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| LG Wiesbaden, 10.07.1996 - 4 R 404/96 |
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Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 03.08.2012 - VII B 40/11
Berücksichtigung von nach der Pfändung eingetretenen Umständen im …
Für die Gewährung des Pfändungsschutzes ist es dabei unbeachtlich, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Pfändung in keinem Arbeitsverhältnis stand (Beschluss des Landgerichts --LG-- Wiesbaden vom 10. Juli 1996 4 R 404/96, Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung --DGVZ-- 1997, 59, und Beschluss des LG Kreuznach vom 11. April 2000 2 T 40/2000, DGVZ 2000, 140). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - 3 M 175/09
Betriebsmittel; Einkünfte; Erwerbstätigkeit; Lebensunterhalt; Nebenbeschäftigung; …
Unschädlich ist, wenn die Erwerbstätigkeit vorübergehend (z. B: wegen Krankheit, mangels Aufträgen) nicht ausgeübt wird (vgl. LG Wiesbaden, Beschl. v. 10.07.1996 - 4 R 404/96 -, DGVZ 1997, 59 = Juris;… ebenso Zöllner, a. a. O. § 811 Rdnr. 24a;… Thomas-Putzo, ZPO 29. Aufl. 2008, § 811 Rdnr. 25 m. w. N.). - LSG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - L 7 SO 4322/17 Dies gilt jedoch nicht, wenn er im Zeitpunkt der Pfändung seine Erwerbstätigkeit vollständig eingestellt hat (Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 R 404/96 - juris).
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