Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 4 O 56/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Einstufung als gefährlicher Hund nach altem Recht (GefHG SH 2005)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Einstufung eines nach altem Recht als gefährlich beurteilten Hundes; Zulässigkeit einer rechtlichen Beurteilung nach altem Recht bei Erlass der letzten Behördenentscheidung in Form eines Ausgangs- oder Widerspruchsbescheides vor ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Einstufung eines nach altem Recht als gefährlich beurteilten Hundes; Zulässigkeit einer rechtlichen Beurteilung nach altem Recht bei Erlass der letzten Behördenentscheidung in Form eines Ausgangs- oder Widerspruchsbescheides vor ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.11.2015 - 3 A 58/15
- OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 4 O 56/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 4 O 56/15
Dagegen haben die Gerichte bei der Beurteilung von Dauerverwaltungsakten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 2/10 -, juris Rn. 18).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2026 - 4 MB 33/26
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Denn das Verwaltungsgericht hat den vom Antragsteller geschilderten Geschehensablauf ausdrücklich gewürdigt, aber zutreffend darauf abgestellt, dass weder bloße Drohgebärden anderer Hunde, wie das Anbellen oder Kläffen, noch das (daraus folgende) Erschrecken der Frau des Antragstellers sowie des "Fero" für die Annahme eines vorherigen Angriffs ausreichen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 2016 - 4 O 56/15 -, juris Rn. 2 , …und vom 25. Juni 2021 - 4 MB 25/21 -, juris Rn. 5 ; Gottberg/Gottberg/Luch/Kuhn, HundeG, Stand: Oktober 2025, § 7 S. 11) und "Fero" "Fienchen" auch nicht bloß "kurz gegriffen", sondern durch eine 12 × 8 cm große Bisswunde geschädigt hat. - VG Göttingen, 25.02.2022 - 1 A 290/20
Abwehrverhalten, artgerechtes; Beißvorfall; Gefährlichkeit eines Hundes; …
Auch wenn Bellen allein kein Angriff ist, auf den der angebellte Hund mit Beißen reagieren darf (OVG SH, 14.01.2016 - 4 O 56/15, Rn. 2;… OVG Berlin-Bdbrg., 03.07.2015 - OVG 5 S 44.14., Rn. 5, Edling, Hunderecht Niedersachsen, 2016, S. 176), rechtfertigen die besonderen Umstände der unausweichlichen Situation hier eine andere Bewertung. - VG Halle, 08.01.2026 - 7 B 361/25
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
Dies ist hier der Fall, weil die erfolgte Einstufung eines Hundes als gefährlich als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 4 O 56/15 - juris).
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Rechtsprechung
| LG Lübeck, 16.10.2015 - 4 O 56/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
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