Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 4 OA 416/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 07.01.2008 - 10 OA 250/07
Erstattungsfähigkeit von beantragten Kosten für eine Erledigungsgebühr; …
Allein eine Mitwirkung daran, den Rechtsstreit nach einer Erledigung in der Sache nunmehr auch in prozessualer Hinsicht zu beenden, genügt diesen Anforderungen nicht, da dies nicht eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist und deshalb bereits durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 6. September 2006 - 4 OA 209/05 -, vom 21. März 2007 - 4 OA 416/06 -, vom 11. Juni 2007 - 2 OA 433/07 - vom 7. September 2007 - 12 OA 135/07 -, mit weiteren Nachweisen). - OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
Bemühen, besonderes; Beschwerde; Besprechung; Eilrechtsstreit; Erinnerung; …
Deshalb reicht es nicht aus, dass nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitgewirkt wird, etwa durch die Abgabe einer Erledigungserklärung für den von dem Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten (…vgl. Nds. OVG, 2. Senat, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 2 OA 338/08 -, NJW 2009, 460, juris Rdnr. 6;… 10. Senat, Beschl. v. 7. Januar 2008 - 10 OA 250/07 -, NVwZ-RR 2008, 500, juris Rdnr. 9; 4. Senat, Beschl. v. 21. März 2007 - 4 OA 416/06 -, juris Rdnr. 8); abgesehen davon, dass es in diesen Fällen auch an der Kausalität fehlen wird. - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 2 OA 338/08
Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis …
Die bloße Mitwirkung an der formellen Beendigung des Verfahrens genügt in kostenrechtlicher Hinsicht jedoch nicht, um eine Terminsgebühr und eine Erledigungsgebühr zum Entstehen zu bringen (…Hartmann, a. a. O., VV 1002 Rdnr. 11 und VV 3104 Rdnr. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 -, juris; Beschl. v. 21.3.2007 - 4 OA 416/06 -). - VG Bayreuth, 04.08.2011 - B 1 M 10.821
Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; keine Terminsgebühr für Telefonat im …
Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 RVG-VV kann der Bevollmächtigte der Antragstellerin nicht beanspruchen, weil die Erledigung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht kausal auf seine Mitwirkung zurückzuführen war (vgl. u.a. BayVGH vom 24.8.2009 Az. 1 C 09.1297 und vom 29.10.2008 Az. 3 C 07.3124; OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2011 Az. 6 E 305/11; OVG Berlin-Brandenburg vom 5.11.2010 Az. OVG 1 K 231.09; OVG Lüneburg vom 21.3.2007 Az. 4 OA 416/06).
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