Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 166 VwGO; § 114 ZPO; § 117 ZPO
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe und die Erledigung der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 10.02.2009 - 4 A 240/07
- OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
- VG Lüneburg, 19.05.2010 - 4 A 240/07
- OVG Niedersachsen, 07.01.2011 - 4 PA 162/10
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
Tritt Bewilligungsreife für die begehrte Prozesskostenhilfe erst nach Abschluss der Instanz ein, weil die nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorzulegenden Erklärungen erst nach diesem Zeitpunkt übermittelt werden, scheidet folglich eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.6.1997 - 10 WF 20/97 -, FamRZ 1998, 249 f.;… OLG Bamberg, Beschl. v 9.1.1997 - 7 WF 190/96 - Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 504). - OLG Bamberg, 09.01.1997 - 7 WF 190/96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
Tritt Bewilligungsreife für die begehrte Prozesskostenhilfe erst nach Abschluss der Instanz ein, weil die nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorzulegenden Erklärungen erst nach diesem Zeitpunkt übermittelt werden, scheidet folglich eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.6.1997 - 10 WF 20/97 -, FamRZ 1998, 249 f.; OLG Bamberg, Beschl. v 9.1.1997 - 7 WF 190/96 - Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 504). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1992 - 18 E 275/91
Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirtschaftliche Verhältnisse ; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
Darüber hinaus hat der Kläger die gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche und - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.10.2007 - 24 C 07.2530 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.1992 - 18 E 275/91.A -, NVwZ-RR 1993, 168) - aktualisierte Erklärung und die Belege zum Nachweis seiner Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entgegen der Aufforderung des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2008 nicht bis zur mündlichen Verhandlung und damit nicht vor dem Vergleichsschluss beigebracht, so dass sein Prozesskostenhilfegesuch im Zeitpunkt des Wegfalls der Rechtshängigkeit nicht entscheidungsreif gewesen ist. - VGH Bayern, 26.10.2007 - 24 C 07.2530
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09
Darüber hinaus hat der Kläger die gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche und - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.10.2007 - 24 C 07.2530 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.6.1992 - 18 E 275/91.A -, NVwZ-RR 1993, 168) - aktualisierte Erklärung und die Belege zum Nachweis seiner Bedürftigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entgegen der Aufforderung des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2008 nicht bis zur mündlichen Verhandlung und damit nicht vor dem Vergleichsschluss beigebracht, so dass sein Prozesskostenhilfegesuch im Zeitpunkt des Wegfalls der Rechtshängigkeit nicht entscheidungsreif gewesen ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - 2 O 108/11
Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden …
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn das Verfahren in der Hauptsache bereits beendet ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 05.05.2009 - 4 PA 70/09 -, Juris; OVG SH, Beschl. v. 24.03.2011 - 3 O 2/11 -, NVwZ-RR, 583).Gleiches gilt, wenn der Kläger vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan hat, um eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erreichen (NdsOVG, Beschl. v. 05.05.2009 - 4 PA 70/09 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 29.05.2001 - 21 ZC 00.2788 -, BayVBl 2002, 348, m. w. Nachw.).
- OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 11 PA 186/13
Abwarten der Vorlage der Begründung bis zum Ablauf der vom Beschwerdeführer …
Deshalb kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Verfahren vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet worden ist (Senatsbeschl. v. 11.1.2011 - 11 PA 546/10 -, V.n.b.; Nds. OVG, Beschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -, juris, Rn. 4;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.10.2011 - 2 O 108/11 -, NJW 2012, 632, juris, Rn. 3; OVG Meckl.-Vorpommern, Beschl. v. 3.6.2005.Etwas anderes gilt aus Gründen der Billigkeit lediglich dann, wenn sich das Verfahren ohne Zutun des Klägers erledigt hat oder wenn dieser vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan hat, um eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erreichen (Senatsbeschl. v. 11.1.2011 - 11 PA 546/10 - Nds. OVG, Beschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -, juris, Rn. 4;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 166 Rn. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11
Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall …
OVG, Beschluss vom 5. Mai 2005 - 4 PA 70/09 -, juris,.
- OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung …
Ein entsprechendes Meinungsspektrum gibt es auch bei der Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen (vgl. dazu etwa OVG S.-H., Beschl. v. 24.03.2011 - 3 O 2/11 -, juris Rdnrn. 3-4; Nds. OVG, Beschl. v. 05.05.2009 - 4 PA 70/09 -, juris);. - OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine …
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dient demnach sowohl nach dem Gesetzeswortlaut als auch der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung dazu, einer bedürftigen Partei die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu ermöglichen, sofern diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3/98 - Senatsbeschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -). - OVG Hamburg, 26.10.2009 - 5 So 178/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, auf die vom Gericht geschuldete Entscheidung über ein entscheidungsreifes Prozesskostenhilfegesuch vor der Abgabe von prozessleitenden Erklärungen drängen zu müssen, ist diesen Bestimmungen nicht zu entnehmen (vgl. ähnlich: VGH Kassel, Beschl. v. 26.3.2008, DÖV 2008, 605, 607; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.5.2009, 4 PA 70/09, juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 30.10.2012 - 2 PA 335/12
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags in einem …
Dieser Grundsatz gilt jedoch aus Gründen der Billigkeit dann nicht, wenn der Rechtsschutzsuchende vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan hat, um eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erreichen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse v. 29.8.2012 - 2 PA 164/12 -, v. 10.7.2012 - 2 PA 172/12 -, v. 10.11.2010 - 2 PA 367/10 - u.v. 5.8.2010 - 2 PA 271/10 - m. w. N.; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2012 - 12 PA 69/12 - Beschl. v. 21.11.2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248; Beschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -, juris, m. w. Nachw.;… zum Meinungsstand: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 166 Rdnr. 57). - LSG Bayern, 31.03.2020 - L 7 BA 37/20
Sozialgerichtsverfahren: Keine Bewilligung von PKH bei Erledigung vor …
Hat ein Kläger bis zur Erledigung der Hauptsache nicht alles ihm Zumutbare getan, eine Entscheidung über den PKH-Antrag noch vor Erledigung der Hauptsache zu erreichen, stattdessen vielmehr an der Erledigung durch den Vergleichsabschluss sogar selbst mitgewirkt (OLG Lüneburg, Beschluss vom 05.50.2009, 4 PA 70/09 Rz 4, 5), besteht keine Möglichkeit mehr, PKH zu bewilligen; vor Vergleichsabschluss muss in so einem Fall auf eine Entscheidung über den PKH-Antrag hingewirkt werden (…OLG Lüneburg aaO Rz 5). - VGH Bayern, 14.10.2013 - 10 C 13.1262
Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache; …
Allerdings wird eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch in diesen Fällen für zulässig erachtet, wenn sich die Hauptsache ohne Zutun des Klägers erledigt hat und die Beteiligten daraufhin übereinstimmende Erledigterklärungen abgegeben haben (…Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 166 Rn. 14; NdsOVG, B.v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 - juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 6 E 1112/12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einstellung in den …
Rn. 7 vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 14 E 318/08 -, juris; Sächs.OVG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, NJW 2012, 632; Nds.OVG, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 PA 70/09 -, juris,. - OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
Klagerücknahme während des PKH-Beschwerdeverfahrens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 E 773/13
Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einstellung in den …
- OLG Brandenburg, 26.01.2017 - 13 WF 21/17
- VG Berlin, 22.04.2015 - 10 K 150.15
Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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