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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88   

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https://dejure.org/1989,9408
BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88 (https://dejure.org/1989,9408)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1989 - 4 RA 10/88 (https://dejure.org/1989,9408)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1989 - 4 RA 10/88 (https://dejure.org/1989,9408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachversicherung beziehungsweise Vormerkung dieses Zeitraums als Ausfallzeit - Rentenrechtliche Behandlung der Ausbildungszeit zum Laienbruder im Dominikanerorden - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes - Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 249/64

    Geistliche Genossenschaft - Versicherung der Mitglieder - …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Er ist der Ansicht, die vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 18. Mai 1966 (BSGE 25, 24 ff) vertretene Auffassung, daß § 9 Abs. 5 AVG nur Zeiten nach Inkrafttreten des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) erfasse, treffe heute nicht mehr zu (Hinweis auf BSG vom 6. März 1986 - 12 RK 51/84 - SGb 1987, 298, 300).

    Dies bedeutet: Die Nachversicherung nach § 9 AVG kann - soweit kein Sonderfall iS des Art. 2 § 4 Abs. 2 AnVNG gegeben ist - überhaupt nur durchgeführt werden, wenn der Nachversicherungsfall (das Ausscheiden) seit dem 1. März 1957 eingetreten ist (vgl BSGE 25, 24 f = SozR Nr. 6 zu Art. 2 § 3 ArVNG).

    Erst die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze von 1957 unterstellten diese Personen den Bestimmungen des AVG oder der RVO (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 AVG = § 1227 Abs. 1 Nr. 5 RVO) und bezogen sie selbst dann in die Nachversicherung ein, wenn sie nicht der Versicherungspflicht unterlagen (§ 9 Abs. 5 AVG = § 1232 Abs. 5 RVO; zur Frage der Versicherungsfreiheit von Ordensmitgliedern vgl BSGE 25, 24, 26 f = SozR Nr. 6 zu Art. 2 § 3 ArVNG; BSG SozEntsch VI § 9 Nr. 14).

    Entsprechend dem Grundsatz, daß neue gesetzliche Regelungen erst für Zeiten von ihrem Inkrafttreten an wirksam werden, bedeutet dies, daß die Nachversicherung nur durchgeführt werden kann, wenn der Nachversicherungsfall des Ausscheidens aus der Gemeinschaft nach dem 28. Februar 1957 eingetreten ist (BSGE 25, 24, 25 = SozR a.a.O.;… BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 10;… Hegemann, a.a.O., S. 291 f;… Boecker, a.a.O., S. 74).

    Diese vom Gesetzgeber bewußt geschaffene Rechtslage (vgl hierzu BSGE 25, 24, 27 ff = SozR a.a.O.; BSG SozEntsch VI § 9 Nr. 14; vgl auch den nicht Gesetz gewordenen Vorschlag der Bundesregierung, in Abänderung des geltenden Rechts eine Nachversicherung ehemaliger Ordensmitglieder auch für Zeiten vor 1957 durchzuführen in BT-Drucks VI/1126 S. 44 Nr. 4 und den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu BT-Drucks VI/3767 S. 13 zu § 1232 Abs. 5, wonach in Zukunft bei einem Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeinschaft immer eine Nachversicherung erfolgen soll) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Sinn und Zweck der Nachversicherung nach § 9 Abs. 5 AVG ist, ausscheidende Mitglieder der dort genannten Gemeinschaften davor zu schützen, daß ihnen durch ihre - gemeinnützige - Tätigkeit im Hinblick auf die Entstehung und Höhe einer späteren Rente Nachteile erwachsen (BSGE 25, 24, 28 = SozR a.a.O.;… Boecker, a.a.O. S. 28 ff).

  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82

    Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Die an sich dem Versicherungsprinzip widersprechende Berücksichtigung von Ausfallzeiten als Zeiten ohne Beitragsleistung ist in Ausprägung des Sozialstaatsgedankens eine Solidarleistung der Versichertengemeinschaft und beruht überwiegend auf staatlicher Gewährung als Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge (BSGE 55, 224, 229 = SozR 2200 § 1259 Nr. 77 mwN).

    Zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Solidargemeinschaft hat der Gesetzgeber deshalb gezielt und abschließend nur bestimmte typische Ausbildungen - und diese auch zumeist nur zeitlich begrenzt - als Ausfallzeiten berücksichtigt wissen wollen (…BSGE 31, 226, 231 = SozR a.a.O.;… BSG SozR Nr. 46 zu § 1259 RVO;… BSGE 48, 100, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 37; BSGE 55, 224, 229 = SozR a.a.O. Nr. 77;… zuletzt BSG SozR a.a.O. Nr. 102).

  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten - …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG liegt eine Lehrzeit vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (BSGE 6, 147, 151; 31, 226, 231 f = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 40 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 22, 87, 102).

    Zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Solidargemeinschaft hat der Gesetzgeber deshalb gezielt und abschließend nur bestimmte typische Ausbildungen - und diese auch zumeist nur zeitlich begrenzt - als Ausfallzeiten berücksichtigt wissen wollen (BSGE 31, 226, 231 = SozR a.a.O.;… BSG SozR Nr. 46 zu § 1259 RVO;… BSGE 48, 100, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 37;… BSGE 55, 224, 229 = SozR a.a.O. Nr. 77;… zuletzt BSG SozR a.a.O. Nr. 102).

