Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei computergestützter Implantation einer Hüftgelenkprothese unter Einsatz eines Operationsroboters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber einem Klinikträger wegen fehlerhaft durchgeführter computergestützter Implantation einer Totalendoprothese; Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines Arztes gegenüber einem Patienten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2009, 113
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Insbesondere nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es aber nicht darauf an, ob auch über unbekannte Risiken, die sich nicht verwirklicht haben, hätte aufgeklärt werden müssen, wenn sich nur ein Risiko verwirklicht hat, über das aufgeklärt werden musste und über das auch tatsächlich aufgeklärt worden ist (BGHZ 168, 103 = NJW 2006, 2477).Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (BGHZ 168, 103 = NJW 2006, 2477; BGHZ 144, 1 = NJW 2000, 1784; BGH, NJW 2001, 2798;… Geiß/Greiner, a. a. O., Rn 157).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
44Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (BGH, NJW 2005, 1718; OLG Karlsruhe, MedizinR 2003, 229).Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber die Unterrichtung über Alternativen, wenn - wie hier - für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgsaussichten bieten (BGH, NJW 2005, 1718).
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (BGHZ 168, 103 = NJW 2006, 2477; BGHZ 144, 1 = NJW 2000, 1784; BGH, NJW 2001, 2798;… Geiß/Greiner, a. a. O., Rn 157).
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Zusätzlich ist der Patient bei Anwendung einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode über diesen Umstand und die jeweilig bekannten Risiken aufzuklären (BGH, VersR 1988, 179; VersR 1980, 145). - BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Hat der Patient bei seiner Einwilligung das später eingetretene Risiko in Kauf genommen, so kann er bei wertender Betrachtungsweise nach dem Schutzzweck der Aufklärungspflicht aus der Verwirklichung dieses Risikos keine Haftung herleiten (BGHZ 168, 103 = NJW 2006, 2477; BGHZ 144, 1 = NJW 2000, 1784; BGH, NJW 2001, 2798;… Geiß/Greiner, a. a. O., Rn 157). - OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91
Beweislast bei Unauffindbarkeit von Röntgenaufnahmen
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04
Es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird, vgl. BGH VersR 1993, 102.
- OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …
Dem entsprechend wurden bei Hüftoperationen mit der Robodoc-Methode Ansprüche von Patienten, die eine Nervschädigung erlitten, in den Fällen abgelehnt, in denen sie nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich beim Operationsverfahren um eine Neulandmethode handelt, bei der bislang unbekannte Risiken eintreten können, in denen ihnen aber das Risiko einer Nervschädigung bekannt war (BGH…, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 18; OLG Dresden…, Urteil vom 13.09.2007, Rz. 28, 29, 4 U 601/06; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.08.2008, 4 O 13193/04, Rz. 67-69).
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