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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 29.01.2021 - 4 O 304/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40927
LG Potsdam, 29.01.2021 - 4 O 304/20 (https://dejure.org/2021,40927)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29.01.2021 - 4 O 304/20 (https://dejure.org/2021,40927)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 4 O 304/20 (https://dejure.org/2021,40927)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21

    Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs …

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29.01.2021, Az. 4 O 304/20, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 29.01.2021 zum Az. 4 O 304/20, zugestellt am 08.02.2021, zugunsten der Verfügungsklägerin im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Grundbuch von ... Blatt ..., Flur 2, Flurstück 46 zur Sicherung ihres Anspruchs auf Auflassung einer Teilfläche wie in Anlage Vk1 mit den Eckpunkten ABCDEFA näher gekennzeichnet bei einer geschätzten Größe von ca. 380 qm eine Auflassungsvormerkung einzutragen und das Grundbuchamt des Amtsgerichts ... zu ersuchen, die Auflassungsvormerkung einzutragen;.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam zum Az. 4 O 304/20 vom 29.01.2021, zugestellt am 08.02.2021, dem Verfügungsbeklagten bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache im Verfahren vor dem Landgericht Potsdam zum Az. 4 O 59/19 zu verbieten, bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, über das Eigentum an einer Teilfläche wie in Anlage Vk 1 mit den Eckpunkten ABCDEFA näher bezeichnet, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Grundbuch von ... Blatt ..., Flur 2, Flurstück 46, zu verfügen und das Grundbuchamt zu ersuchen, das Veräußerungsverbot im Grundbuch einzutragen,.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 29.01.1021 zum Az. 4 O 304/20, zugestellt am 08.02.2021, zugunsten der Verfügungsklägerin sowie des Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Grundbuch von ... Blatt ..., Flur 2, Flurstück 46, zur Sicherung des Anspruchs auf Nachlassauseinandersetzung gemäß § 2042 BGB in Ansehung des Grundstücks zur Blatt-Nr. ... nach der am ...2020 verstorbenen Frau A... W... P... eine Auflassungsvormerkung an rangbereiter Stelle einzutragen.

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