Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 4 PA 356/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 6 RdFunkBeitrStVtr ND; § 4 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr ND
Befreiung; Bescheinigung; Härtefall; Rundfunkbeitrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Befreiung von Rundfunkbeitrag auch ohne Bezug von Sozialleistungen
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.09.2017 - 6 A 164/17
- OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 4 PA 356/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 4 LC 610/07
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei geringem Einkommen; Regelungsumfang …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 4 PA 356/17
Rn. 3 "Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die in § 4 Abs. 1 RBStV zum Ausdruck kommende Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit auch nicht dadurch umgangen werden darf, dass einkommensschwache Personen, die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, dem Härtefalltatbestand des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zugeordnet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2009 - 4 LC 610/07 - m.w.N. zu § 6 Abs. 1 und 3 RGebStV).Dies ist nicht nur vernünftig und sachgerecht, sondern auch notwendig, weil die Landesrundfunkanstalten zur Durchführung dieser Prüfungen und Berechnungen nicht nur in sachlicher, sondern angesichts der Vielzahl der Befreiungsverfahren auch in personeller Hinsicht kaum in der Lage wären (vgl. Senatsbeschl. v. 30.6.2016 - 4 PA 213/16 - zu § 6 Abs. 1 und 3 RGebStV: Senatsbeschl. v. 14.5.2009 - 4 LC 610/07 -).
- VG Göttingen, 02.10.2020 - 2 A 276/18
BAföG; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Leistungen; Rundfunkbeitrag
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -).Diese werde vielmehr auch durch die Bescheinigung der zuständigen Fachbehörde belegt, so dass die für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zuständige Rundfunkanstalt keine eigene Prüfung der Bedürftigkeit mehr vornehmen müsse (Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2017 - 4 PA 356/17 -, juris, Rn. 3f.).
- OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Beitragspflicht; Beitragsschuldner; …
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -). - VG Göttingen, 25.01.2022 - 2 A 82/21
Bedürftigkeit; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Rundfunkbeitrag; …
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -).Rn. 28 Anderes gilt nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nur dann, wenn der Rundfunkbeitragsschuldner, der eine der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen nicht bezieht, durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Sozialleistungsbehörde nachweist, dass er die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug dieser Sozialleistung erfüllt, und sich aus der Bescheinigung ergibt, dass die zuständige Sozialleistungsbehörde die Anspruchsvoraussetzungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend geprüft hat (Nds. OVG…, Beschluss vom 21.02.2020 - 4 PA 222/19 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 29.11.2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3 f.).
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 4 PA 222/19
Befreiung; Rundfunkbeitrag; Sozialleistung
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -).Rn. 8 Anderes gilt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn der Rundfunkbeitragsschuldner, der eine der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen nicht bezieht, durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Sozialleistungsbehörde nachweist, dass er die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug dieser Sozialleistung erfüllt, und sich aus der Bescheinigung ergibt, dass die zuständige Sozialleistungsbehörde die Anspruchsvoraussetzungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend geprüft hat (Senatsbeschl. v. 29.11.2017 - 4 PA 356/17 -).
- OVG Niedersachsen, 08.01.2018 - 4 PA 283/17
Festsetzung des Rundfunkbeitrags bei mehreren Beitragsschuldnern; Ermessen der …
Auch diese Regelungen dienen dem Zweck, die Landesrundfunkanstalten von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der genannten Sozialleistungen und der oftmals schwierigen Berechnung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse freizustellen, und dienen somit ebenfalls der Erleichterung des Gesetzesvollzugs (vgl. Senatsbeschl. v. 29.11.2017 - 4 PA 356/17 - m.w.N.). - VG Schleswig, 09.08.2021 - 4 A 221/20
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Befreiung
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, juris Rn. 21), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.Juni 2020 - 3 O 20/20; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. August 2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - VG Hamburg, 30.09.2020 - 3 K 1564/19
Zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Härtefallgründen bei Verzicht …
Für ihn hätte die Möglichkeit bestanden, einen Antrag bei dem zuständigen Sozialträger zu stellen, aber zugleich - aus persönlichen Gründen - auf die Inanspruchnahme der Leistung zu verzichten und sich insoweit bescheiden zu lassen, dass er bedürftig im Sinne des SGB II oder des SGB XII ist, da die ihm zur Verfügung stehenden Mittel bzw. das vorhandene Einkommen zu gering sind (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.9.2020, 2 E 239/20, juris Rn. 13 ff.;… VG Cottbus, Urt. v. 30.1.2020, 6 K 1565/18, juris Rn. 52; siehe auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.11.2017, 4 PA 356/17, juris Rn. 2 ff.). - VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 316/18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Härtefall bei einem …
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, juris Rn. 21), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.Juni 2020 - 3 O 20/20; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. August 2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - VG Schleswig, 08.10.2020 - 4 A 272/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18 -, juris, Rn. 21), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 O 20/20 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.01.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29.11.2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3).
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