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| LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 4 O 5/83 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 4 O 5/83
- OLG Frankfurt, 25.06.1984 - 1 U 173/83
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 1983 (2/4 O 5/83) wird in Höhe von 11.007,11 DM nebst Zinsen zurückgewiesen. - BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 252/84
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche …
Das Mahnschreiben vom 22. Oktober 1979 bezog sich nach seinem eindeutigen Inhalt nur auf die Nachlieferung für die "in Berlin lagernde Ware", d.h. auf die 50 t, die den Gegenstand des Revisionsverfahrens VIII ZR 244/84 (= 2/4 O 5/83 LG Frankfurt = 1 U 173/83 OLG Frankfurt) bilden. - LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79
Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von …
Die Kammer hält daher an ihrer bisherigen Beurteilung, die sie etwa in dem als Anlage K 30 zum Nichtigkeitsverfahren überreichten Urteil vom 28. Dezember 1984 in der Sache 4 0 5/83 vertreten hat, fest, daß auch mit einem Zwei-Bahnen-System eine in den Schutzbereich des Klagepatents fallendes Verfahren ausgeübt werden kann.
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