Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 16.01.2003 - 4 O 100/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung des Inverkehrbringens von Tintenpatronen mit einem Tintenspeicherabschnitt mit einem porösen Element zum Speichern von Tinte und einem Tintenzuführabschnitt zum Zuführen von Tinte zum Tintenspeicherabschnitt zur Außenseite der Tintenpatrone in der BRD; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09
Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei …
Rn. 46 TBK 5 - Urteil des LG Düsseldorf 4 O 100/02.Rn. 78 1. Die Beklagte macht die Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage vom 19. Februar 2009 wegen entgegenstehender Rechtskraft des BGH-Urteils des Bundesgerichtshofes vom 4. Oktober 2007 (Az: X ZR 182/03) in Verbindung mit dem Urteil des Bundespatentgerichts vom 24. September 2003 (Az: 4 Ni 35/02 (EU)) geltend (Anlagen TBK 2 und 3 ), da die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der damaligen Nichtigkeitsklägerin ("PHD") anzusehen sei, welche zum damaligen Zeitpunkt "die für Deutschland zuständige Vertriebsgesellschaft" (entsprechend dem Urteil des Landsgerichts Düsseldorf 4 O 100/02 vom 16. Januar 2003 - TBK 5 ) gewesen sei und derzeit laut Jahresbericht 2008 der Pelikan International ( TBK 4 , S. 10, sowie Blatt 63 Gerichtsakten) als I… GmbH und "D2…" bezeichnet werde ( TBK 8 = Handelsregisterauszug HRB / Beleg für Umbenennung und Änderung des Unternehmensgegenstandes).
- LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
Tintenflüssigkeitsbehälter
Rn. 73 Insofern wird auf die Entscheidungsgründe (dort jeweils unter III.) in den beiden Urteilen vom 16.01.2003 (Az. 4 O 100/02; 4 b O 176/02), an denen die Kammer festhält, zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
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