  • BSG, 06.03.1986 - 12 RK 51/84

    Nachentrichtung

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Er ist der Ansicht, die vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 18. Mai 1966 (BSGE 25, 24 ff) vertretene Auffassung, daß § 9 Abs. 5 AVG nur Zeiten nach Inkrafttreten des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) erfasse, treffe heute nicht mehr zu (Hinweis auf BSG vom 6. März 1986 - 12 RK 51/84 - SGb 1987, 298, 300).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger genannten Urteil des 12. Senats des BSG vom 6. März 1986 (= SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 14).

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 48/78

    Ausfallzeit - Im Ausland zurückgelegte Lehrzeit

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Zur Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Solidargemeinschaft hat der Gesetzgeber deshalb gezielt und abschließend nur bestimmte typische Ausbildungen - und diese auch zumeist nur zeitlich begrenzt - als Ausfallzeiten berücksichtigt wissen wollen (…BSGE 31, 226, 231 = SozR a.a.O.;… BSG SozR Nr. 46 zu § 1259 RVO; BSGE 48, 100, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 37;… BSGE 55, 224, 229 = SozR a.a.O. Nr. 77;… zuletzt BSG SozR a.a.O. Nr. 102).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78

    Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach den Gegebenheiten zur Zeit der als Ausfallzeit geltend gemachten Ausbildung (…speziell für die Lehrzeit BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 22 und 102; vgl im übrigen BSGE 48, 219, 222 = SozR a.a.O. Nr. 42;… BSG SozR a.a.O. Nr. 76, jeweils mwN).
  • BSG, 13.10.1983 - 11 RA 80/82

    Wohnsitz - Ausbildung - Militärisches Dienstverhältnis - Ausfallzeit - Vormerkung …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    In Fällen, in denen sich die Ausbildung innerhalb eines allgemeineren "Beschäftigungsverhältnisses" vollzieht, kann nicht die Ausbildung, sondern nur das sie umschließende "Beschäftigungsverhältnis" für die Entrichtung oder Nichtentrichtung von Pflichtbeiträgen maßgebend gewesen sein (BSGE 56, 5, 7 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 79).
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 59/76

    Ausfalltatbestand - Vorausgehende Ausfalltatbestände - Unterbrechung

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Ausfallzeiten sollen einen rentenrechtlichen Ausgleich dafür schaffen, daß der Versicherte durch sie ohne sein Verschulden daran gehindert war, einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen und so Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 23;… zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1988 = SozR a.a.O. Nr. 102).
  • BSG, 29.11.1957 - 7 RAr 40/57

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG liegt eine Lehrzeit vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, diesem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (BSGE 6, 147, 151;… 31, 226, 231 f = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO;… BSG SozR Nr. 40 zu § 1259 RVO;… BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 22, 87, 102).
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 29/62

    Kirchentätigkeit - Berufsausbildung in der Kirche - Stellung während des …

    Auszug aus BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88
    Selbst wenn im streitigen Zeitraum eine weitere Berufsausbildung (zur Frage der Berufsausbildung während des Postulats und Noviziats vgl BSGE 23, 231, 233 f = SozR Nr. 20 zu § 1267 RVO und BSG SozR Nr. 13 zu § 45 BVG) stattgefunden hat, wird diese nicht von § 36 Abs. 1 Nr. 4 AVG erfaßt.
  • BSG, 11.05.1983 - 11 RA 32/82

    Fachschulstudium - Ausbildung - Abschluß des Fachschulstudium - Fachfremdes …

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid; …

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

  • BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74

    Versicherungsfreie Tätigkeit - Ordensgeistlicher - Gemeinschaft - Ausscheiden - …

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80

    Ruhestandsbeamter - Aberkennung des Ruhegehalts - Nachversicherung

  • BSG, 09.05.1974 - 11 RA 2/73
  • BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 362/69

    Nachversicherungspflicht - Gemeinnützige Tätigkeit - Tätigkeit eines …

  • BSG, 19.12.1995 - 4 RA 84/94

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen einer abgeschlossenen Hochschulausbildung …

    Ergänzend verweist sie auf die Entscheidung des Senats vom 16. März 1989 (4 RA 10/88, AmtlMittLVA Rheinpr 1990, 339), in der dieser die Vormerkung einer Ausfallzeit iS von § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVG für während der Ordenszugehörigkeit zurückgelegte Ausfallzeittatbestände abgelehnt habe.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten steht die Entscheidung des Senats vom 16. März 1989 (4 RA 10/88 - AmtlMittLVA Rheinpr 1990, 339) der Vormerkung des Hochschulstudiums als Anrechnungszeit nicht entgegen.

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 18/94

    Anspruch auf Vormerkung von Anrechnungszeiten - Vorab mögliche Klärung des …

    Der 4. Senat habe bereits entschieden (Urteil vom 16. März 1989 - 4 RA 10/88 -), daß ein Ordensmitglied während seiner Ausbildung zum Laienbruder durch seine Zugehörigkeit zu dem Orden und nicht etwa wegen seiner Ausbildung gehindert gewesen sei, einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen.

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 16. März 1989 (4 RA 10/88), wie der Senat bereits im Urteil vom 19. Dezember 1995 (4 RA 84/94) ausgeführt hat, nicht entgegen.

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