Rechtsprechung
| LG Münster, 11.01.2002 - 4 O 579/01 |
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.01.2002 - 4 O 579/01
- LG Münster, 10.02.2004 - 4 O 119/03
Wird zitiert von ...
- LG Münster, 10.02.2004 - 4 O 119/03
Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung durch Ausübung eines …
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Münster vom 11.01.2002, 4 O 579/01, wird i.H.v. 9.093,90 EUR für unzulässig erklärt.Der Kläger hat ursprünglich beantragt, die Zwangsvollstreckung aus den Urteilen des Landgerichts Münster vom 23.11.2002 (4 O 389/01) und 11.01.2002 (4 O 579/01) in die vom OGV ... unter DR II 919/02 gepfändeten Gegenstände für unzulässig zu erklären und das Inventar des ... Cafés an den Kläger herauszugeben.
Betrages von 1.733,03 EUR, rechnet er gegen die titulierte Forderung aus dem Rechtsstreit 4 O 579/01 auf.
die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Münster vom 11.01.2002, 4 O 579/01 i.H.v. 13.266,97 EUR für unzulässig zu erklären.
Die Akten Landgericht Münster 4 O 455/02, 4 O 389/01 und 4 O 579/01 sind beigezogen, worden.
Bereits durch Aufrechnung erloschen ist ein Betrag von 1.733,03 EUR, da in dieser Höhe der Beklagte mit dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen die Forderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.02.2002 - 4 O 579/01 - aufgerechnet hat (vgl. Urteil vom 8.11.2002, Landgericht Münster, 4 O 455/02).
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