Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 16.03.2001 - 4 O 361/99 |
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.03.2001 - 4 O 361/99
- OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 U 87/01
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung …
Rn. 13 In einem zwischen den Parteien geführten Verfahren (AZ.: 4 O 361/99 LG Bielefeld/ 4 U 87/01 OLG Hamm), in dem die Klägerin den Beklagten auf Einwilligung in die Löschung seines Geschmacksmusters verklagte, wies das OLG Hamm mit Urteil vom 04.10.2001 die Klage ab mit der Begründung, dass der Beklagte Urheber des "Noddle Doggy" sei und dass dieser sowohl neu als auch eigentümlich sei, so dass das Geschmacksmuster zu Recht zugunsten des Beklagten eingetragen worden sei.Das Comichafte, welches aus der Gestaltung des Noddle Doggy entfernt worden sei und weshalb im Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld, AZ 4 O 361/99, festgestellt worden sei, dass gerade deshalb die Urheberschaft des Beklagten an dem Noddle Doggy begründet sei, trete beim "Bunten Hund" gerade noch mehr in den Vordergrund.
Rn. 84 Weiter hat das Gericht Beweis erhoben durch Inaugenscheinnahme von Musterstücken des "Bunten Hundes" sowie des "Noddle Doggys" und eines "Chinesischen Hundes", durch Beiziehung der Akten des Landgerichts Bielefeld, AZ 4 O 361/99, sowie durch Inaugenscheinnahme der Unterlagen des Beklagten zur Anmeldung seines Geschmacksmusters "Wackelkopfhund".
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