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| LG Gießen, 08.07.1991 - 4 O 92/91 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1993, 348
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 175/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Auch wenn in der Literatur mehrere Fälle dokumentiert sind, in denen als Kaufinteressenten erschienene Personen in Wahrheit die Gelegenheit suchten, ein angebotenes Fahrzeug zu stehlen (so LG Gießen, VersR 1993, 348 [LG Gießen 08.07.1991 - 4 O 92/91] ; OLG München, VersR 1995, 954 [OLG München 04.10.1993 - 31 U 3462/93] ; OLG Düsseldorf, R + S 1999, 230), so zieht der Verkehr aus dieser - statistisch höchst entfernten - Möglichkeit nur die Konsequenz, daß der vernünftige Kraftfahrer - natürlich - niemals einem Fremden den Schlüssel seines Fahrzeuges überlassen sollte, um diesen unbeobachtet und unbeeinflußt eine Probefahrt machen zu lassen.Die Fälle, in denen dem - teilkaskoversicherten - Versicherungsnehmer der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht wurde, waren sämtlich dadurch gekennzeichnet, daß er sein Fahrzeug einem Fremden willentlich überlassen hat (LG Gießen, VersR 1993, 348 [LG Gießen 08.07.1991 - 4 O 92/91] ; OLG München, VersR 1995, 954 [OLG München 04.10.1993 - 31 U 3462/93] ; OLG Düsseldorf, r + s 1999, 203).
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