame Maßnahmen zur Erzeugung der jeweils geforderten, - für sich genommen nicht steigerbaren - Dichtheit handelt.

    Auf die Frage der Zulässigkeit dieser Anspruchsfassungen (vgl. hierzu BPatG, Urteil vom 12. März 2019 - 4 Ni 60/17 (EP)) kommt es nicht entscheidungserheblich an.

  • BPatG, 01.03.2019 - 28 W (pat) 29/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "INJEKT/INJEX" - der Schutz einer eingetragenen …

    BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17 (EP) - Endoluminale; Laserablationsvorrichtung.
  • BPatG, 01.03.2019 - 28 W (pat) 15/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "INJEKT/INJEX" - der Schutz einer eingetragenen …

    BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17 (EP) - Endoluminale; Laserablationsvorrichtung.
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