Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.2009 - 4 PKH 3.09, 4 PKH 2.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.11.2009 - 4 PKH 3.09, 4 PKH 2.09
- BVerfG, 16.02.2010 - 1 BvR 356/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2009 - 4 PKH 3.09
Rn. 3 Offen bleiben kann, ob der Rechtsbehelf der Klägerin als Gegenvorstellung statthaft wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190), weil die Klägerin nichts vorgetragen hat, was den angegriffenen Beschluss in der Sache in Frage stellen könnte. - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06
Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen …
- VGH Bayern, 19.01.2010 - 7 ZB 09.1199
Zulässigkeit der Gegenvorstellung; Abgrenzung zur Anhörungsrüge; …
Es ist nicht erkennbar, dass der genannte Beschluss "greifbar gesetzeswidrig" wäre (zu dieser Voraussetzung für den Erfolg einer Gegenvorstellung BVerwG vom 5.6.2009 Az. 5 PKH 10/09; vom 24.11.2009 Az. 4 PKH 3/09, 4 PKH 2/09, jeweils ). - VG Würzburg, 07.03.2012 - W 4 S 12.123
Gegenvorstellung gegen Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO; Statthaftigkeit
Es ist nichts dafür vorgetragen, und auch sonst nicht erkennbar, dass ein Verfahrensgrundrecht verletzt worden wäre oder der angegriffene Beschluss greifbar gesetzwidrig wäre (vgl. zu dieser Voraussetzung für den Erfolg der Gegenvorstellung BVerwG vom 24.11.2009 Az.: 4 PKH 2/09; BayVGH vom 19.01.2010 Az.: 7 ZB 09.1199; Sächs. OVG vom 19.1.2010 Az.: 1 B 537/09 - alle juris).
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| BVerwG, 27.10.2009 - 4 PKH 2.09 |
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- Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2009 - 5 S 1240/08
- BVerwG, 27.10.2009 - 4 PKH 2.09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
Auszug aus BVerwG, 27.10.2009 - 4 PKH 2.09
Dies käme nur in Betracht, wenn die Klägerin innerhalb der Rechtsmittelfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt hätte, dem gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin sowie entsprechende Belege beizufügen sind (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38).
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