Rechtsprechung
| LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - dauerhafte Herstellung Standfestigkeit - Hangabrutsch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
- OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16
- BGH, 21.06.2017 - VII ZR 63/17
- BGH - VII ZR 63/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 19.07.2006 - 11 U 139/05
Haftung bei ungeeignetem Baugrund - Prüfungs- und Hinweispflicht des …
Auszug aus LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Wird die Bauleistung von Fachfirmen mit Spezialkenntnissen ausgeführt, so verstärkt sich die Prüfungspflicht (OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2006 - 11 U 139/05 -, juris).Er hat das Bodengutachten aber auf Plausibilität und etwaige Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu überprüfen und auf erkennbare Fehler und Unvollständigkeiten hinzuweisen (OLG Köln, Urteil vom 19.7.2006-11 U 139/05, zitiert nach Juris).
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …
Auszug aus LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Ein spezifisches Baugrundrisiko, welches bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen, wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, ist nicht existent (vgl. BGH BauR 2009, 1724 ff; OLG München…, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 28 U 732/11 Bau -, Rn. 59, juris). - OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11
Bauvertrag - Wer trägt das Baugrundrisiko
Auszug aus LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Ein spezifisches Baugrundrisiko, welches bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen, wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, ist nicht existent (vgl. BGH BauR 2009, 1724 ff; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 28 U 732/11 Bau -, Rn. 59, juris). - OLG Hamm, 28.01.2003 - 34 U 37/02
Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers
Auszug aus LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Am geringsten ist die Prüfungspflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich angehört, in dem der Auftraggeber regelmäßig einen eigenen Fachmann, nämlich einen bauleitenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (OLG Hamm BauR 2003, 1052). - BGH, 19.10.2004 - VI ZR 146/04
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Aufzeigens von Rechtsfehlern in …
Auszug aus LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12
Die Werklohnforderung ist fällig, § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B. Die Abnahme ist bereits dann entbehrlich, wenn nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt wird oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wurde (BGH, Urteil vom 11.5.2006-VI ZR 146/04, zit. nach Juris).
- OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16
Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung
das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda vom 19.04.2016, Aktenzeichen 4 O 497/12, abzuändern und die Klage abzuweisen,.
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