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| LG Frankfurt/Main, 14.02.1996 - 4 O 282/95 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.02.1996 - 4 O 282/95
- OLG Frankfurt, 04.12.1997 - 1 U 58/96
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11
Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess
Mit Urteilen des Landgerichts Köln vom 04.12.1996 - 4 O 282/95 - (Bl. 10 ff.) und des Oberlandesgerichts Köln vom 24.10.1997 - 20 U 13/97 - (Bl. 19 ff.) im Haftungsprozess wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, seinem Auftraggeber die Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die diesen aus den Mängeln an der Rampenabfahrt und der verengten Umfahrung des Hauses X. in L. (näher bezeichnet) sowie der Beseitigung dieser Mängel entstehen.Rn. 34 Die zu Informationszwecken beigezogene Akten Landgericht Köln 7 O 4/09 und 4 O 282/95 (letztere als Restakte) sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
Rn. 44 Zum maßgeblichen Zeitpunkt lag das bindende rechtskräftige Feststellungsurteil des OLG Köln vom 24.10.1997 - 20 U 13/97 - ( 4 O 282/95 LG Köln ) vor.
- OLG Frankfurt, 04.12.1997 - 1 U 58/96
Ersatz von Mehrkosten totz Pauschalvertrages; Verwendung der Formulierung …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.2.1996 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/4 O 282/95) wird zurückgewiesen.
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