Rechtsprechung
| LG Trier, 14.04.2014 - 4 O 208/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Folge-Verkehrsunfall mit Personenschaden - Haftung eines "Herausforderers"
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall mit Personenschaden - Haftung eines "Herausforderers"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
Auszug aus LG Trier, 14.04.2014 - 4 O 208/13
Nach dieser Rechtsprechung steht einem Geschädigten, der zu einem selbstgefährdenden Verhalten "herausgefordert" worden ist, gegen den Herausforderer aus dem Gesichtspunkt der deliktischen Haftung nur dann ein Schadenersatzanspruch zu, wenn sein Schaden die Folge einer Gefahrsteigerung ist, in die er durch die Herausforderung geraten ist, mithin nur dann, wenn seine Verletzung die Folge eines mit der Geschäftsbesorgung verbundenen tätigkeitsspezifischen gesteigerten Risikos ist (st. Rspr. des BGH, siehe etwa nur BGH, Urteil vom 04. Mai 1993 - VI ZR 283/92 - juris = VersR 1993, 843 = NJW 1993, 2234).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16
Ansprüche eines Angehörigen der Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg wegen …
Demgegenüber hat sich beim Kläger bei wertender Betrachtung nicht ein solches tätigkeitsspezifisches gesteigertes Risiko realisiert, sondern ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, vergleichbar dem Fall des Feuerwehrmanns, der auf dem Weg zum Unfallort mit seinem Einsatzfahrzeug verunglückt (vgl. LG Trier, Urteil vom 14.04.2014 - 4 O 208/13, zitiert nach juris).
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