Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 4 OA 78/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Erledigungsgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzung für die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-VV)
- Judicialis
RVG-VV Nr. 1002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1002
Entstehung einer Erledigungsgebühr: Erledigungsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 18.01.2008 - 3 A 3279/07
- OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 4 OA 78/08
Wird zitiert von ... (11)
- OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21
Bemühen, besonderes; Beschwerde; Besprechung; Eilrechtsstreit; Erinnerung; …
Rn. 12 … [Die] besondere[…] Voraussetzung aus Nr. 1002 Satz 1 VV, dass sich die Rechtssache nach Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt haben muss[:] Dem Charakter der Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr entsprechend, setzt dieses Merkmal besondere, auf die Beilegung der Sache ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete, nicht ganz unwesentliche Bemühungen des Rechtsanwalts voraus, die zumindest mitursächlich für die materielle Erledigung des Rechtsstreits gewesen sind und die über eine "normale", durch Tätigkeitsgebühren - wie die Termins- und die Verfahrensgebühr - abgegoltene Prozessführung hinausgehen (…vgl. Nds. OVG, 1. Senat, Beschl. v. 21. September 2000 - 1 O 3119/00 -, JurBüro 2001, 249 f., juris Rdnr. 12; 4. Senat, Beschl. v. 12. Februar 2009 - 4 OA 78/08 -, JurBüro 2009, 307, juris Rdnr. 3).Rn. 13 An der Kausalität anwaltlichen Tuns fehlt es bereits, wenn die materielle Erledigung (z.B. Abhilfe in der Sache) allein aufgrund eines gerichtlichen Hinweises eintritt, ohne dass sich anwaltliche Bemühungen noch auswirken (vgl. Senatsbeschl. v. 17. August 2007 - 13 OA 149/07 -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks; 4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 12. Februar 2009, a.a.O., S. 308 bzw. Rdnr. 4).
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 16a DC 26.931
Disziplinarrecht, Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts, Einstellung des …
Mit der Erledigungsgebühr soll die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert werden (…BVerwG, B.v. 9.5.2018 - 9 KSt 2.18 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 16.7.2009 - 13 A 08.2954 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 12.2.2009 - 4 OA 78/08 - juris Rn. 3; B.v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 - NVwZ-RR 2008, 500). - VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2589
Gegenstandswert für ein Widerspruchsverfahren gegen einen …
Grund dafür ist, dass die Erledigungsgebühr eine Erfolgsgebühr ist, die die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne behördliche oder gerichtliche Sachentscheidung honoriert (NdsOVG vom 12.2.2009 Az. 4 OA 78/08 - juris Rn. 4; vom 7.1.2008 NVwZ-RR 2008, 500).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13
Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das …
Entsprechend ihrem Charakter als "Erfolgsgebühr" (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.12.2010 - 4 OA 135/10 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 21.1.2013 - 1 OA 190/12 - Hartmann, KostG, 40. Auflage 2010, Nr. 1002 VV-RVG Rn. 1, 7;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage 2012, Nr. 1002 VV-RVG Rn. 2) entsteht die Erledigungsgebühr nur bei einer besonderen, nicht nur unwesentlichen und gerade auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtanwalts, die über die bereits mit der Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV-RVG) abgegoltenen Leistungen der Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs sowie der Beratung des Mandanten zu einem verfahrensmäßig angemessenen Verhalten hinausgeht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.2.2009 - 4 OA 78/08 -, juris Rn. 3; OVG NRW…, Beschluss vom 9.9.2009 - 18 E 111/09 -, juris Rn. 25ff.;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 27.6.2012 - OVG 1 K 54.09 -, juris Rn. 4;… Hartmann, a. a. O., Rn. 9;… Mayer, a. a. O., Rn. 17f.). - VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
Flurbereinigung - Erstattung von Aufwendungen im Vorverfahren - Voraussetzungen …
Grund dafür ist, dass die Erledigungsgebühr eine Erfolgsgebühr ist, die die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert (NdsOVG vom 12.2.2009 Az. 4 OA 78/08 - juris Rn. 4; vom 7.1.2008 NVwZ-RR 2008, 500). - OVG Niedersachsen, 06.12.2010 - 4 OA 135/10
Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts bei Vornahme einer Selbstanzeige der …
Grund hierfür ist, dass die Erledigungsgebühr eine Erfolgsgebühr ist, die die Entlastung des Gerichts und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert (vgl. Senatsb eschl. v. 12.2.2009 - 4 OA 78/08 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 12 E 1538/08
Beschwerde über die Kostenfestsetzung für die zweite Instanz i.R.v. …
Rn. 8 Vgl. im Einzelnen etwa: OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 OA 78/08 -, JurBüro 2009, 307, m. w. N. - VG Berlin, 30.09.2014 - 14 KE 88.13
Erledigungsgebühr für ein infolge eines Musterverfahrens unstreitig erledigtes …
Sie honoriert das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - OVG 4 OA 78/08 - juris Rn. 3) und erfordert ein besonderes Tätigwerden des Rechtsanwalts, das zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat. - VG Regensburg, 11.12.2014 - RN 6 M 30659
Anspruch auf Erledigungsgebühr (verneint); Zur Kausalität der Mitwirkung des …
Sie honoriert das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung (OVG Lüneburg, B.v. 12.2.209 - OVG 4 OA 78/08 - juris Rn. 3) und erfordert eine besondere, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne gerichtliche Entscheidung gerichtete Tätigkeit, die zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat (…BVerwG, B.v. 23.4.1993 - 8 C 16/92 - juris, Rn. 18). - VG Berlin, 13.06.2014 - 14 KE 64.13
Erstattung einer Erledigungsgebühr
Sie honoriert das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine Herstellung des Rechtsfriedens ohne gerichtliche Sachentscheidung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - OVG 4 OA 78/08 - juris Rn. 3) und erfordert ein besonderes Tätigwerden des Rechtsanwalts, das zur Erledigung nicht unwesentlich beigetragen hat. - VG München, 27.08.2013 - M 8 M 12.4312
Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr
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