Rechtsprechung
| LG Koblenz, 30.07.2012 - 4 O 258/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.07.2012 - 4 O 258/08
- OLG Koblenz, 29.08.2013 - 6 U 965/12
- BGH, 09.09.2015 - VII ZR 239/13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2010 - 4 L 321/08
Zweitwohnungssteuer bei Nebenwohnung im Studentenwohnheim; Auslegung eines …
Rn. 5 Selbst wenn man annimmt, dass auch die Hauptwohnung die Vorgaben erfüllen muss, welche die Satzung der Beklagten an eine Zweitwohnung stellt, wären diese Voraussetzungen aus den im Beschluss des Senates vom 6. Mai 2008, 4 O 258/08, ausgeführten Gründen erfüllt.Rn. 16 Wie bereits im Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 O 258/08 - ausgeführt, entspricht es der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.09.2006 - 4 M 295/06 - m. w. N; Beschl. v. 11.08.2006 - 4 M 319/06 -), dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
- BGH, 09.09.2015 - VII ZR 239/13
Kündigung kann nicht auf einzelne Mängel beschränkt werden!
LG Koblenz - Az. 4 O 258/08 vom 30.07.2012;.
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