Rechtsprechung
| LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Pressefreiheit; Combat 18 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wbs.legal (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrecht - BILD-Zeitung gegen Sänger der Neonazi-Band Oidoxie
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
- OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 U 54/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
Sie hat damit aber nicht lediglich eine fremde Äußerung verbreitet, sondern sich diese zu eigen gemacht, indem sie diese in ihre eigene Berichtsdarstellung so eingefügt hat, dass sie letztlich als ihre eigene erscheint (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12, NJW 2014, 2029).Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind deshalb an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12, NJW 2014, 2029).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Dortmund, 19.02.2020 - 4 O 348/19
Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BverfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, besteht in dem Fall eines zukünftigen Unterlassungsbegehrens kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen der Äußerung abzusehen (BverfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).
- OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 U 54/20
Aussagen in einer Tageszeitung verstoßen zum Teil gegen das Persönlichkeitsrecht …
Rn. 54 das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19.02.2020 zum Az.: 4 O 348/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.
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